BDI - BioEnergy International AG: Ausschüttung von EUR 2,65 je Aktie für 14. März 2011 avisiert
BDI - BioEnergy International AG / Schlagwort(e): Ausschüttungen
01.03.2011 / 10:35
(Grambach, 01.03.2011) Die ordentliche Hauptversammlung der BDI - BioEnergy International AG hat
am 18. Mai 2010 eine Herabsetzung des Grundkapitals zum Zweck der Ausschüttung an die Aktionäre
beschlossen, die im Ergebnis zu einer Ausschüttung in Höhe von EUR 2,65 je Aktie führt.
Die Veröffentlichung des Gläubigeraufrufes hinsichtlich der durchgeführten Herabsetzung des
Grundkapitals zum Zweck der Ausschüttung an die Aktionäre ist am 10. September 2010 im Amtsblatt der
Wiener Zeitung erfolgt. Gemäß § 178 Abs 2 öAktG dürfen Zahlungen an die Aktionäre erst nach Ablauf
von sechs Monaten nach Eintragung und Bekanntmachung des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung erfolgen. Diese Frist endet am 10. März 2011 und es wurden gegenüber der
Gesellschaft bislang keine Forderungen von Gläubigern angemeldet.
Die Gesellschaft
beabsichtigt daher die Ausschüttung des Betrages von EUR 2,65 je Aktie an die Aktionäre am 14. März
2011 (Zahltag) zu veranlassen, sofern mit Fristablauf alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt
sind. Die Ausschüttung steht denjenigen Aktionären zu, die am 10. März 2011 nach Börsenschluss
(Record Day) Aktionäre der BDI - BioEnergy International AG sind. Grundlage für eine Berechtigung
zum Erhalt der Ausschüttung ist der von einem Aktionär zu diesem Zeitpunkt bei seiner Depotbank
verwahrte Bestand von Aktien der Gesellschaft. Ab 11. März 2011 werden die Aktien daher ohne
das Recht zum Bezug der Ausschüttung gehandelt (Ex-Tag). Für die Durchführung der Ausschüttung sind
keinerlei Verfügungshandlungen der Aktionäre erforderlich.