Ausschüttung von EUR 2,65 durch Kapitalherabsetzung
BDI - BioEnergy International AG /
Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Ausschüttungen
13.09.2010 17:53
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die BDI -
BioEnergy International AG gibt bekannt, dass die Veröffentlichung des Gläubigeraufrufes gemäß § 178
Abs 2 öAktG hinsichtlich der durchgeführten Herabsetzung des Grundkapitals zum Zweck der Ausschüttung an die Aktionäre von EUR 13.870.000,-- um EUR 10.070.000,-- auf EUR 3.800.000,-- am
10. September 2010 im Amtsblatt der Wiener Zeitung erfolgt ist. Aus Gründen des Gläubigerschutzes
darf die Ausschüttung an die Aktionäre erst geleistet werden, nachdem seit der Bekanntmachung der Eintragung sechs Monate verstrichen sind und nachdem den Gläubigern, die sich rechtzeitig gemeldet
haben, Befriedigung oder Sicherheit gewährt worden ist.
Die Auszahlung an die Aktionäre
in Höhe von EUR 2,65 je BDI-Aktie wird daher nach Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen -
voraussichtlich im März 2011 - erfolgen und wird die Gesellschaft die Aktionäre über den genauen Ausschüttungszeitpunkt gesondert informieren.