Editiert am 19-12-05 um 06:10 PM durch den Thread-Moderator oder
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Wie den Medien zu entnehmen war, wurde (2003?) die Verjährungs- und Aufbewahrungsfrist
verkürzt. Das ist dem Grasser ziemlich vorgeworfen worden, auch von seiten der Zeitungen, da damit noch
weniger Steuergerechtigkeit zu erwarten ist, wenn die Beweise so früh vernichtet werden dürfen.
Aber mit Rücksicht auf "die Wirtschaft" (also den Teil der Wirtschaft, der nicht gerne verfängliche
Unterlagen 7 Jahre aufbewahren will) hat er auf dieser "unternehmerfreundlichen" (also freundlich für die
Unternehmer, die nicht gerne verfängliche Unterlagen 7 Jahre aufbewahren wollen, oder die einfach zuwenig
Platz haben für viele Kubikmeter Mikrofische oder viele Gigabyte Speicherplatz) Maßnahme bestanden,
genauso wie die wirtschaftsfreundlichen Parteien VP und BZÖ (oder waren sie damals noch blau?), deren
Klientel anscheinend überwiegend aufbewahrungsfeindliche Unternehmer sein dürften, oder zumindest glauben
das die Organe dieser Parteien.