soviel ich weiß, verjährt die Steuerschuld nach 7 Jahren
aber Achtung:
die Verjährung tritt nur dann ein, wenn in der Zwischenzeit nicht die gleiche Tat wiederum begangen
wurde
also vor 6 Jahren Steuer hinterzogen, heuer auch wieder Steuer hinterzogen:
Verjährungsfrist für die erste Hinterziehung verlängert sich um weitere 7 Jahre
Die Verjährung mag 7 Jahre sein - die war zu meiner Ausbildung noch 10 Jahre. Die Aufbewahrungsfrist ist
allerdings nur 5 Jahre - finden die was und hat man keine Belege die das Gegenteil beweisen werden die
fehlenden Jahre dann eben geschätzt. Sehr komische Vorgangsweise...
War die Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren nicht dazu da, damit innerhalb einer 5-jährigen Verjährungsfrist
mit ein bisschen Reserve die Beweise verfügbar waren? So habe ich das jedenfalls bisher interprätiert.
Editiert am 19-12-05 um 06:10 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
Wie den Medien zu entnehmen war, wurde (2003?) die Verjährungs- und Aufbewahrungsfrist
verkürzt. Das ist dem Grasser ziemlich vorgeworfen worden, auch von seiten der Zeitungen, da damit noch
weniger Steuergerechtigkeit zu erwarten ist, wenn die Beweise so früh vernichtet werden dürfen.
Aber mit Rücksicht auf "die Wirtschaft" (also den Teil der Wirtschaft, der nicht gerne verfängliche
Unterlagen 7 Jahre aufbewahren will) hat er auf dieser "unternehmerfreundlichen" (also freundlich für die
Unternehmer, die nicht gerne verfängliche Unterlagen 7 Jahre aufbewahren wollen, oder die einfach zuwenig
Platz haben für viele Kubikmeter Mikrofische oder viele Gigabyte Speicherplatz) Maßnahme bestanden,
genauso wie die wirtschaftsfreundlichen Parteien VP und BZÖ (oder waren sie damals noch blau?), deren
Klientel anscheinend überwiegend aufbewahrungsfeindliche Unternehmer sein dürften, oder zumindest glauben
das die Organe dieser Parteien.