Das ist richtig. Wenn du z.B. nicht so viel verdient hast und die bezahlte Kest in der ESt-Erklärung
"veranlagst", wird die Steuer auf diese Einkünfte mit 50% vom normalen Steuersatz neu berechnet. Kommst
du dabei unter 25%, wird die Differenz gutgeschrieben.
Editiert am 18-12-05 um 08:17 PM durch den Thread-Moderator oder
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... und Deine restlichen Einkünfte werden höher besteuert, weil sich durch Deine
zusätzlichen Einkünfte Dein "Durchschnitts"-Steuersatz erhöht.
Hab´s mal gemacht, ist
erschreckend wenig rausgekommen, weil die höhere Besteuerung der anderen Einkünfte die begünstigte
Besteuerung der Dividendeneinkünfte so gut wie aufhebt.
Ist ein gut gemachter und wirksamer
Schmäh, der Hälftesteuerstatz
Fazit: In den vielleicht meisten Fällen ist man mit der KEST
besser dran als mit dem Halbsatzverfahren bei gleichzeitiger Höherbesteuerung der restlichen Einkünfte
(für die es nicht einmal ein Halbsatzverfahren gibt). Es hat sicher kein Finanzminister in Erwägung
gezogen, dem dumm-ehrlichen Steuerausgleichswerber einen Profit aus seiner naiv-dreisten Ehrlichkeit
zuzuschanzen ...
Eventuell kann es sich bei Schlechtverdienern auszahlen. Bei denen, die an
den Spitzensteuersatz klopfen, hat´s überschlagsmäßig gerechnet recht sicher eher fatale Folgen.
Und bitte bedenken: Es können noch andere Auswirkungen am "halbsatzbegünstigten" Einkommen dranhängen:
Man könnte den Alleinverdienerabsetzbetrag verlieren, oder die Sonderausgabenberechtigung, man könnte
einen höheren Selbstbehalt bei Außerordentlichen Belastungen haben u.ä. Alles, was man sich mit der
plumpen Endbesteuerung durch KEST erspart.
Der Kreativität, die Suppe mit Haaren zu würzen,
sind hierzulande keine Grenzen gesetzt
>*g* Die Leute im Busch haben >das Wort "Steuer" wohl noch >nie gehört? > >Insel der Seligen?
Ich zahle "im Busch" schon meine 30% Einkommensteuer,
35% fringe benefit tax, 30% corporate Tx, 10% Dividendensteuer, capital gains tax und was sonst alles so
daherkommt. Aber im Ausland kann ich verdienen was ich will und das ist "im Busch" nicht
versteuerbar. Und da ich in Oesterreich keinen Wohnsitz und auch nicht den Mittelpunkt meines
Lebensinteresses habe, zahle ich dort eben nichts auf meine Aktiengewinne. Ich werd doch dem Fiskus
nichts vorenthalten. Was glaubst denn du!! Zeus
>>30% Einkommensteuer, 35% fringe benefit tax, 30% corporate Tx, 10% Dividendensteuer > >Das ist ja mehr als 100 >Prozent!
Also BBio, dass du keine Ad-hoc lesen kannst
und von Bioaktien keine Ahnung hast wurde schon oft gepostet, aber ..... Spass beiseite. Ich
zahl natuerlich nicht alle Steuern auf mein Einkommen, sonst haett ich ja kein Auskommen mehr.
was ist denn eigentlich wenn jemand vergißt die Spekulationsgewinne ordnungsgemäß anzugeben und das FA
draufkommt ?
Nachzahlen wird derjenige das müssen, aber wie hoch kann dann zusätzlich die
Strafe sein ? - und wie wird die berechnet ? - zB nach dem laufenden Einkommen oder einfach ein
Vielfaches der hinterzogenen Steuer ? - wann verjährt sowas ?
Ein "Vielfaches" nicht, aber ein ziemlicher Aufschlag ist es schon für denjenigen, der erwischt wird.
Viele dürften das Risiko aber in Kauf nehmen, es gibt immer viele Ausreden, und da die Finanzler die
Akten auch schnell wieder schließen wollen, einigt man sich für gewöhnlich in der Mitte.
Dadurch, daß immer nur ein vorher festgesetzter gewisser Zeitraum geprüft wird, dürfte es sich für
viele auszahlen, erst im Nachhinein aktiv zu werden.
Das dürfte aber politisch so gewollt
sein, immerhin wurden erst 2003 (soweit ich mich erinnere) die Verjährungsfristen wieder extrem gekürzt,
und die Buchhaltung glaub ich braucht man auch nur mehr 5 Jahre aufheben anstatt 7 Jahre wie früher.
Da kann man dann schnell die lange Nase aufsetzen "Ätsch, die 5 Jahre sind vorbei!" (gilt nur,
wenn das Finanzamt bis dahin noch nicht zu ermitteln begonnen hat, das bleibt dem Steuerignoranten oft
verborgen, daß der Nachbar ihn schon angezeigt hat, und er rennt immer noch mit blütenweißem Gewissen
herum).
Der, der erwischt wird, zahlt dann schon mehr, außer er hat eine gute Ausrede, warum
er von der Steuer nichts gewußt hat, oder warum er geglaubt hat, steuerfrei zu sein.
Wenn er
nicht zahlen kann, gibt´s Häfen. Das kann man sich aber oft so einteilen, daß man grad in die nächste
Weihnachtsamnestie fällt. Man ist ja schließlich kein Gewaltverbrecher, und die Gefängnisse brauchen
Platz für die wirklich schweren Fälle (Würsteldiebe, Schwarzfahrer, Parksünder).
Nach jeder Abgabenprüfung wandert der abgeschlossene Akt
zum Strafreferenten des Finanzamtes. Dieser prüft, ob vorsätzlich oder fahrlässig hinterzogen wurden. Ist
dies der Fall, wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Das passiert auch wenn die
Umsatzsteuervorauszahlungen nicht fristgerecht gemeldet oder Steuererklärungen nicht eingereicht werden.
Wurde mehr als € 75.000 hinterzogen, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Ohne
Gerichtsverfahren endet die Sache mit einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe. Sehr selten wird
das Verfahren eingestellt. Die Geldstrafe beträgt bei Ersttätern meist 10 bis 30% der hinterzogenen
Abgaben. Reuige Sünder können sich vor Beginn einer Betriebsprüfung auch selbst anzeigen. Von der Strafe
ist man aber nur dann befreit, wenn man sofort zahlt. Säumnis- und Verspätungszuschläge sind übrigens
keine Finanzstrafen.
Dieses Thema ist allerdings so komplex, dass Beratung unbedingt nötig
ist.
Für die größten Hinterziehungsfälle und Schmuggelfälle, nämlich solche
mit strafbestimmenden Wertbeträgen über 500.000 € und gewerbsmäßiger Begehung wurde die
Freiheitsstrafdrohung von 3 auf 5 Jahre angehoben.
Also, wer EUR 500k an Spekulationssteuer
nicht versteuert hat... naja... der kann sich einen Anwalt hoffentlich leisten
Wobei die Erfahrung zeigt (Gerichtsseiten der Zeitungen lesen!), daß Richter für gewöhnlich milder
urteilen als Finanzbeamte, da sie die Beweggründe des Angeklagten eher nachvollziehen können als ein
Finanzbeamter, der mit solchen Steuerignoranten jeden Tag zu tun hat und die meisten Ausreden schon
kennt.
Fazit: Die Kleinen haben es schwerer.
Abgesehen davon, daß man vor den
Großen schon im vorhinein buckelt, da man ja nie weiß, wann man sie mal braucht ... ( -> Bulle von
Tölz, Bauunternehmer anschaun. Spielt zwar im Ausland und ein bißerl plump, aber einen Kern haben die
Stories schon)
>Ein "Vielfaches" nicht, aber ein ziemlicher >Aufschlag ist es schon für >denjenigen, der erwischt wird.
Ihr lebt wirklich auf einer Insel der Seligen. Hier "im
Busch" ist die Strafe zwischen 100 und 1000% des hinterzogenen Betrages. Meist wird 100% angewendet, da
der Suender sonst pleite ginge. Ich hab mal USD 30.000,00 bezahlt weil mein Zolldeklarant falsche
Deklarationen verfasste (obwohl kein Zoll hinterzogen wurde). Wenn es hier nur auch so gesittet wie in
Oesterreich zuginge.....
Härtere Strafen gibt´s bei uns auch, und zwar für:
Zollvergehen (da wird sogar das Auto
eingezogen, das zum Schmuggeln von ein paar Stangen Zigaretten benutzt wird, auch wenn es nicht dem
Schmuggler gehört, und versteigert)
Bestandsvertragsgebühren (da zahlt man bei nicht
fristgerechter Anzeige die Steuer für jede Ausfertigung extra. Also wenn ein Mietvertrag 6 Ausfertigungen
hat, wozu auch immer, dann zahlt man +500% Zuschlag. Heißt aber natürlich nicht grausam "Strafe", sondern
milder "Gebührenerhöhung" - so wie die Strafe für´s Schwarzfahren lediglich sanft als "Fahrpreiserhöhung"
umschrieben wird)
Bei Bagatellen wie Einkommensteuer geht´s natürlich billiger. Auch weil die
Einkommensteuer keine "Gemeinschaftsabgabe" ist, beim Zoll schaut schon die EU drauf, daß nichts
durchrutscht.
Zoll kann teuer sein, selbst wenn man nur ein Familienerbstück von der Schweiz
nach Österreich mitbringt wie Bürger H., Nachfahre eines ehemaligen österreichischen
Kaisergeschlechts.
Dem glaub ich´s sogar, daß er an nichts Böses gedacht hat. Na ja, immer
noch zu viele Grenzen in Zentraleuropa, besonders zwischen EU-Ausland (Schweiz) und EU-Inland (fast ganz
Rest-Europa).
Soweit ich mich erinnere, sollt das im Folgejahr sein, 15.5. oder so. Das müßt ich erst suchen.
Aber man darf auch schon früher mitteilen, daß man höhere Gewinne erwartet, dann werden die
Vorauszahlungen angepaßt, und es kommt nicht alles auf einmal daher.
Wenn man nach dem
offiziellen Termin die Steuererklärung abgibt, bedingt das noch kein Strafverfahren, da gibt´s lediglich
marginale Verspätungszuschläge (10% oder so vom Steuerbetrag).
soviel ich weiß, verjährt die Steuerschuld nach 7 Jahren
aber Achtung:
die Verjährung tritt nur dann ein, wenn in der Zwischenzeit nicht die gleiche Tat wiederum begangen
wurde
also vor 6 Jahren Steuer hinterzogen, heuer auch wieder Steuer hinterzogen:
Verjährungsfrist für die erste Hinterziehung verlängert sich um weitere 7 Jahre
Die Verjährung mag 7 Jahre sein - die war zu meiner Ausbildung noch 10 Jahre. Die Aufbewahrungsfrist ist
allerdings nur 5 Jahre - finden die was und hat man keine Belege die das Gegenteil beweisen werden die
fehlenden Jahre dann eben geschätzt. Sehr komische Vorgangsweise...
War die Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren nicht dazu da, damit innerhalb einer 5-jährigen Verjährungsfrist
mit ein bisschen Reserve die Beweise verfügbar waren? So habe ich das jedenfalls bisher interprätiert.
Editiert am 19-12-05 um 06:10 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
Wie den Medien zu entnehmen war, wurde (2003?) die Verjährungs- und Aufbewahrungsfrist
verkürzt. Das ist dem Grasser ziemlich vorgeworfen worden, auch von seiten der Zeitungen, da damit noch
weniger Steuergerechtigkeit zu erwarten ist, wenn die Beweise so früh vernichtet werden dürfen.
Aber mit Rücksicht auf "die Wirtschaft" (also den Teil der Wirtschaft, der nicht gerne verfängliche
Unterlagen 7 Jahre aufbewahren will) hat er auf dieser "unternehmerfreundlichen" (also freundlich für die
Unternehmer, die nicht gerne verfängliche Unterlagen 7 Jahre aufbewahren wollen, oder die einfach zuwenig
Platz haben für viele Kubikmeter Mikrofische oder viele Gigabyte Speicherplatz) Maßnahme bestanden,
genauso wie die wirtschaftsfreundlichen Parteien VP und BZÖ (oder waren sie damals noch blau?), deren
Klientel anscheinend überwiegend aufbewahrungsfeindliche Unternehmer sein dürften, oder zumindest glauben
das die Organe dieser Parteien.