Also ich hab mich ganz ehrlich und direkt bei Finanzämtern bzw. Ministerium erkundigt, sie wollen meine
Steuererklärungen nicht so sehen, wie ich sie sehe.
Meiner Meinung nach sind meine Gewinne und
Verluste eindeutig "gewerblich", da ich ganz klar "Gewinnerzielungsabsicht" hatte (und immer noch habe)
und da man in diesem Geschäft und mit dieser Bewirtschaftungsart objektiv gesehen auch reichlich
steuerbare Gewinne hätte machen können, und da das ganze Geschäft bei mir auch weit über gelegentliche
Spekulationen im Privatbereich hinausgeht.
Also wären negative Einkünfte (in den
Verlustjahren) sowohl ausgleichs- als auch vortragsfähig.
Wär ein schöner Batzen Geld gewesen.
Hab mir auch solche Mühe gegeben, alles brav auszurechnen, alle Belege zu verbuchen, war wirklich eine
Heidenarbeit. Schließlich habe ich ein angeborenes Urvertrauen zum Finanzamt, so einer wie ich hat keine
Geheimnisse vor dem Fiskus, und so einer wie ich geniert sich auch nicht für seine Verluste.
Aber das Finanzamt hat meine Steuererklärungen nicht anerkannt und mir die gewerblichen Einkünfte
rausgestrichen. Das was ich mache wäre "Liebhaberei". So was Dummes, seid wann kann man ein
Techtelmechtel mit Aktien anfangen?
Laut Ministerium müßte meine Gewerblichkeit viel stärker
herausgestrichen werden, durch eine offizielle Gewerbeanmeldung. Seh ich aber nicht ein, denn wenn man
positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat, schreiben sie ja auch Steuer vor. Die Nebenerwerbsmasseusen
aus unserem Bezirk, die haben alle "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" vorgeschrieben bekommen! Dabei stellt
man sich unter Gewerbebetrieb üblicherweise was ganz Unzärtliches vor: Schmiede, Autowerkstatt,
Spenglerei.
Und welche Gewerbeberechtigung sollt ich beantragen? "Verwaltung des eigenen
Vermögens zwecks Erzielung von kurzfristigen Tradinggewinnen", sowas gibt´s ja gar nicht? Wozu auch
sollte ich auch noch Sozialversicherung und Wirtschaftskammerbeiträge für dieses verlustträchtige
Geschäft zahlen? Ich meine, daß die Würdigung meines Gewerbes als Einkommensart beim Finanzamt mit der
Ansicht der Gewerbebehörden nichts zu tun hat, bei positiven Einkünften aus Gewerbebetrieb nimmt das
Finanzamt ja auch, ohne daß man einen Gewerbeschein hat!
Die Wege des Finanzamts sind
unergründlich
Zumindest wurde klar ausdiskutiert, daß sie keine Freude mit meinen
Steuererklärungen haben.
Das hat man von seinem unstillbaren Steuerzahlwillen
J&S, wenn du ein Verlustjahr hast, dann kann die Einstufung als Gewerbe ein Vorteil sein. Im Durchschnitt
sollte man aber 4-6%p.a. verdienen. Würde die Aktienanlage als Gewerbe gelten, dann müßte man ja
zusätzlich zu den Gewinnen neben Steuern auch die Sozialversicherung bezahlen. Außerdem gäbe es mMn auch
keine Steuerbefreiung bei mehr als 1 Jahr halten. Würde das FA jemanden, der laufend mit Aktien Geld
verdient, als Gewerbe einstufen, wäre das für diesen sehr unangenehm.
redbull: Wäre nett,
wenn du deine Erfahrung mit dem Steuerberater in ein paar Monaten ins Forum einstellen könntest. Ich
nehme an, daß du diesen nicht nur der Spekulation wegen nimmst. Ich kann mir nicht vorstellen, was man da
zusätzlich rausholen könnte.
>redbull: Wäre nett, wenn du deine >Erfahrung mit dem Steuerberater in >ein paar
Monaten ins Forum >einstellen könntest. Ich nehme an, >daß du diesen nicht nur >der Spekulation wegen nimmst. Ich >kann mir nicht vorstellen, was >man da
zusätzlich rausholen könnte.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten. Beim Steuerberater
geht es sicher auch um ein paar andere grundsätzliche Infos.
Zum Thema Gewerblichkeit:
Das heißt, wenn man selbständig ist, ist es gescheiter, wenn man die Aktienanlage weiterhin als
Privatmann betreibt und nicht als Firma!?
Das glaub ich Dir sofort J&S, dass Dir das FA eine Gewerbeanmeldung aufbrummen will!
In der
Betriebswirtschaft heißt es ja "Eine Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn sie regelmäßig,
selbstständig und mit Gewinnabsicht durchgeführt wird"
Will das FA Belege sehen, dass man zB
eine bestimmte Aktie über 1 Jahr gehalten hat, damit sie einem glauben, dass man dafür keine Steuern
zahlt/zahlen will? Oder reicht ihnen eine Aufstellung?
naja... aber wenn ich Aktienhandel als Gewerbe betreibe - auf eigene Rechnung - dann müsste ich doch auch
die entsprechenden Aufwände, z.B. für Recherche und auch für Teilnahme bei HV's geltend machen können.
Dies würde natürlich einige interessante Möglichkeiten öffnen, HV auf den Caymans, Kurzreise für
Recherchen in die US, China, Australien?
Dazu kommt die Möglichkeit, daß ein gewerblicher
Betrieb Verluste bis zu 7 Jahre lang fortführen kann. Ich weiß nicht ob die Regel noch aktuell ist, daß
wenn ein Gewerbe 7 Jahre lang keine Gewinne abwirft dieses zur "Liebhaberei" mutiert. Aber wenn in 2001
jemand mit dem Gewerbe Verluste in Kauf nehmen hat müssen, dann wären die jedenfalls heute noch gegen
Gewinne aufzurechnen.
Ergo:
Teuer? - Kommt drauf an und gut steuerbar Aufwand
- doch einiger, wenig mehr als wenn man heute brav Spekulationssteuer abrechnet und abführt
Wenn ich Verluste, alle Aufwände (HV-Anreisekosten, Depotgebühren, Internetkosten) gegenrechnen darf,
finde ich die Gewerblichkeit fairer als die Spekeinkunftsbesteuerung.
Leute wie ich würden da
kaum je Steuern zahlen müssen, und die Leistungsfähigen teilen eben mit der Allgemeinheit und bekommen im
Gegenzug dafür ein gutes Gewissen und moralischen Aufstieg.
Damit sie auch alle ehrlich sind,
könnt man ja was mit 25% machen wie bei der KEST.
>Damit sie auch alle ehrlich sind, >könnt man ja was mit >25% machen wie bei der >KEST.
Wäre eh das Gescheiteste! Ich glaube, mit 25% könnte jeder leben und der
Finanzminister würde mehr lukrieren als mit der derzeitigen Lösung (weil viele auf die
Spekulationseinkünfte einfach "vergessen")... Hm, nur das mit dem Anrechnen der Verluste wäre dann
ein Problem!? Wenn man Verlust baut, könnte man 25% davon vom Finanzminister zurückbekommen *g*
Wenn man unterstellt dass dieses Forum für Österreichs (Privat)Aktionärsszene einigermaßen repräsentativ
wäre, mit Ausnahme vielleicht forcierter Daytrader, denn deren Interessen werden hier kaum abgedeckt,
dann erkennt man auch gleich, wie gering das Potential ist, aus dem hier evtl. Steuern geschöpft werden
könnten. Ich denke, da wächst niemandem im Finanzministerium ein graues Haar.
Es wird wohl
weiter am einfachsten nix getan werden, und evtl. wenns leicht geht und man wieder eine zugkräftige
Schlagzeile braucht (wider die bösen Spekulanten") die Spekfrist eliminiert werden wie bei unseren
Nachbarn. Und das wäre dann ein überaus unerfreulicher Eingriff, der das Schweigen vergrößern dürfte .
hallo, möchte nächstes Jahr in die (Schein)Selbsständigkeit (Kunsthandwerk)flüchten und bin mir hier
wegen der steuerlichen Vorgehensweise nicht im Klaren. Als Sebsttändiger muss man soweit ich jetzt
informiert bin das Privatvermögen (Aktien usw)offenlegen. Bisher hab ich mich um Steuern von
AuslandsFonds Anleihen und Aktien nicht gekümmert. Sicherungssteuern und KE wurde zwar von den
Banken abgeführt. Spekulationsgewinne sollten eigentlich unter den 440 Euro/Jahr angefallen sein da ich
hauptsächlich Teilverkäufe nach FIFO Jahresfrist durchführte. Vor allem wenn ich anteilige Kosten Kosten
abziehen kann. Frage? gehen hier auch anteilige Kreditkosten für das überzogene Konto rein dann
brauch ich mir darüber schon gar keine Gedanken mehr zu machen. Eine Ertragsaufstellung habe ich
nie gemacht da mir das schon stark an eine arbeitsaufwändige Buchhaltung herankäme.
Die
Tätigkeit als Selbsständiger Kunsthandwerker möchte ich ebenfalls mit möglichst wenig Bürokram
durchführen. Also unter der Umsatzsteuergrenze 22000 Euro und Einkommen steuerehlich möglichst unter
steuerfreien 10000 Euro da es sich drüber nicht mehr wirklich lohnt. Das Haupteinkommen liefert mir
zur Zeit ja BAW & Co Soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte werden die Aktienerträge und
Zinserträge außer SpekSt ja nich zum Einkommen gerechnet. Frage: Bei einer südafrikanischen
Anleihe bin ich mir allerdings nicht sicher ob die dann nicht zum Einkommen dazugerechnet werden muß oder
ob es besser ist dies vor Jahresende zu verkaufen. Alles andere ist seit Sommer eh blühtenweiss.
Frage: Sollte ich mich hier unbedingt mit einem Steuerberater auseinandersetzen? Das Einkommen aus
der kleinen Selbständigkeit selbst rechtfertigt das meiner Auffassung nach jedenfalld nicht.
Frage: Wann entsteht Liebhaberei und was passiert dann, da ich die Selbständigkeit ja nur zum
risikolosen Nebenerwerb betreiben möchte. Also ohne allzugroße Gewinne - noch EK steuerfrei - nur als
Hobby und Rettungsanker bei Aktienchrashes
Damit´s nicht mißbraucht würd, würd ich eventuell die Ausgleichsfähigkeit mit anderen Einkunftsarten
streichen (wenn das Zoggen im Betriebsvermögen passiert, läßt sich´s eh nicht vermeiden), aber zumindest
die Vortragsfähigkeit müßte im Sinne der Steuergerechtigkeit auf alle Fälle eingeführt werden.
Ich würd - wegen der hohen dem Finanzamt im vorhinein nicht bekannten Kosten, die die Spekulanten haben
- eher keine Abzugssteuer machen, sondern über Steuererklärung.
Sonst gingen die
Gegenverrechnungen verloren, und ich kann ja dem Fiskus schwer meine ganzen Verluste durch lukrierte
KEST-Gutschriften (wie bei den Zertis) verrechnen, das wär ja wenig fair von mir.
Vortragsfähig, mit Steuererklärung, nicht ausgleichsfähig, das wäre die gesunde Balance zwischen meinem
individuellen Egoismus und dem Wunsch der Allgemeinheit nach gerechter Umverteilung von J&S zu den Armen