>Hallo, >kann sein dass ich etwas offtopic >bin, aber hier sind doch >sicher kompetente Leute: Sind Verluste >aus Aktienspekulationen eigentlich mit Gewinnen
>aus anderen Einkunftsarten/Einnahmen verrechenbar? Sind >Sie zudem rück- und
vortragbar? >Wenn ja, unbegrenzt oder auf >x Jahre beschränkt? Sagt bitte >nicht dass sie nur mit >Spekugewinnen und das auch nur >innerhalb desselben
Jahres verrechnet werden >können. Wenn man 2004 an >der Börse gut verdient und >es 2005 wieder verzockt, das >Finanzamt aber noch Steuern für >2004 will - ist
man >blendend ruiniert?! > >Für mein laienhaftes juristisches Gefühl wär >das doch irgendwie verfassungswidrig? > >lg, >juerx
Bist hier
überhaupt nicht "off-topic" - dieser Thread ist goldrichtig zur Beantwortung deiner Frage...
Antwort auf deine Fragen:
Du hast leider recht, Spekulationsverluste sind NICHT mit anderen
positiven Einkünften ausgleichsfähig und NICHT vortragsfähig... Sorry!
Die innerhalb von 1
Jahr REALISIERTEN Gewinne muss man sehr wohl zum Durschnittsteuersatz versteuern...
(Sofern über man mehr als 440€/Jahr erspekuliert hat...)
vielen Dank für die Antwort - das heisst Verluste sind auch _nicht_ rücktragsfähig und
man könnte sich so wie im von mir gebrachten Beispiel tatsächlich ruinieren?
>man könnte sich so wie im von mir gebrachten >Beispiel tatsächlich ruinieren?
Das ist bei Steuern oft so, wenn man sie erst hinterher beachtet.
>Wenn man 2004 an der
Börse gut verdient >und es 2005 wieder verzockt
Naja, da musst du es schon sehr
ungeschickt anpacken. Denn du musst ja nicht im Dezember 2004 Millionen an Börsengewinnen realisieren,
sondern kannst sie mehr oder minder teilweise auf den Jänner rüberretten, wenn du für 2005 Gewinne zum
Gegenrechnen der zu erwartenden Verluste haben möchtest. Ähnlich dann im Dezember 2005, da kannst du
wieder Verluste in den Jänner 2006 rüberretten usw.
das dumme an den eur 440,-- (ohenhin ein sehr
kleiner betrag) ist noch dazu das dies eine freigrenze und kein freibetrag ist. sprich überschreitest du
die eur 440,-- auch nur um einen euro so musst du den vollen spekulationsgewinn versteuern.
@ottakringer
bin mir jetzt nicht 100%ig sicher, aber kann ich wenn ich die 440,-- euro
überschreite und sonst keine sonstigen einkünfte habe diese in meinem persönlichen freibetrag von eur
740,-- einbeziehen?! müsst so sein oder?
>@ottakringer > >bin mir jetzt nicht 100%ig sicher, >aber kann ich
wenn ich >die 440,-- euro überschreite und >sonst keine sonstigen einkünfte habe >diese in meinem persönlichen freibetrag >von eur 740,-- einbeziehen?! müsst >so
sein oder?
@Shareholder:
Ja, du hast vollkommen Recht! Wennst sonst keine
sonstigen Einkünfte hast und du Einkünfte aus §25 EStG (=Unselbständig Erwerbstätig) beziehst, dann
kannst bis 730€ dazuerspekulieren...