Editiert am 22-07-05 um 01:51 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
danke für die vielen interessanten beiträge in dem thread... finde ich sehr informativ.
was mich zu diesem thema interessieren würde ist, wie mit spekulationsgewinnen u. -fristen bei
einer ges.m.b.h. umgegangen wird (wie es z.b. der B.E. mit dem musterdepot hat).
angenommen
ich spekuliere mit den einnahmen, die ich mit einer gmbh erwirtschafte u. mache z.b. gewinne mit aktien,
die ich unterjährig gekauft u. wieder verkauft habe (also innerhalb der spekulationsfrist). muss ich die
dann in irgendeiner form zusätzlich versteuern oder werden die einfach in die bilanz aufgenommen und wie
die anderen einnahmen mit 25%köst u. bei entnahme noch mal mit 25% kest versteuert?
ich
arbeite derzeit als einzelunternehmer mit gewerbeschein, überlege aber gerade eine gmbh zu gründen u. ob
es dann nicht sinnvoller wäre, meine kurzfristigen investments lieber als firma zu tätigen, statt als
privatperson (u. dann ~50% "spekulationssteuer" auf die gewinne mit der est an die finanz
abzuliefern).
ein anderer vorteil wäre noch, dass ich mit geld "spekulieren" könnte, dass noch
nicht versteuert ist (also bereits von der finanz zur hälfte "aufgefressen" wurde). bei gewinnen erhöht
das dann halt meine zu versteuernden erlöse der gmbh, aber bei verlusten wars wenigstens teilweise geld,
dass sowieso die finanz bekommen hätte.
sind diese überlegungen richtig oder ist da ein
denkfehler enthalten? hat damit hier zufällig schon wer erfahrung bzw. kennt sich damit aus u. hat
ein paar infos/anmerkungen dazu, bevor ist damit zu einem steuerberater gehe?
Wennst langfristig Gewinne erzielst, darfst es bei der GesmbH mit 25% verKÖSTen.
Wennst zum
Privatvergnügen regelmäßig höhere Beträge in den Sand setzt, könnte Dir die Finanz "Liebhaberei"
unterstellen und diese Verluste eventuell von der GesmbH in Deinen Privatbereich auslagern.
Also das Risiko ganz auf die Finanz überwälzen geht vielleicht nicht immer und nur mit
Schwierigkeiten.
Aber wenn Du erklären kannst, warum Dein Würstelstand sein Kapital gerade in
Plaut, WCM und Jowood veranlagen muß, kannst Du´s machen.
Obwohl ich auf den ersten Blick
schwer sagen kann, warum das Betriebsvermögen sein sollte
Kaufst Du Danone-Aktien, kannst
zumindest sagen: "Ich habe geplant, mit meiner Würstelstand-GesmbH Danone zu übernehmen!" Besteht
zumindest ein Naheverhältnis zwischen Deinem Hauptgeschäftsfeld und Deiner Anlageentscheidung.
Da eine inländische GmbH nur gewerbliche Einkünfte hat sind sowohl Gewinne als auch Verluste aus
Aktienverkäufen gemeinsam mit den restlichen Gewinnen/Verlusten zu versteuern. Allerdings sind
inländische Dividenden in der GmbH steuerfrei, und nach Ansicht des UFS Linz ebenso ausländische
Dividenden. (Amtsbeschwerde anhängig ME aber mit wenig Erfolgsaussichten)
Allerdings sind inländische >Dividenden in der GmbH steuerfrei, >und nach Ansicht des
UFS >Linz ebenso ausländische Dividenden. (Amtsbeschwerde >anhängig ME aber mit wenig
>Erfolgsaussichten)
@Aragon: Kannst du bitte die Steuerfreit von
ausländischen Dividenden begründen, wenn KEINE internationale Schachtelbeteiligung iS des § 10 Abs 2 KStG
vorliegt? Oder wurde da was durch einander gebraucht?
Wenn dir das Forum net passt
emaile bitte an meine emailadresse: "mueller666 (a) gmx.at" Danke!
Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Nationale Schachtelbeteiligungen sind unabhängig von
Behaltedauer und Beteiligungsaußmaß steuerfrei. Daher Ungleichbehandlung von in - und ausländischen
Beteiligungen. (zum Verfahren: VWGH kann selbst entscheiden oder EUGH vorlegen)
>Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. >Nationale Schachtelbeteiligungen sind unabhängig
von Behaltedauer >und Beteiligungsaußmaß steuerfrei. Daher Ungleichbehandlung >von in -
und ausländischen >Beteiligungen. (zum Verfahren: VWGH kann >selbst entscheiden oder
EUGH vorlegen) > > >LG
1) Danke für den Hinweis!
2) Dafür
sind aber die Verkaufserlöse einer internationalen Schachtel STEUERFREI wohin gegen aber die
Veräusserungserlöse eine inländischen Beteiligung (nationale Schachtel) steuerpflichtig sind....
hab am anfang dieses threads mal erwähnt, daß mich ein turnaround bei jowood specksteuermäßig in
bedrängnis bringen könnte. das hat sich ja inzwischen gottseidank erledigt *g*
>hab am anfang dieses threads mal >erwähnt, daß mich ein turnaround >bei jowood
specksteuermäßig in bedrängnis >bringen könnte. das hat sich >ja inzwischen gottseidank
erledigt *g* > > >aber immerhin: ein fetter absetzposten!
Man könnte
ja aus steuerlichen Gründen bei Jowood auch folgende Taktik fahren:
Einen allfälligen Verlust
realisieren und dann ein paar Tage später (wenn das Ärgste vorbei ist...) wieder einsteigen und dann
wirklich über 1 Jahr halten....
Der realisierte Verlust könnte dann wenigstens einen Sinn
haben....