also zur klarstellung! spekulationsgewinne sind nicht soz-pflichtig. fehlinterpretation von mir habe nochmal bei meinem steuerberater nachgefragt. er hat auch "informell" gemeint man sollte da
überhaupt nichts eintragen und keine schlafenden "beamten" wecken. weiterer tip für freiberufler und
selbstständige: eigenes abrechnungskonto für wertpapiergeschäfte, es sollten auch überweisungen
dorthin nicht so offensichtlich aufscheinen. zur frage der steuerprüfung: es gilt zwar die
unschuldsvermutung und das bankgeheimnis, aber man legt besser die ganzen kontoauszüge vor und zieht sich
nackt aus (so schlimm is es wieder nit!) im geiste kann man schon alle abbuchungen der letzten
sieben jahre durchgehen! also die guten jahre 98 bis 2000 können noch immer überprüft werden. typische frage: da hamma ja noch ein konto! kann ich mir da auch mal die kontoauszüge anschauen? richtige antwort? nein gehört meiner frau! nach überweisung eines kleinwagens war das kapitel 1995
bis 2002 abgehakt und ich kann mich schon auf die nächste irgendwann 2010 vorbereiten.
xing
ps.: diese ausführungen betreffen selbstständige, weiss nicht ob der typische
billaverkäufer so eingehend geprüft wird