möchte noch kurz zurückgreifen auf die Beiträge #33 (von Xing) und ff bez Sozialversicherung:
Die Specksteuer ist also nix anderes als die EST. Daher erhöht ein gröberer (unterjähriger)
Spekulationsgewinn die steuerliche Gesamtbemessungsgrundlage. Und jetzt wirds besonders für
Einzelunternehmer, Freiberufler und Künstler interessant, die ja großteils bei der Gewerblichen
Wirtschaft SV versichert sind: Eine höhere Bemessungsgrundlage führt auch zu höheren SV Beiträgen, und
diese mindern natürlich auch wieder den Reingewinn, wenn man die nun höheren Beiträge auf den Reingweinn
der Börseaktivitäten umrechnet. Weil bei dieser Berufsgruppe kommt ja alles, egal woher, in einen Topf -
steuerlich gesehen...
Und die SV der Gewerblichen Wirtschaft ist mehr als unverschämt gierig,
das kann sich deutlich auswirken
Die Specksteuer betrifft eindeutig PRIVATE Spekulationen.
Wenn die Wertpapiere im
Betriebsvermögen liegen (ganz eindeutig, wenn das WP-Depot ein Subkonto zum Geschäftskonto ist), geht man
aller Speck-Privilegien (?) verlustig. Dann erhöhen Gewinne aus Wertpapiertrades den Betriebsgewinn bzw.
vermindern den Betriebsverlust, und Verluste aus Wertpapiertrades mindern den Betriebsgewinn bzw. erhöhen
den Betriebsverlust.
Kleiner Nachteil: Die Über-1-Jahr-Steuerbefreiung gilt nicht. Vorteile: Verluste sind vortrags- und ausgleichsfähig.
Für private Spekulationen (also die,
die eindeutig Spekeinkünfte sind und in diesem Feld in der Steuererklärung ausgewiesen werden) ist eine
Sozialversicherungspflicht (noch! Umverteiler denken auch über Sozialversicherung für Kapitaleinkünfte
nach, damit nicht alle Last der sozialen Versicherung von der Arbeit abhängt, wo ja immer weniger Leute
Arbeitsplätze haben) undenkbar.
also zur klarstellung! spekulationsgewinne sind nicht soz-pflichtig. fehlinterpretation von mir habe nochmal bei meinem steuerberater nachgefragt. er hat auch "informell" gemeint man sollte da
überhaupt nichts eintragen und keine schlafenden "beamten" wecken. weiterer tip für freiberufler und
selbstständige: eigenes abrechnungskonto für wertpapiergeschäfte, es sollten auch überweisungen
dorthin nicht so offensichtlich aufscheinen. zur frage der steuerprüfung: es gilt zwar die
unschuldsvermutung und das bankgeheimnis, aber man legt besser die ganzen kontoauszüge vor und zieht sich
nackt aus (so schlimm is es wieder nit!) im geiste kann man schon alle abbuchungen der letzten
sieben jahre durchgehen! also die guten jahre 98 bis 2000 können noch immer überprüft werden. typische frage: da hamma ja noch ein konto! kann ich mir da auch mal die kontoauszüge anschauen? richtige antwort? nein gehört meiner frau! nach überweisung eines kleinwagens war das kapitel 1995
bis 2002 abgehakt und ich kann mich schon auf die nächste irgendwann 2010 vorbereiten.
xing
ps.: diese ausführungen betreffen selbstständige, weiss nicht ob der typische
billaverkäufer so eingehend geprüft wird