Verdacht entsteht spätestens dann, wenn Du Dir statt einem
normalen Haus ein ganzes Reihenhaus bauen läßt ... Dann werden sie fragen; "Woher ist denn das Geld?"
...
Ich denke mir dazu: wenn ich viel mit unterjähriger Spekulation "dazuverdiene",
bleibt mir noch genug übrig, wenn ich auch ganz brav und ehrlich meine Steuer abliefere...
Natürlich ist das eine absolut theoretische Diskussion, weil alle sind ja brave und ehrliche Steuerzahler
und niemand kommt jemals auf die Idee, ein Aktiendepot nicht öffentlich sondern böserweise heimlich unter
geplanter Umgehung der Finanz zu führen
Leider gibts doch Möglichkeiten, daß so ein
charakterloser Bösewicht ins Visier der Häscher von KHG kommt:
erstens natürlich, wenn aus dem
Schrebergartenhütterl plötzlich eine 17 Zimmer Villa wird...
zweitens gibt es immer noch den
guten alten Vernaderer: das könnte z.B ein neidischer Nachbar sein, ein mobbender Mitarbeiter, ein
verschmähter Liebhaber. Oder aber im Zuge einer klassischen Scheidungsschlacht, besonders wenns um
Unterhaltsbemessungen geht. Weil aus leidvoller Erfahrung weiß man ja, daß in Scheidungskriegen oft kein
Untergriff zu tief ist:-(
allerdings wissen auch die Finanzbeamten um solche Dinge und
behandel nach Auskunft eines mir Bekannten gerade die Angaben von Nachbarn und geifernden Nochehefrauen
schon mit großer Vorsicht. Aber der Teufel (KHG) und seine Schergen schlafen nicht.
also am
gescheitesten ist man hält sich auch im Freundes- verwandten- und bekanntenkreis eher bedeckt - man weiß
ja nie
schönen prozentereichen Sommertag noch allesits zu wünschen AL
"Das Bankgeheimnis wird also in Österreich sicher noch für mindestens eine Legislaturperiode bleiben,
eventuell könnte die KEST mal von 25% auf 35% erhöht werden."
Jaeger_und_Sammler
meines wissens nach ist eine erhöhung der KEST auf 35% nicht so leicht möglich. belehrt mich eines
besseren aber so viel ich aktuell weiss richtet sich der prozentsatz der KEST in österreich mit einem
wert von 50 % nach der höchsten steuerklasse. sprich derzeit ist der höchste steuerklasse für einkünfte
auf nichtselbständiger arbeit 50% die hälfte davon ist bekanntlich 25%. um die kest auf 35% zu erhöhen
müsste der höchste steuerklasse auf 70% angehoben werden. tja ob da eine 2/3 mehrmeit im parlament zu
finden ist mag ich jetzt mal sehr stark bezweifeln. anderes problem...
>"Das Bankgeheimnis wird also in Österreich >sicher noch für mindestens eine >Legislaturperiode bleiben, eventuell könnte die >KEST mal von 25% auf >35% erhöht
werden." > >Jaeger_und_Sammler > >meines wissens nach ist eine erhöhung
>der KEST auf 35% nicht >so leicht möglich. belehrt mich >eines besseren aber
so viel >ich aktuell weiss richtet sich >der prozentsatz der KEST in >österreich mit einem wert von >50 % nach der höchsten >steuerklasse. sprich
derzeit ist der >höchste steuerklasse für einkünfte auf >nichtselbständiger arbeit 50%
die hälfte >davon ist bekanntlich 25%. um >die kest auf 35% zu >erhöhen müsste
der höchste steuerklasse >auf 70% angehoben werden. tja >ob da eine 2/3 mehrmeit >im parlament zu finden ist >mag ich jetzt mal sehr >stark bezweifeln. anderes
problem... > >lg, shareholder
@Shareholder: Du kennst dich ja wirklich gut
aus - die 50% von 50% stehen im "Endbesteuerungsgesetz" das im Verfassungsrang steht... Also wenn
die Finanz die KESt erhöhen will brauchen die 2/3 im Parlament...
möchte noch kurz zurückgreifen auf die Beiträge #33 (von Xing) und ff bez Sozialversicherung:
Die Specksteuer ist also nix anderes als die EST. Daher erhöht ein gröberer (unterjähriger)
Spekulationsgewinn die steuerliche Gesamtbemessungsgrundlage. Und jetzt wirds besonders für
Einzelunternehmer, Freiberufler und Künstler interessant, die ja großteils bei der Gewerblichen
Wirtschaft SV versichert sind: Eine höhere Bemessungsgrundlage führt auch zu höheren SV Beiträgen, und
diese mindern natürlich auch wieder den Reingewinn, wenn man die nun höheren Beiträge auf den Reingweinn
der Börseaktivitäten umrechnet. Weil bei dieser Berufsgruppe kommt ja alles, egal woher, in einen Topf -
steuerlich gesehen...
Und die SV der Gewerblichen Wirtschaft ist mehr als unverschämt gierig,
das kann sich deutlich auswirken
Die Specksteuer betrifft eindeutig PRIVATE Spekulationen.
Wenn die Wertpapiere im
Betriebsvermögen liegen (ganz eindeutig, wenn das WP-Depot ein Subkonto zum Geschäftskonto ist), geht man
aller Speck-Privilegien (?) verlustig. Dann erhöhen Gewinne aus Wertpapiertrades den Betriebsgewinn bzw.
vermindern den Betriebsverlust, und Verluste aus Wertpapiertrades mindern den Betriebsgewinn bzw. erhöhen
den Betriebsverlust.
Kleiner Nachteil: Die Über-1-Jahr-Steuerbefreiung gilt nicht. Vorteile: Verluste sind vortrags- und ausgleichsfähig.
Für private Spekulationen (also die,
die eindeutig Spekeinkünfte sind und in diesem Feld in der Steuererklärung ausgewiesen werden) ist eine
Sozialversicherungspflicht (noch! Umverteiler denken auch über Sozialversicherung für Kapitaleinkünfte
nach, damit nicht alle Last der sozialen Versicherung von der Arbeit abhängt, wo ja immer weniger Leute
Arbeitsplätze haben) undenkbar.
also zur klarstellung! spekulationsgewinne sind nicht soz-pflichtig. fehlinterpretation von mir habe nochmal bei meinem steuerberater nachgefragt. er hat auch "informell" gemeint man sollte da
überhaupt nichts eintragen und keine schlafenden "beamten" wecken. weiterer tip für freiberufler und
selbstständige: eigenes abrechnungskonto für wertpapiergeschäfte, es sollten auch überweisungen
dorthin nicht so offensichtlich aufscheinen. zur frage der steuerprüfung: es gilt zwar die
unschuldsvermutung und das bankgeheimnis, aber man legt besser die ganzen kontoauszüge vor und zieht sich
nackt aus (so schlimm is es wieder nit!) im geiste kann man schon alle abbuchungen der letzten
sieben jahre durchgehen! also die guten jahre 98 bis 2000 können noch immer überprüft werden. typische frage: da hamma ja noch ein konto! kann ich mir da auch mal die kontoauszüge anschauen? richtige antwort? nein gehört meiner frau! nach überweisung eines kleinwagens war das kapitel 1995
bis 2002 abgehakt und ich kann mich schon auf die nächste irgendwann 2010 vorbereiten.
xing
ps.: diese ausführungen betreffen selbstständige, weiss nicht ob der typische
billaverkäufer so eingehend geprüft wird