Im Gesetz ist das genaue Verfahren nicht geregelt. Deshalb gibt es eben unterschiedliche Ansichten. Das
eine ist eben die Rechtsansicht (Auslegung) der Finanzverwaltung, das andere die Meinung von manchen
Uniprofs., Steuerberatern und wahrscheinlich auch einiger Steuerpflichtiger. Ob man damit durchkommt,
wird man im konkreten Fall sehen, klein beigeben kann man bei einer evtl. "Sachverhaltsklärung" mit dem
Finanzamt dann aber immer noch (falls die sich die Mühe machen, sich damit im Detail
auseinanderzusetzen). Aber klar, am Ende hat das hat jeder für sich zu beurteilen und wer sich haarklein
an die ESt-Erlässe hält hat jedenfalls nichts zu befürchten (außer evtl. höheren Steuerzahlungen)
So lang sich keiner hier im Forum meldet, der unangenehme Erfahrungen mit dem Finanzamt bezüglich Fifo
und Lifo hatte, sollten wir es bei den rechtlich schwammigen Formulierungen einfach belassen und es gar
nicht näher wissen wollen. Wenn das Gesetz einmal zugunsten der Sozialdenkenden geändert wird, schauts
dann nicht mehr so rosig mit dem österreichischen Finanzplatz aus. Also, es wird schon seinen Grund haben
das es so ist, wie es ist. Belassen wir es dabei.