§31(6) Die Abs. 1
bis 5 nicht anzuwenden, soweit die veräußerte Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört oder wenn
es sich um ein Spekulationsgeschäft (§ 30) handelt.
es handelt sich aber ja dann nicht
mehr um ein spekulationsgeschäft!
aber ich finde noch immer unglaublich dass die einem armen
buben von damals 19 jahren einfach sagen : "her mit dem geld" obwohl ich deutlich gemacht habe dass ich
vor ÜBER 1 jahr gekauft habe!
also entweder haben die mich damals um mein geld betrogen oder
wir haben da einen anderen § vergessen!
§30 gilt nur für Investition (Grdst. oder Wertpapiere, etc), wenn sie prviat gehalten werden. Werden
Anlagen dieser Art in einer Firma gehalten, z.b. Betriebsgrdst oder Aktien(meistens Fonds) zur Deckung
der Abfertigungsrückstellung etc. dann müssen im Falle der Veräusserung die stillen Reserven aufgedeckt
werden. Hier gibt es noch Unterscheidungen, ob man die Aktien im Anlagevermögen oder im Umlaufvermögen
hält, würde Rahmen hier aber sprengen und ist sicher nicht von Interesse. Vorteil bei Anlagen die man
betrieblich hält ist, dass Verluste sofort wirksam sind und diese auch mit anderen Einkunftsarten
verrechenbar sind, da sie nicht in die 7. Einkunftsart gehören, sondern in diese, wo der Betrieb
hineinfällt.
betriebl. geführte Anlagen können bei Kapitalgesellschaften nicht umgangen
werden. Bei PErsonengesellschaften, wenn diese aus Spekulationsgründen angeschafft wurden und auch, wenn
man diese mit Firmengeld bezahlt hat, so sollten diese immer der einkunftsart 7 sonstige Einkünfte
zugeordnet sein, daher sollte auch die Spekfrist gelten.
@jedentageinneuer
wenn du
daher damals keine Kapitalgesellschaft warst und du trotzdem Spekulationsgewinne versteuern musstest,
dann solltest du ein ernstes Wort mit deinem Steuerberater reden, der hätte dies nicht in die Erklärung
hineinnehmen müssen. Wenn du keinen Steuerberater hattest, aber eine FA-Prfg, dann fehlten die Argumente
und du musst es als Lehrgeld abhaken
steuerberater mit 19? und einem depot von 40.000 öS?
lehrgeld- na toll- ist sicher verjährt
(max. 7 Jahre oder?)
na bestens
1. erkenntnis: ö ist nicht so schlecht um
"berufsaktionär zu sein" (meine Spek- gewinne sind zu gering um steuerpflichtig zu werden - meine
langfristigen sachen brauch ich nicht versteuern)
2. erkenntnis: man kann jahrelang einem
irrtum aufliegen
3. erkenntnis: man kann froh sein ein internet-forum wie dieses zu haben
4. erkenntnis: nicht jeder der sich für einen steuerhinterzieher hält ist auch einer.
Danke erst einmal für den denkastoss und die info! ich glaub ich muss jetzt feiern gehn