ist man mit gewinnen nie wirklich- ESt wollen die immer aber FIFO sollte doch argumentierbar sein
weil es ja auch betrieblich eine übliche abrechnugsart ist.
mich würde interessieren wie ZEUS
das macht mit der steuer- in deiner gegend gibt es da wohl wenig finanzbeamte die dem nachgehen bzw. weil
die upper class dort eher verschont wird: gar keine einschlägigen regelungen?
Ö zu verlassen
ist über kurz oder lang eh unausweichlich bei den gierfingern hierzulande.
ja so ist es gemeint! dass schöne (für die finanz): wenn du auch noch arbeitest und dadurch
leichtfertigerweise dein geld in eine pensionsversicherung einbezahlst aus der du NIE etwas erhalten
wirst und brav steuer zahlst bist bald in einer schönen steurstufe drinnen- man sollte sich eben darn
gewöhnen diesem land ade zu sagen bevor sie einem das letzte hemd wegnehmen. deshalb will ich ja
wissen wo man hinflüchten kann! hat jemand ahnung wie das mit der schweiz ist? da werden glaub ich
finanzbeamte standrechtlich erschossen wenn sie in einem konto herumschnurchteln wollen.
wenn
du ehrlich sein willst, kannst der finanz gleich dein depot überschreiben.
Den Begriff "Spekulationssteuer" wird man in den Steuergesetzen vergeblich suchen. Es handelt sich
nämlich bei der landläufig als "Spekulationssteuer" bezeichneten Steuer um die ganz normale
Einkommensteuer auf jene Gewinne, die beim Spekulieren abgesahnt werden. Spekulationsgeschäfte sind
Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung
Editiert am 28-06-05 um 01:34 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
und du meinst du bist nach einer einjährigen behaltefrist steuerfrei? 25%
speksteuer für unterjährige transaktionen und dann noch ESt je nach stufe- wird sind ja nicht in der
marktwirtschaft dass du dein geld behalten darfst- aber verunsichern tut mich dein beitrag, redbull.
womöglich kann man die spek-steuer irgendwie auf die ESt anrechnen? egal - da ich nun ja wieder zeit hab
werd ich mir das einmal anschaun in den nächsten tagen.
Editiert am 28-06-05 um 01:53 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
>und du meinst du bist nach >einer einjährigen behaltefrist steuerfrei?
ja, genau
>25% speksteuer für unterjährige transaktionen und
wie kommst du auf 25%?
>womöglich kann man die >spek-steuer irgendwie auf
die ESt >anrechnen?
es gibt keine eigene spekulationssteuer... die erträge aus
spekulationsgeschäften werden einfach zu deinem einkommen dazugezählt (genauso wie einkommen aus
verpachtung und vermietung usw.) und daraus wird dann deine einkommensteuer ermittelt... wieviele %
das sind hängt von deinem gesamteinkommen ab (maximal 50%)
wenn das richtig ist wird man ja gar nicht so arg geschröpft - hauptsache man arbeitet nicht sonst ist
die reale steuer (pensionsversicherung- ohne leistung) ja viel höher als 50%
da muss man die
betty gewinne dann nicht versteuern wenn sie über ein jahr gehalten werden-ich kann mir das beim besten
willen nicht vorstellen!die greifen doch überall in deine taschen - deshald geh ich auch mit zerissenem
leiberl und hose und mit max. 10€ bargeld in der tasche zu denen- aber kassiert haben sie damals als ich
noch so blöd war ein einkommenssteuerformular auszufüllen schon!? wie lang kann ich dass aufrollen
wenn du da jetzt recht hast?
> >und du meinst du bist nach >einer einjährigen behaltefrist steuerfrei? > >25% speksteuer für unterjährige transaktionen und >dann noch ESt je nach >stufe- wird sind ja nicht >in der marktwirtschaft dass du >dein geld behalten
darfst- aber >verunsichern tut mich dein beitrag, >redbull. womöglich kann man die >spek-steuer irgendwie auf die ESt >anrechnen? egal - da ich >nun ja wieder zeit
hab >werd ich mir das einmal >anschaun in den nächsten tagen. > > > R
Keine Ahnung R, was Du Dir da einbildest, aber lass Dir gesagt sein: Ganz schnell
wieder vergessen und VORHER mal nachlesen, dann mitdiskutieren! Selbstverständlich ist man nach
1-jähriger Behaltefrist steuerfrei (Du dürftest es bislang noch ned so genau genommen haben mit der
Steuer ), kritisch wirds nur wenn man auf demselben Depot mit derselben Aktie zugleich auch zockt.
Fifo klingt nämlich gut, aber in der Praxis wirds da definitiv Argumentationsprobleme bzw. Beweisprobleme
geben.
"(Du dürftest es bislang noch ned so genau genommen haben mit der Steuer )"
ich hab damals von
jemandem gehört ich soll ja nix mehr versteuern- im nächsten jahr hab ich dem finanzer gesagt dass ich
aufgehört hab mit aktien weil ich soviel verloren hab- gerade noch davongekommen! ansonsten seh ich
auch überhaupt keinen grund zur veranlassung steuer zu zahlen. weder hab ich die schulden dieses staats
verursacht noch irgenwelche nicht durch überweisung eines max. 4 stelligen betrags ausgleichbare
leistungen bezogen- im gegenteil ich darf noch für nicht-leistung studiengebühr bezahlen. und für die
pensionen hab ich auch immer was beigetragen.
1. Veräusserungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen
Anschaffung und Veräusserung beträgt: a)Grundstücke.... b) bei anderen Wirtschaftsgütern, insb.
Wertpapieren ,nicht mehr als ein Jahr. 2. ...
(4)Als Einkünfte sind der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräusserungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den
Werbungskosten andererseits anzusetzen. Die Einkünfte aus Spekgeschäften bleiben steuerfrei, wenn die
gesamten Spekgeschäfte im Kalenderjahr höchstens 440,-- Euro betragen. Führen die Spekgesch. in einem
Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, so ist dieser nicht ausgleichsfähig.
Erläuterung:
Kauf BAW 10.01.2003 2.000 St Kauf BAW 26.09.2003 1.000 St Verkauf BAW 28.05.2004 1.000
St
Da die Zuordnung des Verkaufes, welcher Teil der Aktien verkauft werden, nicht möglich ist,
bin ich derjenige der bestimmt und oder weiss, welchen seinerzeitigen Kauf ich nun verkaufe. In der Regel
wird man daher argumentieren, dass man am 28.05.2004 einen Teil der Aktien verkauft, die am 10.01.2003
gekauft hat. Theoretisch ist jede Perversität zulässig. Das liegt vorallem daran, dass man Aktien nicht
physisch besitzt und die Depotkonten die Aktien summiert darstellen. Würde ein Depot nach Zukäufen
getrennt werden, muss man bei verkäufen auf die Jahresfrist aufpassen.
Als Datum gilt immer
der nächste Tag nach Jahresfrist,in diesem Fall: 11.01.2004;27.09.2004.Ab diesem Zeitpunkt sind die
Zukäufe steuerfrei, egal mit welchem Gewinn BAW verkauft wird.
Verluste sind nur in der
Einkunftsart ausgleichfähig. Man kann daher JWD Verluste, welche man innerhalb eines Jahres realisiert
hat, nur mit anderen Spekgewinnen verrechnen. Es ist nicht möglich Spekverluste mit anderen
Einkunftsarten(Gehalt o ä.) zu verrechnen.
In der Regel läuft man besser sich mit den
Spekproblematiken nicht zu beschäftigen. Das "Problem" für KHG wird mM bei einer der nächsten
Steuerreformen mittels Abzugssteuer von ??, die die Banken einheben müssen, für Ihn gelöst werden. Doch
bis dahin wird noch viel Wasser die Donau runter fließen...
>>Erläuterung: > >Kauf BAW 10.01.2003 2.000 St >Kauf BAW 26.09.2003
1.000 St >Verkauf BAW 28.05.2004 1.000 St > >Da die Zuordnung des Verkaufes,
welcher >Teil der Aktien verkauft werden, >nicht möglich ist, bin ich >derjenige der bestimmt und oder >weiss, welchen seinerzeitigen Kauf ich >nun
verkaufe. In der Regel >wird man daher argumentieren, dass >man am 28.05.2004 einen
Teil >der Aktien verkauft, die am >10.01.2003 gekauft hat. Theoretisch ist >jede Perversität zulässig.
Habe mich am Wochenende schon ein wenig vertieft in der
Materie: Das "FIFO" (First in First Out") Verfahren ist nach einem in Deutschland ergangenen
BGH-Urteil NICHT zulässig. Darum wird es wohl auch in Österreich wohl zu einer Art
"Durchschnittsbetrachtung" kommen...
In Deutschland mag das sein, vielleicht auch ein zukünftiger Ansatz für KHG, aber in Österreich kann man
selbst wählen aus welchem Einkauf ich verkauft habe!!!
In der Regel findet FiFo Anwendung,
aber nur weil niemand zugeben wird, dass sein Verkauf eigentlich den zuletzt gekauften Aktien gegolten
hat. Fifo ist aber nicht gesetzlich festgeschrieben, wird aber praktisch angewandt! Ausser jemand führt
Buch und beharrt darauf, welche Zuordnung er sich dachte.
Ich möchte meine Frage von weiter oben wiederholen:
Wie genau hat man die
Spekulationseinkünfte anzugeben? Einfach Gewinne minus Verluste = zu versteuernde Einkünfte? Oder muss man jede einzelne Transaktion angeben?
Wie läuft das in der Praxis ab?
Für die Arbeitnehmerveranlagung (früher Lohnsteuerausgleich) hatte man ja 5 Jahre Zeit, bei
zusätzlichen Einkommen muss die Steuererklärung aber bis Ende Mai (oder April?) abgegeben werden. Was
passiert, wenn man das versäumt und es erst Ende Juni oder Juli abgibt?
Du trägst den Gesamtbetrag (Gewinne-abzgl. Verluste) in Kennzahl 380 deiner 2004 Steuererklärung. Man
muss nicht jede Transaktion angeben.
Abgabefristen:
Versäumt man Abgabefristen, so
kann es zu Säumniszuschlägen von den geschuldeten Abgaben kommen. (2% der Steuerschuld). In der Regel
schreibt man an das Finanzamt und bittet um Verlängerung des Termins. Wobei man 2 Dinge unterscheiden
muss:
1. Ich bin als Steuerpflichtiger gemeldet, sprich ich habe eine Steuernr. und wurde
informiert, dass ich zu den vorgegebenen Termin die Erklärungen abgeben muss.
2. Ich habe
meine Tätigkeit erst begonnen und muss noch um eine Steuernur. ansuchen. In diesen Fällen werden die
fristen nicht so eng gesehen.
Im Fall 1. bekommt man spätestens im Oktober eine Mitteilung
vom Finanzamt, wo sie auffordern die Erklärung nachzubringen. Kommt man dieser Aufforderung auch nicht
nach, kann die Steuer vom Finanzamt festgelegt werden und hat man mit großer Wahrscheinlichkeit eine
Betriebsprüfung.
§31(6) Die Abs. 1
bis 5 nicht anzuwenden, soweit die veräußerte Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört oder wenn
es sich um ein Spekulationsgeschäft (§ 30) handelt.
es handelt sich aber ja dann nicht
mehr um ein spekulationsgeschäft!
aber ich finde noch immer unglaublich dass die einem armen
buben von damals 19 jahren einfach sagen : "her mit dem geld" obwohl ich deutlich gemacht habe dass ich
vor ÜBER 1 jahr gekauft habe!
also entweder haben die mich damals um mein geld betrogen oder
wir haben da einen anderen § vergessen!
§30 gilt nur für Investition (Grdst. oder Wertpapiere, etc), wenn sie prviat gehalten werden. Werden
Anlagen dieser Art in einer Firma gehalten, z.b. Betriebsgrdst oder Aktien(meistens Fonds) zur Deckung
der Abfertigungsrückstellung etc. dann müssen im Falle der Veräusserung die stillen Reserven aufgedeckt
werden. Hier gibt es noch Unterscheidungen, ob man die Aktien im Anlagevermögen oder im Umlaufvermögen
hält, würde Rahmen hier aber sprengen und ist sicher nicht von Interesse. Vorteil bei Anlagen die man
betrieblich hält ist, dass Verluste sofort wirksam sind und diese auch mit anderen Einkunftsarten
verrechenbar sind, da sie nicht in die 7. Einkunftsart gehören, sondern in diese, wo der Betrieb
hineinfällt.
betriebl. geführte Anlagen können bei Kapitalgesellschaften nicht umgangen
werden. Bei PErsonengesellschaften, wenn diese aus Spekulationsgründen angeschafft wurden und auch, wenn
man diese mit Firmengeld bezahlt hat, so sollten diese immer der einkunftsart 7 sonstige Einkünfte
zugeordnet sein, daher sollte auch die Spekfrist gelten.
@jedentageinneuer
wenn du
daher damals keine Kapitalgesellschaft warst und du trotzdem Spekulationsgewinne versteuern musstest,
dann solltest du ein ernstes Wort mit deinem Steuerberater reden, der hätte dies nicht in die Erklärung
hineinnehmen müssen. Wenn du keinen Steuerberater hattest, aber eine FA-Prfg, dann fehlten die Argumente
und du musst es als Lehrgeld abhaken
steuerberater mit 19? und einem depot von 40.000 öS?
lehrgeld- na toll- ist sicher verjährt
(max. 7 Jahre oder?)
na bestens
1. erkenntnis: ö ist nicht so schlecht um
"berufsaktionär zu sein" (meine Spek- gewinne sind zu gering um steuerpflichtig zu werden - meine
langfristigen sachen brauch ich nicht versteuern)
2. erkenntnis: man kann jahrelang einem
irrtum aufliegen
3. erkenntnis: man kann froh sein ein internet-forum wie dieses zu haben
4. erkenntnis: nicht jeder der sich für einen steuerhinterzieher hält ist auch einer.
Danke erst einmal für den denkastoss und die info! ich glaub ich muss jetzt feiern gehn
> >Anders sehen das Hofstätter/Reichel in Ihrem >Einkommensteuerkommentar. Die
vertreten die Ansicht, >dass das FIFO Prinzip sehr >wohl Anwendungen finden soll, da
>es schließlich das Recht jedes >Aktieninhabers sei, zu bestimmen welche >seiner Aktien er gerade veräußern >möchte (die zuerst oder die >zuletzt
gekauften). Er kann das >zwar nicht beweisen, die Finanz >gegenteiliges aber auch
nicht.
Man muss sich von FIFO lösen, denn es gibt keine Regelung und wenn man Stein und Bein
schwört, dass die verkauften Aktien bereits ein Jahr alt sind, dann wird einem jedes Gericht
rechtsprechen. Wichtig ist , im Fall der Fälle, eine Zuordnung festlegen. Und da wird man immer die
ältesten Aktien zuerst verkaufen.
Im Gesetz ist das genaue Verfahren nicht geregelt. Deshalb gibt es eben unterschiedliche Ansichten. Das
eine ist eben die Rechtsansicht (Auslegung) der Finanzverwaltung, das andere die Meinung von manchen
Uniprofs., Steuerberatern und wahrscheinlich auch einiger Steuerpflichtiger. Ob man damit durchkommt,
wird man im konkreten Fall sehen, klein beigeben kann man bei einer evtl. "Sachverhaltsklärung" mit dem
Finanzamt dann aber immer noch (falls die sich die Mühe machen, sich damit im Detail
auseinanderzusetzen). Aber klar, am Ende hat das hat jeder für sich zu beurteilen und wer sich haarklein
an die ESt-Erlässe hält hat jedenfalls nichts zu befürchten (außer evtl. höheren Steuerzahlungen)
So lang sich keiner hier im Forum meldet, der unangenehme Erfahrungen mit dem Finanzamt bezüglich Fifo
und Lifo hatte, sollten wir es bei den rechtlich schwammigen Formulierungen einfach belassen und es gar
nicht näher wissen wollen. Wenn das Gesetz einmal zugunsten der Sozialdenkenden geändert wird, schauts
dann nicht mehr so rosig mit dem österreichischen Finanzplatz aus. Also, es wird schon seinen Grund haben
das es so ist, wie es ist. Belassen wir es dabei.
Ich habe letztes Jahr lange nach Berechnungsbeispielen gesucht und bin dabei auch fündig geworden.
Zumindest bei einem Beispiel einer seriösen (soweit ich mich erinnern kann) österreichischen Quelle wurde
jeweils der Durchschnittskaufpreis herangezogen. Waren Restbestände älter als ein Jahr, so wurden sie bei
Verkäufen vorrangig behandelt (FIFO). Leider habe ich das Dokument auf meiner Rechner noch nicht wieder
gefunden und im Internet ist es möglicherweise nicht mehr vorhanden.
FIFO muss ja nicht
unbedingt ein Vorteil sein. z. B: Kauf 12/2003: 100x100EUR Kauf 6/2004: 100x150EUR Verkauf 7/2004: 100x170EUR Verkauf 1/2005: 100x200EUR zu versteuernder Gewinn nach
FIFO-Methode: 2004: 7000EUR 2005: 5000EUR zu versteuernder Gewinn nach
Durchschnittsmethode: 2004: 4500EUR 2005: 3750EUR