Editiert am 20-06-05 um 07:52 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

mich würde interessieren wie es aussieht wenn ich z.B. an der Frankfurter Börse Aktien kaufe und damit Spekulationsgewinne erziele.
Also wie muss ich mich verhalten wenn ich Gewinne mit ausländischen Aktien erziele?

  

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Editiert am 20-06-05 um 08:03 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Wenn Du Deinen "ordentlichen Wohnsitz" (also da wo Du im Kalenderjahr überwiegend wohnst) in Österreich hast
und ehrlich bist,
dann gibst Du die Gewinne bei Deiner Steuererklärung beim österreichischen Finanzamt an.

WO Du die Spekulationsgewinne erzielst, ist unerheblich, d.h. Deine Frankfurter Spekulationsverluste kannst Du (innerhalb desselben Kalenderjahres) mit Deinen Wiener Spekulationsgewinnen gegenrechnen.

Es ist ja z.B. auch möglich, eine Aktie in Frankfurt zu kaufen und in Wien zu verkaufen, da täten wir uns sehr schwer mit der Suche nach dem richtigen Land, wo wir es versteuern sollten, wenn unsere Steuerinländereigenschaft nicht an unserem Wohnsitz hängen würd

  

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Und wie siehts da mit der Ehrlichkeit aus?
Laut:
http://www.die-wirtschaft.at/ireds-760.html
hält sich eh kaum jemand an diese Steuer:
...Kaum jemand zahlt die Spekulationssteuer, Kontrolle gibt es keine. Steuerberater berichten Interessantes. Steuerprüfer kümmern sich nicht um die Spekulationssteuer. Wenn jemand aber eine entsprechende Position angibt, wird es ungemütlich, das Finanzamt verlangt genaue Details. Daher die Weisheit der Steuerberater: Nur ja nicht ankommen an die Spekulationssteuer. Somit ist diese Steuer politisch eine Beruhigungspille, als Einnahmequelle aber zu vernachlässigen.


  

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Solang man arbeiten geht und evt. einen Kredit hat, wird kein Mensch nach der Spekusteuer fragen.
Blöd wirds erst, wenn man monetalang stempelt, oder an der Billakassa arbeitet; immer das neuste und teuerste Gewand trägt und einen 7erbayerischen fährt. Dann sollte man zum Nachbarn ein gutes Verhältnis pflegen, oder eben das Einkommensteuerformular richtig ausfüllen.

@Ottakringer, unter welches Finanzstrafdelikt fällt die Spekusteuerhinterziehung, im kleinen Rahmen, sagen wir mal bei einem Durchschnittsaktienonlineuserspekulant? Wie ist der Strafrahmen?

  

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Wenn ich stempeln gehe oder an der Billakassa arbeite, dann sehe ich auch aus wie einer, der stempeln geht oder an der Billakassa arbeitet.

Willst Du Deinen Spieleinsatz verringern, indem Du z.B. einige Deiner geliebten Betandwins nur deshalb verkaufst, um Dir einen blöden Ring zu kaufen, der nur glänzt und keinen zusätzlichen Profit abwirft, oder einen Anzug, der in 6 Monaten von den Motten terminisiert ist?

Ich konnt ja schon damals den R.H. nicht verstehen: Warum kauft er sich einen Ferrari, wenn er so davon überzeugt ist, daß sich Betandwin vervielfacht? Das Ferrari-Investment wird nicht annähernd das abwerfen, was er überzeugt ist, daß das Betandwin-Investment abwirft!

Wann immer ich mich in eine Aktie "verliebt" habe, also wann immer ich geglaubt habe, eine extrem unterbewertete Perle in meinem Depot zu haben, hab ich den Gürtel eng geschnallt und aus dem ordentlichen Haushalt soviel abgezogen, wie gegangen ist, nur um bei der potentiellen Kursrakete dabeizusein, an die ich geglaubt hab

  

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na wunderschönen Dank für die detaillierten Auskünfte Also wenn wir ein Depot (mit verrechnungskonto) in BRD haben, erfahren es dem KHG seine Häscher, wenn ich brav zu Hause bei BJ bleibe, habe ich gute Chancen, daß keiner von meinem bescheidenen Notgroschen Wind bekommt, soferne nicht jemand gezielt nachforscht oder ich so bescheiden im Geiste bin, dem Finanzamt etwas davon zu erzählen..... irgendwie verrückt, das denk ich mir, daß der deutsche Finanzboss grummelt na ja dafür wird er ja nicht schlecht bezahlt... ein Dankeschön bekommt von mir weder ein Bank noch ein Finanzamt, die saugen mich sowieso aus wie die Vampire - was nicht noch alles...

und was nach meinem Ableben ist, is ma Wurscht man kanns ja ned mitnehmen übern Jordan ...
AL

  

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Bei einem Finanzstrafverfahren dürfen sie Deine Konten öffnen.

Also wenn die Post mal irrtümlich Deine Kontoauszüge beim Finanzamt abliefert, oder wenn ein neidischer Nachbar Deine Auszüge in seinem Postkasten findet und öffnet und anonym beim Finanzamtskummerkasten einwirft (das machen sie gerne!), oder wenn Deine Ex nicht weiterweiß, was sie Dir noch alles auswischen kann (das ist die beste Informationsquelle für´s Finanzamt, so vergrämte Ex-Geliebte oder Ex-Frauen weinen sich gerne bei jemandem aus, und wenn es nur ein Amt ohne Gefühle ist, Hauptsache jemand hört geduldig zu, was für ein Unmensch der Ex ist, Steuerschnorrer noch dazu), dann erfährt das Finanzamt davon, und wenn Du Glück hast, leiten sie Deine Post ohne näheres Hinsehen als "Irrläufer" an Dich weiter, aber wenn Du Pech hast und extra groß und deutlich auf dem Kuvert steht "An das Finanzamt! Anonyme Anzeige!", dann schauen sie genauer hin und eröffnen vielleicht ein Steuerstrafverfahren gegen Dich.

Als kleiner Aktienonliner lachen sie wohl Tränen über Dich und machen nichts weiter. Wenn interessante Hinterziehungsbeträge rauskommen, kannst Du ein Finanzstrafverfahren riskieren.

Ich glaube, ein einziger Kontoauszug ist da zu wenig, da müssen schon deftige und recht gut recherchierte Tatsachenberichte (von der Ex oder vom Nachbarn) drinnen stehen.

Am ehesten kommt es meiner Meinung nach wohl zur Kontenöffnung, wenn Du andere Dinge auch noch drehst (z.B. als Handwerksbetrieb höhere Umsätze ohne Rechnung machst, oder betriebliches und privates Konto oft vermischst).

  

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Wie immer... köstlich zum Lesen! Nicht nur informativ sondern auch voll Witz und Geist. Hebt meine morgentliche Stimmung enorm. Übrigens hast du dich mit deinen äußerst fachlichen Kommentaren auch beruflich geoutet
Deine Betrachtungsweise sehe ich auch so... wurde mir auch von kompetenter Stelle so bestätigt. Es ginge also einiges hinein... wenn wir nicht alle so ehrlich wären...

  

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Dazu habe ich eine Frage:
Grundsätzlich sind einmal alle unterjährigen Gewinne zu versteuern. Abziehen kann ich die Verluste und die Spesen...

Einen Verlust kann ich mMn aber nicht abziehen, wenn ich die Aktie, mit der ich einen Verlust erlitten habe, länger als ein Jahr gehalten habe, da es dann ja von der Spekulationsfrist rausfällt.

Wie sieht es mit den Spesen aus? Welche kann ich da gegenrechnen? Alle Kauf- und Verkaufsspesen, alle Storno- und Depotgebühren auf allen Depots oder nur die Transaktionsspesen, die auch mit dem unterjährigen Gewinn im Zusammenhang stehen?

Kann man das irgendwo auf Punkt und Komma nachlesen?


  

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Eigentlich eindeutig nur die Zinsen, Spesen, Depotgebühren, die mit den Spekulationseinkünften in Verbindung stehen.

Wo es auf Punkt und Komma nachzulesen ist, weiß ich nicht. Aber es ist ziemlich logisch, Du wirst keine Probleme haben, wennst alles brav trennst in Spekulations- und Nichtspekulationseinkünfte bzw. die darauf entfallenden Spesen.

@Indiana: Habe beruflich nix mit der Specksteuer zu tun, habe mich aber zwecks meiner eigenen Specksteuererklärung vor Jahren mal schlau gemacht, und hat sich ja (hoffentlich) nicht viel verändert bis jetzt.

  

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>Eigentlich eindeutig nur die Zinsen, Spesen,
>Depotgebühren, die mit den Spekulationseinkünften
>in Verbindung stehen.

Heißt das, dass Zinsen, Spesen und Depotgebühren, die in Verbindung mit Spekulationsverlusten stehen, nicht als Verluste von Spekulationsgewinnen in anderen Titeln abgezogen werden können?

Andere Frage: Kennt jemand eine günstige Software, mit der man Wertpapiergeschäfte bequeme dokumentieren und abrechen kann?

  

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>>Eigentlich eindeutig nur die Zinsen, Spesen,
>>Depotgebühren, die mit den Spekulationseinkünften
>>in Verbindung stehen.
>
>Heißt das, dass Zinsen, Spesen und
>Depotgebühren, die in Verbindung mit
>Spekulationsverlusten stehen, nicht als Verluste
>von Spekulationsgewinnen in anderen Titeln
>abgezogen werden können?
>
>Andere Frage: Kennt jemand eine günstige
>Software, mit der man Wertpapiergeschäfte
>bequeme dokumentieren und abrechen kann?
>

excel oder money, wobei excel hat jeder und ist billig.



  

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@Goldfisch:

Einkünfte können positiv und negativ sein.
Sind sie positiv, nennt der Volksmund sie "Gewinne".
Sind sie negativ, nennt der Volksmund sie "Verluste".

D.h. Du kannst positive und negative Speckeinkünfte gegenrechnen, unter Abzug der darauf entfallenden Spesen, dann kommst Du zu dem Betrag, den Du in der Erklärung als Specksteuerbemessungsgrundlage angibst.

Ausgenommen alles, was Du über 1 Jahr behalten hast, samt der für diese Werte angefallenen Spesen und Zinsen.

Ich empfehle auch Excel, das kann man am besten individuell adaptieren, find ich.

  

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Danke für die Erklärung

>Ich empfehle auch Excel, das kann
>man am besten individuell adaptieren,
>find ich.

Verwende ich auch derzeit. Ich finde es halt mühsam bei Zukäufen und Teilverkäufen den Überblick bewahren. Für ausgefeilte Formulare fehlt mir die Zeit.

  

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weil ich seit jahresanfang in unbezahltem urlaub bin, werd ich dem FA wohl kaum meine gewinne verschweigen können, weil die sich wohl fragen "von was lebt denn der?". und sogar jetzt wäre das schon ein betrag, der nicht unter lappalie fällt. versuche zwar die gewinne durch behalten nicht zu groß werden zu lassen, aber einen teil muß ich auf jeden fall realisieren.

es ist mir aber noch immer nicht klar, zu welchem satz ich die spekulationsgewinne versteuern muß. habe zuerst gehört, daß ich die gewinne wie einen normalen teil des gehalts, also mit max. 50% versteuern muß. dieser tage hab ich aber im WB einen artikel gelesen wo von 25% spekulationssteuer auf gewinne durch aktienveräußerung die rede war. was stimmt denn jetzt?

der freibetrag für spekulationsgewinne ist übrigens 440 €.

und die von klaus angesprochene frage von der zeitlichen stückzuordnung bei mehreren transaktionen mit derselben aktie (also z.b. eine oder mehrere tradingpositionen und eine "fixe", die man lange behält) ist auch eine ziemlich gute. das problem könnte bei mir einmal schlagend werden, wenn jowood tasächlich einen turnaround macht. ich glaube am ehesten, daß, wenn man die tradingpositionen brav versteuert, die fixpositionen zeitlich günstig behandeln darf.

und wegen verkaufszeitpunkt: bei einem jahr + einem tag ist man wohl auf der sicheren seite und den einen tag kann man sicher warten.

grüße und danke für eine antwort

  

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erzielt man spekulationsgewinne von mehr als dem freibetrag von €440 ist nicht nur der über diese grenze hinausgehende betrag steuerpflichtig, sondern der GESAMTE gewinn..

  

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das ist eine Freigrenze daher wird bei überschreiten der Grenze der gesamte Betrag versteuert im Gegensatz zum echten Freibetrag
aufpassen im Steuerrecht mit Fachtermini

  

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>es ist mir aber noch immer nicht klar, zu welchem satz ich die spekulationsgewinne versteuern muß. habe zuerst gehört, daß ich die >gewinne wie einen normalen teil des gehalts, also mit max. 50% versteuern muß. dieser tage hab ich aber im WB einen artikel gelesen >wo von 25% spekulationssteuer auf gewinne durch aktienveräußerung die rede war. was stimmt denn jetzt?

Grundsätzlich sind die Spekulationseinkünfte genauso zu behandeln wie alle anderen einkünfte (zb. Einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit). alles wir einfach zusammengezählt und ergibt das "Einkommen". und von dem wird dann die einkommensteuer berechnet. das heißt also, dass die spekulationseinkünfte auch mit bis zu 50% besteuert werden können (wenn das gesamteinkommen dementsprechend hoch ist).
problem ist auch, dass die spekulationseinkünfte das gesamte einkommen erhöhen und somit den durchschnittssteuersatz, was dazu führt, dass die anderen einkünfte (ebn zb einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit) mit einem höheren durchschnittssteuersatz belastet werden (stichwort: "Schatteneffekt").

lg Student

  

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danke für die ausführliche antwort, ottakringer!

von der hälftesteuerregel für kest-veranlagung hab ich schon gewußt, weil ich das selber schon in der Eink.St.-Erklärung gemacht hab. trotzdem auch danke an jedentag.. , obwohl's dann leider für die speksteuer doch nicht stimmt.

grüße AS

  

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>es ist mir aber noch immer
>nicht klar, zu welchem satz
>ich die spekulationsgewinne versteuern muß.
>habe zuerst gehört, daß ich
>die gewinne wie einen normalen
>teil des gehalts, also mit
>max. 50% versteuern muß. dieser
>tage hab ich aber im
>WB einen artikel gelesen wo
>von 25% spekulationssteuer auf gewinne
>durch aktienveräußerung die rede war.
>was stimmt denn jetzt?
>
>
Ich befürchte da wurde was verwechselt:

Wenn ein Privatperson innerhalb 1 Jahres Aktien verkauft -> Spekulationsgewinn mit Durchschnittssteuersatz zu versteuern (§ 30 EStG).

Das mit dem "HALBEN DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ" gilt nur für die Erträgen von Aktien (=Dividenden) wenn man auf die Verkestung verzichtet und auf Veranlagung plädiert.(Aber nur Dividenden, Keine Zinsen!).

Das mit dem "HALBEN DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ" gilt weiterhin als "Zuckerl" für diejenigen Grosskapitalisten, die ÜBER 1% an einer Gmbh/AG besitzen und ihre Aktien verkaufen.
(Erklärung: Gemäss § 31 EStG werden Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen (>1 % der Anteile an der AG/GmbH) unabhängig von der Spekulationsfrist (dh. auch zB: nach 3 Jahren!!!) der Besteuerung unterworfen).
Um dies ein wenig "abzufedern" kann man diese Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen mit dem halben Durchschnittsteuersatz besteuern.

Ein einfaches Gemüt könnte natürlich auf die Idee kommen und auch für seine normalen "Spekulationsgewinn" auf dieses "Zuckerl" bestehen...

ABER: Geht nicht wegen:

1) § 37 Abs 4 Z. 2 letzter Halbsatz EStG! (gilt nur für Beteiligungen wenn über 1 Jahr gehalten...)

2) § 31 Abs 6 EStG (Spekulationregelung geht VOR Beteiligungsveräusserungsregelung).

Ich hoffe ich habe mich halbwegs klar ausgedrückt...

lg
Ottakringer




  

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Weil sie´s müssen.

Für österreichische Werte ist damit Deine Einkommensteuer und Erbschaftssteuer mit abgedeckt.

D.h. für Personen mit hohem Steuersatz ist die KEST super.

Personen mit niedrigem Steuersatz zahlen drauf.

Im Klartext:
Die Reichen haben was davon, die anderen zahlen durch die KEST mehr, als sie bei Veranlagung zahlen müßten.

Aber Veranlagung zahlt sich auch nicht oft aus (siehe meinen vorherigen Beitrag über Nachteile)

  

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für die dividenden (=kapitalerträge) ist klar, daß du kest bezahlen mußt. das ist eine endbesteuerung, die direkt abgeführt wird und um die du dich nachher (auch in der eink.st.-erklärung) nicht mehr kümmern mußt.
aber, wenn du nicht total üppig verdienst, kann es sich auszahlen, die abgeführte kest in der est-erkl. zu veranlagen bzw. geltend zu machen. dann wird die kest zum einkommen addiert, aber nur mit halbem einkommensteuersatz belegt.
eine veranlagung kannst du also in jedem fall machen, weil du sowieso nicht über 25% kommst. zahlt sich aber nur bei ziemlich fetten dividenden aus.
siehe aber auch den J&S-Beitrag.
@J&S:könnte ja vielleicht schon nächsten frühling was werden mit einem ordentlichen kursgewin

  

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Wenn Jowood einmal einen nachhaltigen Turnaround hinlegt, hast eh die Spekulationsfrist souverän hinter Dich gebracht

Von einer 25%-Abschlagssteuer für Aktiengewinne weiß ich nichts. Da geht´s entweder um Deutschland oder um Zertifikate, denk ich.

Hier in Ö fällst voll in die Progression. Also alle Deine Einkommen (ohne endbesteuerte Zinsen) werden zusammengerechnet, und von da die Steuer, nach Steuerklassen aufsteigend.

  

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Spekulationsgewinne, Besteuerung Kapitaleinkünfte & Kap... [Alle anzeigen] , Rang: Ottakringer(38), 15.11.22 14:05
 
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
Danke
20.6.05 17:03
1
Spekulationsgewinne im Ausland?
20.6.05 19:48
2
RE: Spekulationsgewinne im Ausland?
20.6.05 20:01
3
Erlichkeit?
20.6.05 20:10
4
RE: Erlichkeit?
20.6.05 20:47
5
@Virtuello
20.6.05 23:16
6
@ J&S
20.6.05 23:19
7
@AL (2)
20.6.05 23:31
8
@J&S
21.6.05 07:11
9
Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 07:18
10
RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 09:58
11
RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 10:42
12
RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 10:52
13
RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 11:02
14
RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 11:20
15
Steuersatz
21.6.05 12:20
16
ad freibetrag
21.6.05 12:38
17
RE: ad freibetrag
21.6.05 12:44
18
RE: Steuersatz
21.6.05 13:02
19
RE: Steuersatz
21.6.05 12:43
20
RE: Steuersatz
21.6.05 13:22
21
Die Vorstadt spricht...
21.6.05 12:58
22
RE: Die Vorstadt spricht...
21.6.05 13:27
23
RE: Die Vorstadt spricht...
21.6.05 13:44
24
RE: Die Vorstadt spricht...
21.6.05 13:56
25
@vienna_stock
21.6.05 14:10
26
RE: Steuersatz
21.6.05 13:32
27
Gute Ansatzpunkte!
20.6.05 23:48
28
Indexbezogene Diskussion
20.6.05 21:06
29
@ Ottakringer
20.6.05 21:43
30
ad Hälftesteuersatz
21.6.05 13:44
31
sozialversicherung?
21.6.05 17:32
32
      RE: sozialversicherung?
21.6.05 17:37
33
      RE: sozialversicherung?
21.6.05 17:55
34
      RE: sozialversicherung?
22.6.05 07:11
35
      RE:redbull
22.6.05 09:08
36
      RE:redbull
22.6.05 09:26
37
      RE:redbull
22.6.05 09:37
38
      neues beispiel!
22.6.05 09:55
39
      Angaben?
22.6.05 12:20
40
      Frage
22.6.05 13:33
41
      Frage
22.6.05 13:34
42
      RE: Frage
22.6.05 14:06
43
      RE: Frage
22.6.05 14:44
44
      RE: Frage
22.6.05 15:16
45
      FIFO oder Durchschnitt
22.6.05 15:28
46
      Antworten kommen nächste Woche
22.6.05 17:16
47
      RE: Antworten kommen nächste Woche
22.6.05 17:33
48
      steuerfrei...
28.6.05 12:35
49
      RE: steuerfrei...
28.6.05 12:59
50
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:09
51
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:18
52
      @foara
28.6.05 13:27
53
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:19
54
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:26
55
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:33
56
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:35
57
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:51
58
      RE: steuerfrei...
28.6.05 14:05
59
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:58
60
      RE: steuerfrei...
28.6.05 14:21
61
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:34
62
      Weg mit dem Spek (steuerfrei)
28.6.05 14:02
63
      nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
28.6.05 14:16
64
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
28.6.05 14:22
65
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
28.6.05 14:39
66
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
28.6.05 14:56
67
      §30 aber auch §31
29.6.05 11:37
68
      RE: §30 aber auch §31
29.6.05 12:13
69
      RE: §30 aber auch §31
29.6.05 12:23
70
      RE: §30 aber auch §31
29.6.05 12:47
71
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
29.6.05 12:20
72
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
29.6.05 14:20
73
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
29.6.05 15:40
74
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
01.7.05 23:09
75
Steuerprüfung
29.6.05 20:58
76
RE: Steuerprüfung
30.6.05 07:09
77
      RE: Steuerprüfung
30.6.05 10:04
78
      höhe der Kest
01.7.05 19:25
79
      RE: höhe der Kest
01.7.05 22:41
80
      RE: höhe der Kest
01.7.05 23:42
81
      für mich siehts hier aus, als ob das fifo gilt
03.7.05 22:00
82
      Noch was zur Sozialversicherung
03.7.05 22:56
83
      RE: Noch was zur Sozialversicherung
03.7.05 23:55
84
      RE: Noch was zur Sozialversicherung
04.7.05 09:01
85
Verjährungsfristen
04.7.05 09:02
86
Verluste
04.7.05 23:28
87
RE: Verluste
05.7.05 06:39
88
      RE: Verluste
07.7.05 09:37
89
@ottakringer
07.7.05 08:02
90
@Redbull:
07.7.05 09:42
91
      RE: @Redbull:
07.7.05 09:50
92
      RE: @Redbull:
07.7.05 09:52
93
Einkommensteuer-Vorauszahlung
19.7.05 13:58
94
RE: Einkommensteuer-Vorauszahlung
19.7.05 14:35
95
      Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 15:59
96
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 16:04
97
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 16:45
98
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 16:55
99
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 17:20
100
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 17:43
101
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 17:52
102
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 23:14
103
RE: Spekulationsgewinne, Besteuerung Kapitaleinkünfte &...
22.7.05 12:27
104
RE: Spekulationsgewinne, Besteuerung Kapitaleinkünfte &...
22.7.05 13:25
105
RE: Spekulationsgewinne, Besteuerung Kapitaleinkünfte &...
22.7.05 14:39
106
@Aragon
25.7.05 00:07
107
RE: @Aragon
25.7.05 13:00
108
Internationale Schachteln vs. Inländische Beteiligungen
25.7.05 17:06
109
ad hoc
07.8.05 19:20
110
      Spekulationsverluste realisieren
07.8.05 22:02
111
      RE: Spekulationsverluste realisieren
07.8.05 23:44
112
Optionsscheine?
27.9.05 08:23
113
RE: Optionsscheine?
27.9.05 08:30
114
Verluste
26.11.05 00:54
115
@ juerx
26.11.05 01:25
116
RE: @ juerx
26.11.05 16:47
117
RE: @ juerx
26.11.05 17:08
118
RE: @ juerx
26.11.05 19:17
119
@ shareholder
26.11.05 21:36
120
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 13:24
121
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 14:21
122
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 14:27
123
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 14:46
124
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 16:11
125
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 16:51
126
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 17:17
127
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 20:20
128
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 20:39
129
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 23:25
130
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 14:51
131
@Janosch
27.11.05 18:39
132
@J&S
27.11.05 18:21
133
      @shareholder
27.11.05 18:32
134
      grenzsteuersätze??
27.11.05 20:40
135
      RE: grenzsteuersätze??
27.11.05 20:46
136
      Wo sind meine 500 Euro???
27.11.05 21:24
137
      RE: Wo sind meine 500 Euro???
27.11.05 21:47
138
      RE: Wo sind meine 500 Euro???
27.11.05 22:08
139
      RE: Wo sind meine 500 Euro???
27.11.05 22:10
140
      RE: grenzsteuersätze??
27.11.05 23:30
141
      RE: grenzsteuersätze??
28.11.05 09:04
142
      RE: grenzsteuersätze??
28.11.05 10:13
143
      RE: grenzsteuersätze??
28.11.05 10:18
144
Besteuerung der neuen ETFs
28.11.05 09:08
145
Vorauszahlungsbescheid
28.11.05 13:36
146
RE: Vorauszahlungsbeschiss
28.11.05 13:58
147
Nix Durchschnittsmethode, FIFO Methode !!??
10.12.05 01:12
148
RE: Nix Durchschnittsmethode, FIFO Methode !!??
10.12.05 11:56
149
RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 07:45
150
RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 17:42
151
RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 19:12
152
RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 12:09
153
      RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 17:39
154
      RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 19:13
155
      RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 19:27
156
      RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 20:01
157
      RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 21:29
158
      RE: Vorauszahlungsbescheid
11.12.05 15:40
159
      RE: Vorauszahlungsbescheid
11.12.05 15:47
160
Gewerblichkeit angestrebt
11.12.05 12:12
161
Gewerblichkeit wäre teuer
11.12.05 21:47
162
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 06:59
163
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 09:30
164
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 09:42
165
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 10:51
166
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 11:11
167
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 11:36
168
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 12:27
169
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 11:51
170
      Steuern?
12.12.05 12:42
171
Vergessene Kest
14.12.05 11:03
172
RE: Vergessene Kest
14.12.05 11:10
173
RE: Vergessene Kest
15.12.05 14:32
174
RE: Vergessene Kest
15.12.05 14:42
175
RE: Vergessene Kest
18.12.05 15:46
176
RE: Vergessene Kest
18.12.05 20:08
177
RE: Vergessene Kest
19.12.05 08:58
178
RE: Vergessene Kest
19.12.05 10:50
179
RE: Vergessene Kest
19.12.05 11:53
180
@ J&S - Steuer
19.12.05 15:17
181
RE: @ J&S - Steuer
19.12.05 15:24
182
RE: @ J&S - Steuer
19.12.05 16:30
183
RE: @ J&S - Steuer
19.12.05 16:35
184
Steuerhinterziehung
19.12.05 16:43
185
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 16:57
186
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:19
187
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:34
188
Vielfaches
20.12.05 08:12
189
RE: Vielfaches
20.12.05 08:54
190
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 16:57
191
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:04
192
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:06
193
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:32
194
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:59
195
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 18:09
196
RE: Steuerliche Behandlung von Zertifikaten & Optionssc...
04.1.06 11:24
197
      Allgemeine Info Broker .-. Finanzamt
09.1.06 12:06
198
      @freespirit: RE: Allgemeine Info Broker .-. Finanzamt
01.2.06 22:36
199
      @xalex RE: Steuerliche Behandlung von Zertifikaten & Op...
01.2.06 22:26
200
      RE: @xalex RE: Steuerliche Behandlung von Zertifikaten ...
03.2.06 16:13
201
      KEST für ausländische Dividende
03.6.06 16:08
202

Thema #3403
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