>Gerade ein interessanter Bericht in der ZiB 1 ! Habt ihr >gewußt das man ab 15.000 Euro
belegen muß, woher man das Gold >hat ? Sprich, die Banken sind verpflichtet dazu,eine Rechnung >zu verlangen,wo man das Gold gekauft hat. Wenn Gold also immer >weiterverebt wurde, werden
die wenigsten wohl eine Rechnung >dazu haben, und stehen dann quasi unter Geldwäscheverdacht. >Meinungen dazu ? >
Wusste ich so nicht, würde aber erwarten, dass eine
Plausibilisierung reichen muss, denn wie Du richtig schreibst - man kann Gold zB. auch auf dem Erbweg
erlangen und da ist eine Rechnung mitunter schwer bzw. unmöglich zu kriegen.
Da man Gold ab
€10.000 schon seit geraumer Zeit auch nicht mehr erwerben kann ohne sich auszuweisen (zumindest nicht
legal von der Bank) ist das nur eine folgerichtige Konsequenz. Ob das alle möglichen Goldabnahmestellen
gleich eng sehen wie Banken das sicher tun steht auf einem andern Blatt (Pfandleihe?)
Die
Banken als durchaus selbst leidgeprüfte "Regulierungsopfer" und verlängerte Arme des Fiskus und
Gesetzgebers (Steuerabführung, nun auch Legitimitätsprüfung - da werden ihnen schon sehr viele Aufgaben
umgehängt die nichts mit ihrem Kerngeschäft zu tun haben) machen es sich natürlich regelmäßig so einfach
wie möglich und es damit dem Kunden so unangenehm wie nur geht, wenn sie nicht wollen bzw. müssen.
Anm: Korrektur des Schwellenwerts nach Faktencheck - Danke nipel