VSV klagt EVN wegen Preiserhöhung von 2022 Vergleich des VKI mit dem Unternehmen aus Sicht des VSV
nicht vorteilhaft
Der Verbraucherschutzverein (VSV) klagt die EVN auf Rückerstattung von
Einnahmen aus einer Preiserhöhung von September 2022. Dass die Preiserhöhung unzulässig war, ist durch
ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) geklärt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
hatte zuvor einen Vergleich mit der EVN vereinbart, wonach betroffene Kundinnen und Kunden eine
Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der EVN erhalten, wenn sie das
beantragen. Dieser Vergleich sei aber für die Kunden nicht vorteilhaft, meint der VSV: "Wir haben
anhand von Musterfällen diese Vergleichsbeträge nachgerechnet und mussten feststellen, dass erheblich
weniger zur Rückzahlung angeboten wird, als die Kunden Anspruch hätten", schreibt der VSV in einer
Aussendung am Freitag.
Der VSV hat nun im Namen von 90 EVN-Kunden eine sogenannte
"Abhilfeklage" gegen die EVN eingebracht - also eine Klage, um Rückerstattungen an die Kunden zu
erwirken. Das Gericht muss diese noch zulassen, inzwischen lädt der VSV aber bereits dazu ein, sich der
Verbandsklage anzuschließen.
EVN verweist auf gute Akzeptanz und einfache Abwicklung
"Diese Abhilfeklage hat der VSV bereits mehrfach angekündigt und sie wird jetzt von unabhängigen
Gerichten beurteilt werden. Unser Vergleichsangebot gemeinsam mit dem VKI gilt und wird von unseren
Kundinnen und Kunden sehr gut angenommen. Bisher haben rund 150.000 Kunden das Angebot erhalten, 70.000
haben es auch bereits angenommen", heißt es in einer Stellungnahme der EVN dazu. Das Unternehmen weist
außerdem darauf hin, dass der mit dem VKI ausgehandelte Vergleichsbetrag unbürokratisch und "ohne Kosten
für Prozessfinanzierer, Mitgliedsbeitrag, Prozessrisiko und Gerichtstermine" ausgezahlt werde.