An vier Standorten der voestalpine gilt Beschäftigungsklausel Löhne und Gehälter steigen geringer
als im Kollektivvertrag vorgesehen - Betriebsräte stimmten Klausel zu - Keine Einigung aber in Gießerei
Linz
An vier heimischen Standorten des Linzer Stahlkonzerns voestalpine wird von der
Wettbewerbs- und Beschäftigungsklausel für Unternehmen in schwierigen Wirtschaftslagen Gebrauch gemacht.
Laut Klausel dürfen vom vereinbarten Kollektivvertragslohn zwischen 0,75 und 1,5 Prozent zurückbehalten
werden. Davon betroffen sind die Rohrproduktion in Krieglach, die Gießerei Traisen sowie die Böhler
Edelstahl und die Böhler Aerospace in Kapfenberg. In der Gießerei Linz wurde mit dem Betriebsrat
keine Einigung erzielt, teilte das Unternehmen in einer Aussendung am Donnerstag mit. Teil des
Kollektivvertragsabschlusses für die Metallindustrie war besagte Klausel, wonach die Löhne und Gehälter
der Mitarbeitenden geringfügiger steigen - statt der gültigen Erhöhung von 4,8 Prozent nur 3,3 bzw. 4,05
Prozent. Als Kompensation müsse es entweder eine Einmalprämie oder entsprechend mehr Freizeit geben.
Voraussetzung für die Anwendung ist die Zustimmung des Betriebsrates.
Für 3.600 Dienstnehmende
an den vier voestalpine-Standorten verständigten sich Geschäftsführung und Belegeschaftvertretung darauf.
Nicht so in Linz, im Jänner werde evaluiert, welche Maßnahmen bei der Gießerei "getroffen werden müssen,
um dem aktuell herausfordernden Umfeld entgegensteuern zu können", hieß es in der Aussendung.