Flughafen Wien - Gericht verkürzte Aufschub für Bau der dritten Piste Flughafen hat nun bis 2030
Zeit für Ausbaustufe 1 - Flughafen Wien will vor Höchstgerichte ziehen
Der Flughafen Wien hat
nur bis 2030 Zeit, den geplanten Bau der dritten Piste zu realisieren, das hat das
Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden. Der durch die Landesregierung Niederösterreich gewährte
Aufschub sei angesichts der infolge der Corona-Pandemie für den Flugverkehr entstandenen Unsicherheiten
legitim, die genehmigte Fristverlängerung bis 2033 sei aber zu lange bemessen, argumentierte das Gericht.
Der Flughafen Wien kritisiert die Entscheidung. Der Flughafen hatte 2023 einen Aufschub für den Bau
der dritten Piste beantragt und eine Fristverlängerung um 9,5 Jahre für die Ausbaustufe 1 erreicht. Eine
Umweltorganisation und vier Bürgerinitiativen hatten Beschwerde gegen den Bescheid der
niederösterreichischen Landesregierung zur Fristverlängerung eingelegt, weshalb sich das
Bundesverwaltungsgericht mit der Sache beschäftigte. Für das BVwG ist die lange Frist von 9,5 Jahren
nicht nachvollziehbar, da auch ein von der Behörde selbst eingeholtes Gutachten nur von einem
Zeitzuschlag von 6,25 Jahren ausging. "Das BVwG setzte die Frist daher mit 6,5 Jahren neu fest, wobei die
Verfahrensdauer des Rechtsmittelverfahrens vor dem BVwG bereits eingerechnet ist", heißt es in der diese
Woche veröffentlichten Entscheidung.
Der Flughafen kann die Gerichtsentscheidung nicht
nachvollziehen und sprach am Samstag von einer "sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbaren
Rechtsansicht". Das BVwG habe "entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut des UVP-Gesetzes und unter
Missachtung der Systematik des Gesetzes überraschend und erstmalig im Einparteienverfahren zur
Bauzeitverlängerung Umweltorganisationen Parteistellung zuerkannt", kritisierte Unternehmenssprecher
Peter Kleemann in einer Aussendung. Die Entscheidung habe weitreichende negative Folgen für alle
UVP-pflichtigen Projekte und gefährde dabei auch solche Vorhaben, die längst in Betrieb genommen wurden,
warnte Kleemann. Die Flughafen Wien AG werde daher in der Frage die Höchstgerichte anzurufen, kündigte er
an.