>Wieder mal eine Schweinerei und Frechheit sondergleichen! >Kann man so ein
Bewertungsgutachten eigentlich anfechten? >Bei den doch guten Zahlen, die die S-Immo geliefert
hat?
Ja, das sollte schon möglich sein im Rahmen eines sogenannten Spruchverfahrens,
meint zumindest Copilot - Microsofts ChatGPT Ableger
Da die Abfindung doch
unerwartet niedrig ausfällt, hoffe ich, dass der IVA in die Presche springt und so ein
Spruchverfahren in die Wege leitet...