s Immo-Aktionäre werden mit 22,05 Euro je Aktie abgefunden Rund 7,13 Prozent der Aktien im
Streubesitz
Die börsennotierte Immofinanz AG ist beim geplanten Squeeze-out
(Gesellschafterausschluss) der Minderheitsaktionäre bei der Tochtergesellschaft s Immo einen Schritt
weiter: Ein Bewertungsgutachten von PwC Advisory Services hat eine angemessene Barabfindung von 22,05
Euro je Aktie ergeben, teilte die Immofinanz am Dienstagabend mit. Sie hält gemeinsam mit ihrer
Muttergesellschaft CPI Property Group sowie mit den von der s Immo selbst gehaltenen Aktien mehr als 92
Prozent. Der Gesellschafterausschluss soll in einer Hauptversammlung der s Immo am 14. Oktober 2024
beschlossen werden. Er betrifft derzeit 5.246.664 Aktien der s Immo, das sind rund 7,13 Prozent der
Anteile. Die s Immo notierte zuletzt bei 22,20 Euro je Aktie.
>>Schritt weiter: Ein Bewertungsgutachten von PwC Advisory >>Services hat eine
angemessene Barabfindung von 22,05 Euro >je >>Aktie ergeben, > > >Es findet sich immer wer...
aber 3 tage nach dem geprüften q-ergebnis mit nav/buchwert
zwischen 24 und fast 28 euro find ichs doch "etwas" frech
>>>Schritt weiter: Ein Bewertungsgutachten von PwC >Advisory >>>Services
hat eine angemessene Barabfindung von 22,05 >Euro >>je >>>Aktie ergeben,
>> >> >>Es findet sich immer wer... > >aber 3 tage nach
dem geprüften q-ergebnis mit nav/buchwert >zwischen 24 und fast 28 euro find ichs doch "etwas"
frech
Ja. Die Taktik bei Abfindungen ist mE mittlerweile: Angefochten wird sowieso,
nachbessern muß man auch immer. Also bemüht man sich gar nicht mehr, von Anfang an fair zu bezahlen.
Barabfindung für Minderheitsaktionäre der S IMMO AG mit EUR
22,05 je Aktie festgesetzt Die IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) gibt bekannt, dass IMMOFINANZ als
Hauptgesellschafterin im Rahmen des eingeleiteten Gesellschafter-Ausschlussverfahrens die angemessene
Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre von S IMMO AG mit EUR 22,05 je Aktie
festgesetzt hat.
Als Grundlage für die Ermittlung der Barabfindung hat PwC Advisory Services
GmbH ein Bewertungsgutachten erstellt.
Im Rahmen des Gesellschafter-Ausschlussverfahrens wird
IMMOFINANZ zusammen mit dem Vorstand der S IMMO AG den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1
Gesellschafter-Ausschlussgesetz („GesAusG“) erstatten. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die
Angemessenheit der Barabfindung werden von BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständigen Prüferin geprüft.
Über
den Gesellschafterausschluss („Squeeze-Out“) soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der
S IMMO AG, die für den 14. Oktober 2024 geplant ist, beschlossen werden. Das Unternehmenswertgutachten
sowie der gemeinsame Bericht über den geplanten Ausschluss gemäß § 3 Abs 1 GesAusG werden zusammen mit
den weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen während eines Monats vor dem Tag der außerordentlichen
Hauptversammlung auf der Internetseite der S IMMO AG bereitgestellt.
Wieder mal eine Schweinerei und Frechheit sondergleichen! Kann man so ein Bewertungsgutachten
eigentlich anfechten? Bei den doch guten Zahlen, die die S-Immo geliefert hat?
>Wieder mal eine Schweinerei und Frechheit sondergleichen! >Kann man so ein
Bewertungsgutachten eigentlich anfechten? >Bei den doch guten Zahlen, die die S-Immo geliefert
hat?
Ja, das sollte schon möglich sein im Rahmen eines sogenannten Spruchverfahrens,
meint zumindest Copilot - Microsofts ChatGPT Ableger
Da die Abfindung doch
unerwartet niedrig ausfällt, hoffe ich, dass der IVA in die Presche springt und so ein
Spruchverfahren in die Wege leitet...
>Wieder mal eine Schweinerei und Frechheit sondergleichen! >Kann man so ein
Bewertungsgutachten eigentlich anfechten? >Bei den doch guten Zahlen, die die S-Immo geliefert
hat?
ganz so hart würd ichs nicht formulieren, aber ein bissl lächerlich is es schon
>Würde es trotzdem auch nicht anders ausdrücken >Bin gespannt, ob der IVA in diesem Fall
endlich mal was macht > >Angemessen ist der Abfindungspreis auf keinen Fall, aber in >Österreich ist das leider fast immer die Regel
Ich versteh halt nicht wieso sie sich den
ganzen Stress antun, wenn es um 5 Mio Aktien geht. 2€ mehr und alle sind zufrieden, kostet grad mal 10
Mio mehr bei 700 Mio cash die die IIA hat.
Wir erwarten, dass die BDO Austria das Bewertungsgutachten nicht bestätigen wird, da
die gebotenen EUR 22,05/Aktie deutlich unter dem letzten Buchwert/Aktie von EUR 23,63/Aktie per 30.6.2024
und dem für uns am maßgeblichsten EPRA NDV von EUR 25,76/Aktie liegt. Die Minderheitsaktionäre können den
Squeeze-Out nicht verhindern jedoch eine gerichtliche Überprüfung der Barabfindung beantragen.
>>Ausblick >> >>Wir erwarten, dass die BDO Austria das >Bewertungsgutachten >>nicht bestätigen wird, da die gebotenen EUR 22,05/Aktie > >... >@Warren: kannst du dich erinnern dass das schon jemals >vorgekommen
wäre?
Fällt mir adhoc nichts ein. Aber auch an einen so unverblümten Analystenkommentar
kann ich mich nicht erinnern.
Na endlich sieht die ERSTE ein, dass die S-Immo viel zu billig ist, lang genug hams ja dem Staller
erklären wollen, dass damals der Verkauf zu einem guten Preis erfolgt ist
Oder hat
der Wert seither wirklich so stark und unerwartet zugenommen?
wer jetzt verkauft hat ist nicht mehr im Spiel um die Nachbesserung. Ich habe bei Böhler den Fehler
gemacht, 50% vorschnell der Vöst anzudienen. Für die anderen 50% gab es eine kräftige Nachbesserung.