Der Vorstand der
ANDRITZ AG hat am 30. Juli 2024 auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 116. ordentlichen
Hauptversammlung vom 29. März 2023 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt und am 30. März 2023 gemäß
§ 119 Abs 9 BörseG über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde,
beschlossen, eigene auf Inhaber lautende Stückaktien über die Börse (einschließlich Multilateraler
Handelssysteme) zurückzukaufen.
Der Beschluss sieht vor, vom 5. August 2024 (einschließlich)
bis zum 31. Januar 2025 (einschließlich) bis zu 2.080.000 Stück Aktien – das entspricht einem Anteil am
stimmberechtigten Grundkapital der ANDRITZ AG von 2,00% – zu erwerben.
Höchster und
niedrigster zu leistender und/oder zu erzielender Gegenwert je Aktie: Gemäß der Ermächtigung der
Hauptversammlung und dem Beschluss des Vorstands darf der für den Erwerb einer Stückaktie zu leistender
Gegenwert den durchschnittlichen ungewichteten Schlusskurs an der Wiener Börse während der letzten zehn
Handelstage vor Ausübung dieser Ermächtigung um nicht mehr als 10% übersteigen. Der Höchstpreis für den
Aktienrückkauf beträgt daher gemäß dieser Ermächtigung EUR 61,699. Der Mindestpreis je Stückaktie darf
den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft je Aktie, der jeweils 1 EUR entspricht, nicht
unterschreiten.
Der Vorstand der ANDRITZ AG gibt hiermit bekannt, dass das Rückkaufprogramm
mit Erreichen der maximalen Stückzahl am 2. Dezember 2024 beendet wurde. Zum 2. Dezember 2024 hält die
Gesellschaft insgesamt 6.443.716 eigene Aktien, die 6,20% des Grundkapitals entsprechen.
Überblick über das Ergebnis des Rückkaufprogramms: