eue Möglichkeiten stärken Rechtsicherheit in schwierigen Zeiten „Die rechtlichen Möglichkeiten für
Unternehmen wurden erweitert, indem nun eine Mischung aus Videokonferenz, telefonischer Zuschaltung und
physischer Anwesenheit sowie Elemente einer schriftlichen Beschlussfassung zulässig sind“, zeigt sich der
IV-Generalsekretär erfreut. Damit könne man die notwendigen Versammlungen nun ganz auf die jeweiligen
Bedürfnisse zugeschnitten abhalten. Die unterschiedlichen Möglichkeiten seien zudem weitgehend unabhängig
von der Rechtsform des einzelnen Unternehmens und auch dann möglich, wenn die Satzung dies nicht vorsehe.
„Wichtig ist auch, dass die neue Regelung frühestmöglich erlassen wurde, da in den nächsten Wochen
zahlreiche Hauptversammlungen bevorstehen und die Unternehmen handlungsfähig bleiben müssen. Das
rückwirkende In-Kraft-Treten mit dem 22. März bringt hier noch mehr Rechtssicherheit“, hebt Neumayer
positiv hervor. Wegen der mitunter hohen Teilnehmerzahl bei Versammlungen von Aktiengesellschaften,
Genossenschaften und auch Vereinen räumt die Verordnung diesen Rechtsformen besondere Möglichkeiten ein.
„Gerade in solchen Zeiten ist es von noch größerer Bedeutung, dass Österreichs Unternehmen in jeder
Hinsicht handlungsfähig bleiben, um ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten und für die Zeit
danach bestmöglich aufgestellt sein zu können. Denn das sichert Arbeitsplätze und damit allgemeinen
Wohlstand für die Zukunft“, so Neumayer abschließend.