Vor allem,
wenn die Summe so ein großer Anteil des Eigenkapitals ist. Da wird einem wieder mal bewusst was an der
Wiener Börse für Würstelsieder Buden notieren.
Bin kein Jurist, aber ich als kleiner Anleger kenne den Begriff Klumpenrisiko. Auch wenn etwas todsicher
ausschaut, kann ich nicht 1/3 meines Vermögens oder noch mehr dort anlegen.
Fiele sowas in den
Bereich der D&O-Versicherung?
Also angenommen, von den 31 Mio ist die Hälfte weg, also 15,5
Mio.
Um Klumpenrisiko klein zu halten, hätte der zuständige Vorstand (wohl mit Segen des
Aufsichtsrats) z.B. höchstens 15 Mio dort veranlagen dürfen.
D.h. die Hälfte der
übersteigenden 16 Mio wären der Schaden, bei 8 Mio Euro Rückvergütung sollte sich die D&O auch nicht
sonderlich zieren, ist ja kein Vermögen, oder?