Stellungnahme der TPA Wirtschaftsprüfung zur Causa Commerzialbank Mattersburg
Wien (OTS) - Die
österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute per Bescheid mit sofortiger Wirkung dem
konzessionierten Kreditinstitut „Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG“ die Fortführung des
Geschäftsbetriebes zur Gänze untersagt.
Die aktuell aufgedeckten Erkenntnisse erwecken den
offensichtlichen Verdacht, dass die verantwortlichen Prüfer der TPA Wirtschaftsprüfung GmbH unerwartet
Opfer einer umfangreichen und komplexen Täuschung durch das Management der „Commerzialbank Mattersburg im
Burgenland AG“ wurden. Es wurde das Vertrauen der Prüfer in die Korrektheit der zur Verfügung gestellten
Unterlagen offensichtlich missbraucht, die Ermittlungen dazu laufen bereits und werden voraussichtlich in
den kommenden Tagen durch die Behörden veröffentlicht.
Wir halten fest, dass die TPA
Wirtschaftsprüfung GmbH stets korrekt und unter Einhaltung aller gesetzlichen und berufsrechtlichen
Bestimmungen sowie fachgerecht die Prüfung „Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG“ in den Jahren
2006 bis 2018 (letztes Testat) durchgeführt hat. Die Qualität der TPA Wirtschaftsprüfung GmbH wurde und
wird regelmäßig von der Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde (APAB) sowie im Rahmen von berufsrechtlichen
Qualitätssicherungsprüfungen kontrolliert und bestätigt.
Der Bestätigungsvermerk des
Jahresabschlusses der „Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG“ für das Geschäftsjahr 2019 ist nicht
erteilt, der Grund dafür liegt in der schleppenden bzw. fehlenden Übergabe von prüfungsrelevanten
Unterlagen seitens der Bank und dem daher seit Monaten Ruhen der aktuellen Prüfungstätigkeit. Die nun
durch die FMA aufgedeckten Unregelmäßigkeiten haben natürlich einen sofortigen Widerruf von
Bestätigungsvermerken der Vergangenheit zur Folge. Die notwendigen Maßnahmen dazu werden zur Stunde von
den Wirtschaftsprüfern, die selbst erst heute aus den Medien von den Malversationen erfuhren,
veranlasst.
Die Verantwortlichen der TPA Wirtschaftsprüfung GmbH sichern den Behörden die
volle Unterstützung bei der Aufklärung dieses offensichtlichen Betrugsfalls zu und behalten sich als
Opfer einer mutmaßlich sehr umfangreichen, bilanzrechtlichen Täuschung selbst alle rechtlichen Schritte
vor.