FMA verlängert das Verbot für Leerverkäufe in bestimmten
Finanzinstrumenten, die an Wr. Börse notieren und ändert es glztg. ab
Wien (OTS) - Die
Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) verlängert das am 18.3.2020 per Verordnung erlassene,
zeitlich befristete Verbot von Leerverkäufen bestimmter Finanzinstrumente, die an der Wiener Börse
notieren, in abgewandelter Form bis 18. Mai 2020. Während bisher Leerverkäufe bezogen auf jede einzelne
Transaktion verboten waren, stellt die geänderte Verordnung nun durchgängig auf
Nettoleerverkaufspositionen ab. Das Verbot bezieht sich nunmehr darauf, neue Nettoleerverkaufspositionen
einzugehen oder bestehende Nettoleerverkaufspositionen zu erhöhen. Betroffen sind davon nach wie vor alle
Aktien, die zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und die unter die Zuständigkeit der FMA
als Aufsichtsbehörde fallen. Vom Verbot ausgenommen sind Geschäfte in der Funktion als Market Maker sowie
bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, die sich auf Indizes beziehen oder auf einen Korb von
Wertpapieren, der einen Index nachbildet. Die Verlängerung und geänderte Verordnung tritt mit morgen, 16.
April 2020, in Kraft, und ist bis 18. Mai 2020 befristet. Das Vorgehen ist mit der europäischen
Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) akkordiert und erfolgt harmonisiert.
„Das
befristete Leerverkaufsverbot in Aktien, die an der Wiener Börse notieren, ist wegen der andauernden und
schwerwiegenden Marktverunsicherung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus unumgänglich und hat sich in
der so schwierigen Situation bewährt. Spekulative Leerverkäufe können Marktturbulenzen befeuern und zu
erheblichen Risiken führen. Aber gerade jetzt muss die Stabilität der Finanzmärkte und der Erhalt des
Vertrauens der Anleger in deren ordnungsgemäßes Funktionieren absoluten Vorrang haben. Unsere Maßnahme
hat sich als unvermeidlich, effektiv und angemessen erwiesen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und
Eduard Müller.
Den Volltext der Verordnung finden Sie als Download unter dem Link:
>Die Aussendung der FMA dazu: > >FMA verlängert das Verbot für Leerverkäufe in
bestimmten >Finanzinstrumenten, die an Wr. Börse notieren und ändert es >glztg. ab > >Wien (OTS) - Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde >(FMA) verlängert
das am 18.3.2020 per Verordnung erlassene, >zeitlich befristete Verbot von Leerverkäufen
bestimmter >Finanzinstrumente, die an der Wiener Börse notieren, in >abgewandelter Form
bis 18. Mai 2020. Während bisher >Leerverkäufe bezogen auf jede einzelne Transaktion verboten >waren, stellt die geänderte Verordnung nun durchgängig auf >Nettoleerverkaufspositionen ab.
Das Verbot bezieht sich >nunmehr darauf, neue Nettoleerverkaufspositionen einzugehen >oder bestehende Nettoleerverkaufspositionen zu erhöhen. >Betroffen sind davon nach wie vor
alle Aktien, die zum >Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und die >unter
die Zuständigkeit der FMA als Aufsichtsbehörde fallen. >Vom Verbot ausgenommen sind Geschäfte in
der Funktion als >Market Maker sowie bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, >die sich
auf Indizes beziehen oder auf einen Korb von >Wertpapieren, der einen Index nachbildet. Die
Verlängerung und >geänderte Verordnung tritt mit morgen, 16. April 2020, in >Kraft, und
ist bis 18. Mai 2020 befristet. Das Vorgehen ist >mit der europäischen Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde >(ESMA) akkordiert und erfolgt harmonisiert. > >„Das
befristete Leerverkaufsverbot in Aktien, die an der >Wiener Börse notieren, ist wegen der
andauernden und >schwerwiegenden Marktverunsicherung im Zusammenhang mit dem >COVID-19-Virus unumgänglich und hat sich in der so schwierigen >Situation bewährt.
Spekulative Leerverkäufe können >Marktturbulenzen befeuern und zu erheblichen Risiken führen. >Aber gerade jetzt muss die Stabilität der Finanzmärkte und der >Erhalt des Vertrauens der
Anleger in deren ordnungsgemäßes >Funktionieren absoluten Vorrang haben. Unsere Maßnahme hat >sich als unvermeidlich, effektiv und angemessen erwiesen“, so >der Vorstand der FMA, Helmut
Ettl und Eduard Müller. > >Den Volltext der Verordnung finden Sie als Download unter
dem >Link: > >https://www.fma.gv.at/national/fma-verordnungen/
Sinnlos, und habe gestern
gesehen, dass die Hellobank etlilche short Zertis für den Handel gesperrt hat. Mühsam.