as Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hat eine
Unterlassungsverfügung der deutschen Finanzaufsicht Bafin gegen einen Onlinebroker aufgehoben. Dieser
hatte gegen eine Anordnung der Bafin geklagt, die es ihm untersagt hatte, Negativzinsen von 0,4 Prozent
pro Jahr auf die Konten der eigenen Kunden zu erheben, wie das Gericht mitteilte.