FMA genehmigt dritte Zwischenverteilung der HETA in Höhe von € 2,05 Mrd. – in Summe nun € 9,9 Mrd. an
Gläubiger verteilt Wien (OTS) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute nach einem
entsprechenden Beschluss durch die Hauptversammlung der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) die dritte
Zwischenverteilung an deren Gläubiger genehmigt, und zwar in Höhe von rund € 2,05 Mrd. Die Auszahlung
erfolgt noch im Dezember 2019.
Somit hat die HETA in Summe rund € 9,9 Mrd. vorzeitig an die
Gläubiger verteilt. Die externen Bewertungsgutachten, auf deren Basis der erste Bescheid der FMA zum
Schnitt der Gläubigerforderungen erstellt wurde, gingen noch von einem maximalen Erlös für die Gläubiger
nach Ende der Abwicklung 2023 von rund € 6 Mrd. aus. Durch die von FMA und HETA-Management gemeinsam
erzielten Abwicklungserfolge wurden somit bis inkl. 2019 bereits jetzt rund € 3,9 Mrd. mehr als
Zwischenverteilung ausgeschüttet, als ursprünglich insgesamt erwartet worden war.