Am 6. Mai ist mir diese Meldung ins Auge gestochen und aus verständlichen Gründen habe ich nicht
gleich darauf hingewiesen sondern mich zuerst in den Vorzügen positioniert. Heute haben sie deutlich
auf 60 Euro angezogen, aber die Stämme sind bei 75. Volumen ist natürlich nur sehr begrenzt
möglich.
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Der börsenotierte Baukonzern Porr hat 2012 den Turnaround
geschafft geschrieben und macht sich für eine weitere Kapitalerhöhung bereit. Porr-Vorstandsvorsitzender
Karl-Heinz Strauss ist aufgrund des aktuellen Auftragsbestandes, der Auslastung und der konsequenten
Fortsetzung des Weges "optimistisch, dass wir das Jahr 2013 besser abschließen werden als 2012", wie er
heute, Montag, im Klub der Wirtschaftspublizisten sagte. Auch für 2014 und 2015 ist er "durchaus nicht
pessimistisch".
Die derzeit laufende Kapitalerhöhung richtet sich an bisherige Aktionäre und
ausgewählte neue Investoren. Mit einer weiteren Kapitalerhöhung will die Porr ihren Streubesitz, der
derzeit im einstelligen Prozentbereich sei, auf mehr als 10 Prozent erhöhen und das Papier auch
institutionellen Investoren näherbringen. Als möglichen Zeitpunkt nannte Strauss heute abhängig auch
vom Börseumfeld Ende 2013, eher im ersten Halbjahr 2014. Das Syndikat aus Strauss-Gruppe und
Ortner-Gruppe werde aber nicht unter 51 Prozent rutschen.
Zusammengelegt werden bei Porr
auch die Stamm- und Vorzugsaktien im Rahmen einer weiteren Kapitalmaßnahme. Dies sollen die Aktionäre in
einer außerordentlichen Hauptversammlung beschließen, die vier bis fünf Wochen nach der ordentlichen HV
am 28. Mai 2013 stattfinden werde.
Mit der Auftragslage ist Strauss sehr zufrieden. Der
Auftragsbestand liege mit 3,5 Mrd. Euro auf einem Rekordhoch. 2013 sei eine weitere Optimierung der
Prozesse geplant, Porr wolle "intelligent wachsen".
Heimatmärkte sind für den Baukonzern
Österreich, die Schweiz, Deutschland, Polen und Tschechien. Auf den mittelost- und südosteuropäischen
Märkten ist man in Rumänien, Bulgarien und Serbien präsent. In Ungarn habe man komplett auf nahezu null
reduziert und sei für harte Auseinandersetzungen gewappnet. Im Jahr 2011 seien die Konsequenzen gezogen
worden. Am Einbringen der Forderungen werde mit voller Härte gearbeitet etwa mit Klagen und
Schiedsgerichtsverfahren. 2011 wurden in Ungarn 40 bis 50 Mio. Euro abgeschrieben.
Die
internationalen Aktivitäten würden konzentriert auf Katar, Oman, Türkei und Saudi Arabien, wo derzeit der
Markteinstieg mit der Bin-Laden-Gruppe als Partner vorbereitet wird. In diesen Ländern werde sehr viel in
Infrastruktur investiert. Für Projekte seien keine Finanzierungen nötig. Die Region werde aber in den
nächsten fünf bis sechs Jahre aber nicht mehr als 10 bis 13 Prozent am Umsatz haben. Fortgesetzt
wird auch der Verkauf von nicht-konzernnotwendigen Immobilien. Im Vorjahr seien es rund 100 Mio. Euro
gewesen, heuer stünden knapp unter 200 Mio. Euro am Programm, davon seien 95 Mio. Euro bereits
unterfertigt.
Bei aktuell laufenden Kapitalerhöhung, mit der sich die Porr bis zu 20,7 Mio.
Euro an der Börse holen will und die sich an bisherige Aktionäre sowie an bestehende und ausgewählte
Aktionäre im Rahmen einer Privatplatzierung richtet, habe es sehr viele Anfragen von möglichen
zukünftigen Aktionären gegeben.
Der Anteil des Syndikats aus Strauss- und Ortnergruppe von
derzeit rund 70 Prozent wird nach der Zusammenführung von Stamm- und Vorzugsaktien voraussichtlich bei
knapp unter 75 Prozent liegen. Im Zug der zweiten Kapitalerhöhung werde er voraussichtlich verwässert und
unter 70 Prozent liegen, aber nicht unter 51 Prozent rutschen. Ab 2014 sei in Osteuropa ein enormer
Nachholbedarf an Infrastruktur zu erwarten, wenn die EU-Mittel wieder fließen, und die Bauindustrie könne
durchaus mit einer großen Nachfrage rechnen. Strauss ist durchaus optimistisch, dass die Porr ihren Platz
behaupten werde. Großer Druck sei vor allem bei für die mittelständischen Unternehmen zu erwarten.
>Am 6. Mai ist mir diese Meldung ins Auge gestochen und aus >verständlichen >Gründen habe ich nicht gleich darauf hingewiesen sondern >mich zuerst >in den Vorzügen
positioniert. Heute haben sie deutlich auf 60 >Euro angezogen, >aber die Stämme sind bei
75. Volumen ist natürlich nur sehr >begrenzt möglich.
die idee ist nicht so neu,
tauchte bislang jedes jahr mal auf (aber gut ist sie schon )
>Aber bisher wurde die Zusammenlegung noch nie angekündigt, >oder >ist mir das
entgangen?
Im Zuge des letzten Übernahmeangebots hat es Strauss schon angekündigt gehabt und
wurde an dann hin und wieder in den Medien erwähnt. Ist aber eigentlich nicht auf viel Resonanz
gestoßen.
Nachdem ich mich beim Übernahmeangebot bei den Stämmen ziemlich verspekuliert hab, hab ich den
Verlust mit Hilfe der Vorzüge wieder mehr als aufgeholt.
>Nachdem ich mich beim Übernahmeangebot bei den Stämmen >ziemlich verspekuliert hab, hab ich
den Verlust mit Hilfe der >Vorzüge wieder mehr als aufgeholt.
>>Nachdem ich mich beim Übernahmeangebot bei den Stämmen >>ziemlich verspekuliert hab,
hab ich den Verlust mit Hilfe >der >>Vorzüge wieder mehr als aufgeholt. > >wie meinst du das "verspekuliert"?
Ich dachte, sie müssten den
6-Montas-Durchschnittskurs zahlen. Dem war nicht so.
>>wie meinst du das "verspekuliert"? >> >>Ich dachte, sie müssten den
6-Montas-Durchschnittskurs >zahlen. >>Dem war nicht so. > >Das alte
Problem, diese Bestimmung gilt nicht für das >Marktsegment der PORR. >War mir bis vor
kurzem auch nicht bewußt.
Das Marktsegment war nicht das Problem, dafür hätten die
Übernahmeregeln auch gegolten. Aber die Übernahmekommission war der Meinung, das Aufgrund des praktisch
nicht vorhandenen Umsatzes der Stammaktie die Durchschnittspreisregel nicht zur Anwendung kommen muss.
Auch dass Strauß während der gültigen Frist vor dem Angebot (weiß nicht mehr genau, entweder 1
Jahr oder 6 Monate) selbst an der Börse Stammaktien gekauft hat, über Kurs 100, war egal und wurde als
Missverständnis aufgrund einer alten Order im System interpretiert.
Man sieht also, trotz
gültiger Regeln kann im Einzelfall immer anders entschieden werden.
Tatsächlich? Mist, ich dachte ich wäre nun richtig informiert.
>Das Marktsegment war
nicht das Problem, dafür hätten die >Übernahmeregeln auch gegolten. Aber die
Übernahmekommission >war der Meinung, das Aufgrund des praktisch nicht vorhandenen >Umsatzes der Stammaktie die Durchschnittspreisregel nicht zur >Anwendung kommen muss. > >Auch dass Strauß während der gültigen Frist vor dem Angebot >(weiß nicht mehr
genau, entweder 1 Jahr oder 6 Monate) selbst >an der Börse Stammaktien gekauft hat, über Kurs
100, war egal >und wurde als Missverständnis aufgrund einer alten Order im >System
interpretiert. > >Man sieht also, trotz gültiger Regeln kann im Einzelfall immer >anders entschieden werden.
>Aber bisher wurde die Zusammenlegung noch nie angekündigt, >oder >ist mir das
entgangen? > > >>die idee ist nicht so neu, tauchte bislang jedes jahr mal >auf >> (aber gut ist sie schon )
mit datum nicht, das stimmt. strauss
selbst hat nicht nur einmal darüber gesprochen und in der zeit vor strauss war das auch schon thema.
alles andere als ein tausch 1:1 wäre sicher nicht nachvollziehbar.
>mit datum nicht, das stimmt. strauss selbst hat nicht nur >einmal darüber gesprochen und in
der zeit vor strauss war das >auch schon thema. alles andere als ein tausch 1:1 wäre sicher >nicht nachvollziehbar.
Ja, neu ist das konkrete Datum. Ich frage mich gerade ob
etwas anderes als 1:1 überhaupt möglich wäre? Hätte ich noch nie erlebt.
>Am 6. Mai ist mir diese Meldung ins Auge gestochen und aus >verständlichen >Gründen habe ich nicht gleich darauf hingewiesen sondern >mich zuerst >in den Vorzügen
positioniert. Heute haben sie deutlich auf 60 >Euro angezogen, >aber die Stämme sind bei
75. Volumen ist natürlich nur sehr >begrenzt möglich.
Stämme mittlerweile auf
85, allerdings mit sehr bescheidenem Volumen.
>Von 65 auf 90, das wärs... zu schön um wahr zu werden?
Durchaus möglich, schließlich will
man ja bei der kommenden Kapitalerhöhung einen maximalen Erlös erzielen. Da wird man schon schauen, dass
der Kurs ordentlich gepflegt wird.
Strauss hat 18.453 Aktien zu 61,20 Euro verkauft, am
3.6. Wer gekauft hat, weiß man noch nicht. Wahrscheinlich eine Nebenabsprache bei der letzten
Kapitalerhöhung.
Vielleicht kommt noch eine Kauf-Meldung einer anderen Gesellschaft von ihm nach, denn verkauft hat
ja seine SuP Beteiligungs GmbH.
>Strauss hat 18.453 Aktien zu 61,20 Euro
verkauft, am 3.6. >Wer gekauft hat, weiß man noch nicht. Wahrscheinlich eine >Nebenabsprache bei der letzten Kapitalerhöhung.
Größter Auftrag in der Unternehmensgeschichte: U-Bahnbau in Katar
Mit dem für Mitte Juni geplanten Signing für das Projekt "Green-Line" der Metro Doha wird die
PORR den größten Auftrag ihrer Unternehmensgeschichte verbuchen. Der Gesamtauftrag mit einem Volumen von
rund EUR 1,89 Mrd. wurde an eine ARGE bestehend aus der PORR sowie ihren lokalen Partnern SBG und HBK
vergeben. Die PORR verantwortet dabei 50% des Gesamtprojekts, woraus sich ein Auftragsvolumen von rund
EUR 945 Mio. für den Konzern ergibt. Damit erreicht der Auftragsbestand der PORR eine historische
Höchstmarke von fast EUR 4,5 Mrd.
Dieser Auftrag folgt den bereits im August des Vorjahres
vergebenen "enabling works", den vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der Metro Doha. Das Projekt
"Green-Line" betrifft den Bau einer Doppel-Tunnelröhre mit einer Länge von 16,6 km und umfasst auch die
Errichtung von sechs U-Bahnstationen. Die Bauzeit wird rund 5 Jahre betragen. Das Gesamtprojekt Metro
Doha besteht aus Red Line North, Red Line South, Gold Line, Green Line sowie Flagship Stations und ist
Bestandteil einer umfassenden Infrastruktur-Initiative im Rahmen des "National Development Plan for 2030"
für Katar.
GD Karl-Heinz Strauss: "Bestätigung unserer Leistung" "Wir haben uns in den
vergangen zwei Jahren intensiv auf diesen Auftrag vorbereitet und unter anderem eine eigene Niederlassung
in Katar als Hub für die ganze Region etabliert. Unsere Auftraggeber konnten wir in verhältnismäßig
kurzer Zeit von der hohen Qualität unserer Arbeit und der Verlässlichkeit der PORR überzeugen, die uns
zum besten Partner für komplexe Infrastrukturprojekte macht", so Generaldirektor Karl-Heinz Strauss, der
in diesem Auftrag die hohe Kompetenz der PORR im Bereich Infrastruktur bestätigt sieht. "Gemäß dem
Grundsatz der PORR - kenne Deinen Markt, kenne Deine Kunden - hat unser Team vor Ort in enger
Zusammenarbeit mit dem Vorstand durch umfassende Erfahrung und Marktkenntnis wesentlich zu diesem
Meilenstein unserer Unternehmensgeschichte beigetragen."
Für die Errichtung der Strecke werden bis zu 3500 Arbeiter und 400 Ingenieure, zum Teil aus Österreich,
benötigt. Sechs Tunnelbohrmaschinen werden eingesetzt. Porr ist in Katar mit einer eigenen Niederlassung
präsent, mit einem regionalen Partner ist auch der Markteintritt in Saudi Arabien in Vorbereitung.
„Alleine würden wir nicht hingehen“, sagt Strauss.
Die Heimmärkte in Europa sollen vorrangig
bleiben, kleine Zukäufe in Deutschland und Österreichs seien geplant. Geld dafür soll auch durch eine
Kapitalerhöhung im ersten Halbjahr 2014 kommen. Geplant ist die Ausgabe neuer Aktien um bis zu 50 Prozent
des Grundkapitals. Das wären nach aktuellem Kurs bis zu rund 115 Millionen Euro. Darüber hinaus sollen
Stamm- und Vorzugsaktien zusammen gelegt werden und anschließend durch vier gesplittet werden. Das soll
den Handel mit den derzeit eher teuren Aktien (90 bzw. 65 Euro) beleben. „Porr war jahrelang an der Börse
ein Mauerblümchen, das wollen wir ändern“, sagt Strauss. Dies sei mit den früheren Eigentümern, darunter
die B&C-Gruppe, nicht möglich gewesen. Der Anteil des Syndikats Strauss/Ortner werde aber nicht unter 50
Prozent fallen.
>Am 6. Mai ist mir diese Meldung ins Auge gestochen und aus >verständlichen >Gründen habe ich nicht gleich darauf hingewiesen sondern >mich zuerst >in den Vorzügen
positioniert. Heute haben sie deutlich auf 60 >Euro angezogen, >aber die Stämme sind bei
75. Volumen ist natürlich nur sehr >begrenzt möglich. > >----------
>Zusammengelegt werden bei Porr auch die Stamm- und >Vorzugsaktien im Rahmen einer
weiteren Kapitalmaßnahme. Dies >sollen die Aktionäre in einer außerordentlichen >Hauptversammlung beschließen, die vier bis fünf Wochen nach >der ordentlichen HV am 28. Mai
2013 stattfinden werde.
Mittlerweile ist der BE auch darauf gekommen:
Porr und die Chance auf den "sicheren" Gewinn von 65 Prozent Zusammenlegung von Vorzugs- und
Stammaktien im Verhältnis 1 zu 1 birgt Arbitrage-Chance
>ich hab sie nicht nur in der jahreswette vom jahreswechsel! >
Ach, die fast
alljährlich wiederkehrende Kurspflegeaktion für den Ultimo-Kurs... ich glaube die habe ich vor fast
15 Jahren das erste Mal mitgespielt, wie steht es bei dir?
>>ich hab sie nicht nur in der jahreswette vom >jahreswechsel! >> > >Ach, die fast alljährlich wiederkehrende Kurspflegeaktion für >den >Ultimo-Kurs...
ich glaube die habe ich vor fast 15 Jahren das >erste >Mal mitgespielt, wie steht es bei
dir?
nein das meinte ich gar nicht... ich dachte da an unser forum-spiel mit den
fünf werten für das jahr.
die
jahresultimogeschichte habe ich auch immer wieder gespielt. meinen aktuellen stand habe ich (traue es mir
fast gar nicht zu sagen) in der zeit zwischen 26.06. und 05.07.12 erworben.
>nein das meinte ich gar nicht... ich dachte da an unser >forum-spiel mit den fünf werten für
das jahr.
Ach so
>die jahresultimogeschichte habe ich auch immer wieder >gespielt. meinen aktuellen stand habe ich (traue es mir fast >gar nicht zu sagen) in der
zeit zwischen 26.06. und 05.07.12 >erworben.
Gerade nachgesehen, da hast du ja
praktisch das Tief der letzten 10 Jahre getroffen... was war damals die Idee dabei?
>>nein das meinte ich gar nicht... ich dachte da an unser >>forum-spiel mit den fünf
werten für das jahr. > >Ach so > >>die jahresultimogeschichte habe
ich auch immer wieder >>gespielt. meinen aktuellen stand habe ich (traue es mir >fast >>gar nicht zu sagen) in der zeit zwischen 26.06. und >05.07.12 >>erworben. > >Gerade nachgesehen, da hast du ja praktisch das Tief der >letzten 10 >Jahre getroffen... was war damals die Idee dabei?
ehrlich gesagt
nur die vorbereitung auf den jahresschluss... eben die pflege. niemand konnte mir aber sagen das ich das
low erwische. die umsätze waren sehr mager, rund 50 stück tagesvolumen waren keine seltenheit. 2011 ist
die jahresendwette auch nicht aufgegangen... hab 7 eur/stk. verlust eingefahren.
die
geschichte mit der zusammenlegung war zwar immer im hinterkopf, aber nachdem das immer wieder mal
"angedacht war" nimmt man das zu diesem zeitpunkt nicht als grund.
einen gewissen hang zu
auktionswerten kann ich auch nicht abstreiten.
>>Bin auch schon länger dabei, Durschnittskurs unter 40 >Euro. > >Nicht
schlecht. Das war dann aber schon bevor die >Zusammenlegung >konkret bekannt wurde?
Ich hab zu den Plänen zur Zusammenlegung voriges Jahr im Zuge des Pflichtangebots in der Zeitung
gelesen. Konkreten Zeitplan gab es damals noch nicht.
EINBERUFUNG Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Inhaberinnen und Inhaber von
Kapitalanteilscheinen ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung der PORR AG
am Donnerstag, dem 11. Juli 2013, um 10.30 Uhr (MEZ), am Sitz der Gesellschaft, 1100 Wien,
Absberggasse 47, Sitzungssaal (20. Stock).
T a g e s o r d n u n g: 1.
Beschlussfassung über a) die Aufhebung des Dividendenvorzugs sämtlicher auf Inhaber lautenden 642.000
Stück 7%-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht der Gesellschaft, wodurch diese zu stimmberechtigten Stammaktien
werden;
b) die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln von derzeit EUR
21.624.710,22 um EUR 2.180.289,78 auf EUR 23.805.000,00 sowie die Erhöhung des
Kapitalanteilscheinkapitals von derzeit EUR 361.910,71 um EUR 36.489,29 auf EUR 398.400,00 durch
Umwandlung der im Jahresabschluss zum 31.12.2012 ausgewiesenen nicht gebundenen Kapitalrücklage von EUR
6.807,12 und des entsprechenden Teilbetrags der Gewinnrücklage von EUR 2.209.971,95 ohne Ausgabe neuer
Aktien oder neuer Kapitalanteilscheine (Kapitalberichtigung gemäß dem Kapitalberichtigungsgesetz);
c) über die Neueinteilung des Grundkapitals durch Durchführung eines Aktiensplits (Aktienteilung)
im Verhältnis 1:4, wodurch die Anzahl der Aktien auf 11.902.500 Stück erhöht wird und auf jede Stückaktie
künftig ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 2,00 entfällt.
2. Beschlussfassung über
ein genehmigtes Kapital und über die Einfügung eines neuen § 4 Abs 4 der Satzung (genehmigtes Kapital)
wie folgt: "Der Vorstand ist ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der in der
Hauptversammlung vom 11.07.2013 beschlossenen Ermächtigung in das Firmenbuch das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 11.902.500,00 durch Ausgabe von bis zu
5.951.250 auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls in mehreren
Tranchen - zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und den Ausgabekurs, die Ausgabebedingungen, das
Bezugsverhältnis und die weiteren Einzelheiten der Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats
festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen neuen Aktien
ist ausgeschlossen, wenn und sofern eine Ausnutzung dieser Ermächtigung (genehmigtes Kapital) durch
Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in einem Gesamtausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals bei
Mehrzuteilungsoptionen im Rahmen der Platzierung neuer Aktien der Gesellschaft erfolgt. Darüber hinaus
ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen, wenn und sofern eine Ausnutzung dieser Ermächtigung (genehmigtes Kapital) erfolgt: i)
durch Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen; oder ii) durch Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens in
einem Gesamtausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch das Ausnutzen dieser Ermächtigung des Vorstands ergeben, zu beschließen."
3. Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Aufsichtsratsvergütungen und deren Fälligkeiten.
4. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung.
5. Beschlussfassung über die
Ermächtigung zum Rückkauf und zur Veräußerung eigener Aktien, somit über: a) die für die Dauer von
30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft bis zu dem gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10% des
Grundkapitals unter Einschluss bereits erworbener Aktien, wobei der beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert nicht niedriger als EUR 2,00 und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen,
ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen darf, und der
Erwerb über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige,
zweckmäßige Art, insbesondere auch außerbörslich erfolgen kann, insbesondere auch von einzelnen,
veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchase), sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen,
wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm
einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat.
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung
der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen; sowie
b) über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, eigene Aktien für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung auf eine andere Art als
über die Börse oder durch öffentliches Angebot auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit
(Ausschluss des Bezugsrechts) zu veräußern, wenn die Veräußerung eigener Aktien unter anderem erfolgt i)
zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Gewährung an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens; oder ii) als Gegenleistung für an
die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften übertragene Vermögenswerte, einschließlich Immobilien,
Unternehmen, Betriebe oder Anteile an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland. UNTERLAGEN ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen, sowie der vollständige
Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab Donnerstag, 20. Juni 2013 im Internet unter
www.porr-group.com/hv zugänglich und werden
auch in der außerordentlichen Hauptversammlung aufliegen:
* Tagesordnung der
außerordentlichen Hauptversammlung, * Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats samt
Neufassung der Satzung, * Bericht des Vorstandes gemäß § 2 Abs 5 Kapitalberichtigungsgesetz (zu TOP
1), * Bericht der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft über die
Prüfung gem § 2 (5) des Kapitalberichtigungsgesetzes des Berichtes des Vorstandes der PORR AG, Wien, über
die beabsichtigte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zum 1. Jänner 2013 (zu TOP 1), * Bericht
des Aufsichtsrats zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (zu TOP 1), * Bericht des Vorstands
gemäß § 170 iVm § 153 Abs 4 Aktiengesetz (zu TOP 2), * Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm §
153 Abs 4 AktG (zu TOP 5), * Satzungsgegenüberstellung (zu TOP 4).
HINWEIS AUF DIE RECHTE
DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser außerordentlichen
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
Samstag, 22. Juni 2013, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47,
Abteilung Konzernmanagement, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist bei depotverwahrten Inhaberaktien durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Dienstag, 2. Juli 2013, der Gesellschaft
entweder per Telefax an 050 626 99 99 72 vom Inland bzw. +43 50626 99 99 72 vom Ausland oder an 1100
Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, oder per E-Mail an office.km@porr.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, zu erbringen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf
Verlangen in der außerordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der
Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.porr-group.com/hv zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur
Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet
sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Montag, 1. Juli 2013, 24.00 Uhr (MEZ), (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
Montag, 8. Juli 2013, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
Per Post: PORR AG Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen Absberggasse 47 1100 Wien
Per Telefax: 050 626 99 99 72 vom Inland bzw. +43
50626 99 99 72 vom Ausland
Per E-Mail: office.km@porr.at, wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Die PORR AG nimmt
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma
und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Angaben
über die Aktien: Anzahl der Stammaktien (ISIN AT0000609607) bzw. der stimmrechtslosen Vorzugsaktien (ISIN
AT0000609631) des Aktionärs, * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag
Montag, 1. Juli 2013, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
Hinweis für Inhaber kraftlos erklärter Aktienurkunden
Die PORR AG hat
auf Grundlage der mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 07.05.2012 erteilten Genehmigung sowie nach
dreimaliger Aufforderung zur Einreichung von effektiven Aktienurkunden im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
alle noch im Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden), die bis 30.10.2012
nicht eingereicht wurden, gemäß § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Im Rahmen der
ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2012 wurde dies den Aktionären angekündigt.
Die
kraftlos erklärten Aktienurkunden berechtigen nicht mehr zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts
in der außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Juli 2013.
Betroffene Aktionäre können
jederzeit bei UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder im Wege
der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden unter Einreichung der für
kraftlos erklärten Aktienurkunden, die Buchung einer Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot verlangen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass zwecks Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung am 11. Juli 2013 dies so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass die Depotgutschrift am
Nachweisstichtag, das ist Montag, 1. Juli 2013, durchgeführt ist.
Kapitalanteilscheine
Gemäß § 4 Abs. 2 lit. d) der Satzung haben die Inhaber von Kapitalanteilscheinen das Recht, nach
entsprechender Anmeldung und Hinterlegung der Kapitalanteilscheine im Sinne des § 18 Abs. 6 der Satzung
der Gesellschaft an der außerordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen und Auskünfte im Sinne des § 118
Aktiengesetz zu begehren. Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung sind nur diejenigen
Inhaber von Kapitalanteilscheinen berechtigt, die bei einem Kreditinstitut ihre Kapitalanteilscheine bis
Montag, 8. Juli 2013, hinterlegen und bis zur Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung dort
belassen. Die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung der Kapitalanteilscheine ist spätestens bis
zum Ablauf des 9. Juli 2013 bei der Gesellschaft einzureichen.
VERTRETUNG DURCH
BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
außerordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
a) Einlangen bei der Gesellschaft bis spätestens 10. Juli 2013, 16 Uhr (MEZ):
Per Post: PORR AG Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen Absberggasse 47 1100 Wien
Per Telefax: 050 626 99 99 72 vom Inland bzw. +43
50626 99 99 72 vom Ausland
Per E-Mail: office.km@porr.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
b) Am Tag der
außerordentlichen Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung
zur außerordentlichen Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv abrufbar.
Hat
ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich
zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung EUR 21.624.710,22 und ist eingeteilt in 2.975.625
Aktien, und zwar in 2.333.625 Stammaktien, die insgesamt 2.333.625 Stimmen gewähren und 642.000
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, alle mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von (gerundet) EUR
7,27 je Aktie. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme.
>>Interessant, dass dadurch die Stämme so massiv gefallen >sind >>- hätte mir
eher erwartet, dass sich die Stämme+Vorzüge >in >>Richtung Mitte treffen... > > >Das war schon am 17.06. - mit 2 Stück Umsatz.
>>>Interessant, dass dadurch die Stämme so massiv >gefallen >>sind >>>- hätte mir eher erwartet, dass sich die >Stämme+Vorzüge >>in >>>Richtung Mitte treffen... >> >> >>Das war schon am 17.06.
- mit 2 Stück Umsatz. > >Ja und? Seitdem 0.
Ja eben, deswegen hatte
das nichts wie von @byronwien geschrieben mit der Einladung heute zur a.o. HV zu tun, abgesehen von
der Bedeutungslosigkeit von Bewegungen mit solchen Umsätzen.
>Danke Warren für die Idee...ich bin seit einigen Wochen >dabei. Hast was gut . > >Frag mich nur, ob die 110 Eur für die Stämme auch für die Vzg. >realistisch
sind?
Jeder der nach mir kauft hilft mir auch.
Die Frage wird eher sein
ob dann halbwegs genug Liquidität in den Stämmen vorhanden sein wird um zu realisieren.