Editiert am 07-03-07 um 09:42 AM durch den Thread-Moderator oder
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Das ist mMn die entscheidende Aussage. Denn es geht hier nicht um Italien (was vorerst mal
uninteressant ist, da sie ohnedies jetzt ein anderes System haben), sondern diese Aussage ist allgemein
auf ganz EU anzuwenden: "Der Gerichtshof erinnert zunächst daran, dass eine Rechtsvorschrift, die
unter Strafandrohung Tätigkeiten im Glücksspielsektor ohne eine vom Staat erteilte Konzession oder
polizeiliche Genehmigung verbietet, Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und der
Dienstleistungsfreiheit enthält. Zwar können die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten
und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit
Spielen und Wetten einhergehen, solche Beschränkungen rechtfertigen. Die Beschränkungen müssen aber den
Anforderungen genügen, die sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben."
->
Beschränkungen sind erlaubt, wenn verhältnismäßig! -> Da kann jetzt wieder jeder Staat machen
was er will (solang es nicht offensichtlich unverhältnismäßig ist) und der EUGH wird dann wieder mal
angerufen werden müssen.
Was anderes war aber auch nicht zu erwarten und das Urteil überrascht
wohl kaum. Zum Schutz der Bevölkerung können Barrieren eingebaut werden, solange diese verhältnismäßig
sind - also alles wie gehabt.