>>Dafür gibts zum Ausgleich folgenden Steuer-Schmäh: >> >>Der schlaue
Spekulant kauft Zertifikate, die weit unter >dem >historischen Emissionskurs notieren (zB.
viele >DAX-Zertifikate...). >Weil der Anstieg von zB: 60% auf 100% >STEUERFREI ist.
Nichtmal eine >Spekulationssteuer fällt da >an! Hehe!! >> >>lg >>Ottakringer > > >hallo ottakringer, > >ist deine obige
ansicht von 02/2006 so heute noch gültig oder >gibt´s da neue erkenntnisse? > >danke >loser > @Loser
Der Rechtsstand von 2/2006 sollte im Prinzip
noch akuell sein. Die letzte "halbgrobe" Änderung gab es im Sommer 2005.
Alle Änderungen habe
ich aber eh immer im Thread eingebaut - ist alles aktuell!
Im Prinzip: Alles mit 25% zu
versteuern, ausser ganz alte, geschlossene Zertis...
danke @ottakringer für deine rasche antwort, scheinst auch ein nachtaktiver zu sein
in deinem
zerti-threat schreibt user @alfmin am 11.4.06:
Spekulationssteuer bei Zertifikaten
trotz grundsätzlicher KEST-Berechnung
Spekulationssteuer-Plicht und somit die Aufnahme in die
ESt-Erklärung liegt vor, wenn der persönliche Anschaffungskurs unter dem historischen Emissionskurs liegt
(bezogen auf die Spekulationsfrist von 1 Jahr).
Fazit: Die Differenz zwischen
Emissionskurs (100,--) und Verkaufkurs (120,--) unterliegt der KESt. Die Differenz zwischen
Kaufkurs (80,--) und dem Emissionskurs (100,--) unterliegt der Spekulationsfrist von 1 Jahr. ------------------
Also nur für den Bereich mit KEST auch entbesteuert darunter fällt es
zurück auf normale (Spekulations)besteuerung - klingt nicht unlogisch...
Danke...
..... hat er recht?? der beitrag blieb durtzumals unwidersprochen
>danke @ottakringer für deine rasche antwort, scheinst auch >ein nachtaktiver zu sein > >in deinem zerti-threat schreibt user @alfmin am 11.4.06: > > > >Spekulationssteuer bei Zertifikaten trotz grundsätzlicher >KEST-Berechnung > >Spekulationssteuer-Plicht und somit die Aufnahme in die >ESt-Erklärung liegt vor, wenn der
persönliche Anschaffungskurs >unter dem historischen Emissionskurs liegt (bezogen auf die >Spekulationsfrist von 1 Jahr). > > >Beispiel: >Emissionskurs:
100,-- >Kaufkurs: 80,-- >Verkaufskurs: 120,-- > > >Fazit: >Die Differenz zwischen Emissionskurs (100,--) und Verkaufkurs >(120,--) unterliegt der
KESt. >Die Differenz zwischen Kaufkurs (80,--) und dem Emissionskurs >(100,--)
unterliegt der Spekulationsfrist von 1 Jahr. >------------------ > >Also nur für
den Bereich mit KEST auch entbesteuert darunter >fällt es zurück auf >normale
(Spekulations)besteuerung - klingt >nicht unlogisch... > >Danke... > > > >..... hat er recht?? der beitrag blieb durtzumals >unwidersprochen > > > > > JA, die Aussage ist Richtig.
Die
Wertsteigerung von 80 auf 100 wird von der überwiegenden Anzahl der Experten als KEST-Pflichtig
angesehen.
umkehrschluß: der schlaue spekulant muß doch speckstuer zahlen?
>>Dafür gibts zum
Ausgleich folgenden Steuer-Schmäh: >> >>Der schlaue Spekulant kauft Zertifikate,
die weit unter >dem >historischen Emissionskurs notieren (zB. viele >DAX-Zertifikate...). >Weil der Anstieg von zB: 60% auf 100% >STEUERFREI ist. Nichtmal
eine >Spekulationssteuer fällt da >an! Hehe!!
wie schauts analog dazu mit
kursgewinnen bei anleihen (unterpari) aus, z.b. kauf anleihe kurs 94 verkauf 98?