>Nein, wenn man ein Zertifikat mit Verlust verkauft, >hat man einfach ein Pech gehabt und
bleibt auf >den Verlusten sitzen!
Aber wer soll denn das feststellen, dass man mit
Verlust verkauft? BrJ addiert doch vollautomatisch positive oder negative Kest-Beträge zu den
Verkaufserlösen eines Zertifikates unabhängig vom Kaufdatum und vom Kaufpreis?
>>Nein, wenn man ein Zertifikat mit Verlust verkauft, >>hat man einfach ein Pech gehabt
und bleibt auf >>den Verlusten sitzen! > >Aber wer soll denn das feststellen,
>dass man mit Verlust verkauft? >BrJ addiert doch vollautomatisch positive >oder negative Kest-Beträge zu den >Verkaufserlösen eines Zertifikates unabhängig vom >Kaufdatum und vom Kaufpreis?
Ich habe eigentlich Folgendes gemeint:
Wenn man
mit seinem Produkt unter dem historischen Emissionspreis fällt und mit Verluste realisiert, "bleibt man
auf seinen Verlusten sitzen" Aber: Der glückliche Widerpart an der Börse (=der Käufer) kann daher
die Erholung bis zum ursprünglichen Emissionspreis absolut steuerfrei vereinnahmen. Nichteinmal eine
"Spekulationssteuer" fällt in diesem Falle an.
Editiert am 25-02-06 um 02:47 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
Folgende Anfrage aus der Praxis möge die Komplexität der Zertifikatebesteuerung
veranschaulichen (die Daten wurden leicht verändert um die Anonymität zu wahren...):
Ein
weiser Spekulant hat am 31.03.2005 Silber-Zertifikate von ABN Amro (NL0000255248) um € 5,52 gekauft
und überlege, diese nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist wieder zu veräußern. Derzeit liegt
der Kurs bei rd. € 8,00. Der Emissionskurs lag am 12.03.2003 laut meinen Informationen bei € 4,25. Da es sich um ein Open End-Zertifikat handelt, ist dieses ja ab 01.08.2005 KESt-pflichtig,
wobei meines Wissens der Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufskurs und Emissionskurs (€ 4,25)
besteuert wird.
Angenommen ich verkaufe die Zertifikate am 31.03.2006 um € 8,00, stimmt
dann folgende Rechnung? (3,75 / 365 x 243) x 25%=€ 0,62
Antwort von
Ottakringer: Deine Berechnung ist nur teilweise richtig. Gemäß EST-RL Rz 6197a hat die Besteuerung
folgendermaßen zu erfolgen (ich tausche einfach die Zahlen aus und setze deine Zahlen in die BMF-Formeln
ein):
Laufzeitbeginn: 12.3.2003, Emissionspreis: 4,25€, Verkauf des Wertpapiers am 31. 3.
2006, Verkaufspreis: 8,00€ Die ab 1. August 2005 erzielte Wertsteigerung unterliegt der
KESt-Pflicht. Die Abgrenzung hat linear zu erfolgen: Wertsteigerung von 12.3.2003 bis 31.3.
2006: 3,75 Gesamter Behaltezeitraum: 1114 Tage (=3x 365 + 19 Tage) Zeitraum 12.3.2003 bis
31.7.2005: 871 Tage – KESt-frei Zeitraum 1.8.2005 bis 31.3.2006: 243 Tage - KESt-pflichtig KESt-Bemessungsgrundlage: anteiliger Ertrag für 243 Tage (3,75/1114x243)= 0,818€ (gerundet). Kest: 0,818 x 25% = 0,204€
Weiters habe ich im Jahr 2004 noch folgende Open
End-Zertifikate von ABN Amro gekauft:
DJ Euro Stoxx 50 (DE0005437453) Durchschnittseinstandskurs € 28,28 Emissionskurskurs € 51,04 Kurs per 20.02.2006: € 37,68
Sehe ich das richtig, dass bei den beiden letzteren
Zertifikaten solange keine KESt. anfällt, bis der Kurs den Emissionskurs erreicht hat (das kann ja noch dauern...)? Ist es relevant, ob die Zertifikate vor oder nach dem 01.03.2004 gekauft
wurden? Antwort Ottakringer: Ja, du hast vollkommen Recht. Die Wertsteigerung von
Zertifikaten, die „unter Wasser“ sind, ist bis zum Erreichen des historischen Emisisonspreises ABSOLUT
steuerfrei. Weder KEST noch Spekulationssteuer!
Leider konnten meine Fragen nicht einmal
von einem zuständigen Akademiker meines Wohnsitzfinanzamtes beantwortet werden.
Sarkastische Bemerkung des Ottakringers: Gute Leute arbeiten auch bei einem Steuerberater
Zum Abschluss noch ein "Extrembeispiel":
Emissionskurs 100 Kauf bei 1.000 Verkauf
bei 500 Verlust 500 und zusätzlich KESt.-Abzug von 100? Das kann doch nicht sein, dass man bei
einer Veranlagung mit Verlust aussteigt und dann noch KESt. einbehalten wird, oder??? Antwort Ottakringer:
So extrem ist es auch nicht! Beim Kauf des Zertifikats zu 1000€
sollte man ja eine KEST-Gutschrift bekommen: (1000-100)x25%=225€
Beim Verkauf zu 500€
zieht die Bank automatisch ab: (500-100)x25%=100€
Man behält als Trost einen „KEST-Überschuss“
von 125€ und muss einen nichtausgleichsfähigen Verlust von 500€ mental verarbeiten.
Das
System ist aber logisch:
Weil der ursprüngliche 1. Käufer zu 100€ hat dir zu 1000€ das
Zertifikat verkauft und hat von der Bank 225€ KEST-Abzug erleiden müssen. Diese KEST kann daher dir nicht
mehr angelastet werden und wird dir daher beim Kauf des Zertifikats sofort gutgeschrieben…
Ich
hoffe, meine Ausführungen sind verständlich...