>Beim Wertpapier "EasyETF GSCI" zeigt mir >mein Broker >"KESt-pflichtig,
Sicherungseinbehalt" an. > >Warum gibt es hier einen Sicherungseinbehalt, >wenn
das Wertpapier ja schon >KESt-pflichtig ist?
Meinem Verständnis nach gibt es
den "Sicherungseinbehalt" (in Höhe des KESt-Betrags) eben WEIL das Papierchen KESt-pflichtig ist, da die
KESt ja automatisch abgeführt wird.
>Meinem Verständnis nach gibt es den >"Sicherungseinbehalt" (in Höhe des KESt-Betrags) >eben WEIL das Papierchen KESt-pflichtig >ist, da die KESt ja >automatisch
abgeführt wird.
Beim Raiffeisen-Osteuropafonds oder beim "Fidelity European Growth" steht
aber z.B. "KESt-pflichtig, kein Sicherungseinbehalt"...
>>Meinem Verständnis nach gibt es den >>"Sicherungseinbehalt" (in Höhe des
KESt-Betrags) >>eben WEIL das Papierchen KESt-pflichtig >>ist, da die KESt ja >>automatisch abgeführt wird. > >Beim Raiffeisen-Osteuropafonds oder beim
"Fidelity European >Growth" steht aber z.B. "KESt-pflichtig, >kein
Sicherungseinbehalt"...
@Redbull - betreffend "EasyETF GSCI":
Habe jetzt nicht die
Zeit lange zu Recherchieren. Mein schwerer Verdacht: "EasyETF GSCI" ist ein schwarzer
Investmentfonds (dafür spricht schon dieses "ETF" im Namen) bei dem in Österreich eine "Sicherungssteuer"
einbehalten wird. Dadurch sollen Anleger "motiviert" werden, die Erträge des Fonds in der
EST-Erklärung zu deklarieren...