Hi Otti - fallen unter diese Regelung auch Zertifikate auf EINZELAKTIEN die vor dem Stichtag emittiert
wurden? Wie kann man feststellen, ob ein Zertifikat geschlossen wurde?
Nach meiner Information betrifft die neue Regelungen Zertifikate die auf mind. 2 Aktien, also auf Baskets
aufgelegt worden sind. Was sagst du dazu otti??
>Nach meiner Information betrifft die neue >Regelungen Zertifikate die auf mind. >2
Aktien, also auf Baskets >aufgelegt worden sind. Was sagst >du dazu otti?? > >mfg und Mahlzeit!
Habe zur Zeit keine Zeit darüber nachzudenken - 2
Papiere sind aber eher kein Index...
Aber ich befürchte dass einfach alles verkestet wird
ausser: geschlossene Indexpapiere, die die Regelung iSd §128b Z 85 EStG erfüllen...
Editiert am 26-08-05 um 10:18 AM durch den Thread-Moderator oder
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Editiert am 24-08-05 um 02:46 PM durch den Thread-Moderator
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>Hi Otti - fallen unter diese >Regelung auch Zertifikate auf
EINZELAKTIEN >die vor dem Stichtag emittiert >wurden? >Wie kann man
feststellen, ob ein >Zertifikat geschlossen wurde?
Nach meinem neuesten Wissensstand
ist bei Einzeltitelt folgende Regelung anzuwenden:
I) Bei Discountzertifikaten:
a)
Wenn Vor 1.3.2004 emittiert bzw Vor 25.3.2004 (Tag des Discounterlasses des BMF): KEINE KEST
b) Wenn DZ nach diesen Stichtag emmittiert: KEST
II) Bei anderen Zertifikaten auf
Einzeltitel: (zB: Bonuszertfikat, Speedzertfikat, Turbozertifikat etc.):
Laut Auskunft
von RCB und anderen Experten: KEINE Kest!
bzw: Rz 6198a *********************************** 20.2.4.3.5 Discount Zertifikate
und andere Wertpapiere, die von Aktien oder Wirtschaftsgütern abhängen, die keinen Index bilden
Discountzertifikate sind Forderungswertpapiere, die das Recht verbriefen, am Tilgungstag
einen Betrag ausbezahlt zu bekommen, der vom Wert einer zugrunde gelegten Aktie abgeleitet wird. Es
handelt sich dabei um Schuldverschreibungen, bei denen der Gläubiger (Anleger) dem Schuldner
(Emittenten) einen Kapitalbetrag überlässt. Die Höhe des Entgelts für die Überlassung dieses
Kapitals knüpft dabei nicht an einem marktüblichen Zinssatz, sondern an eine von vornherein
festgelegte Bezugsgröße an. Die Differenz zwischen dem Rücklösungsbetrag, der sich nach den Anleihebedingungen bestimmt, und dem Ausgabepreis der Anleihe stellt das Entgelt für die
zeitraumbezogene Kapitalüberlassung dar, und bildet einen Zinsertrag gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 und 5
EStG 1988, der gemäß § 93 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegt. Eine
Einschränkung hinsichtlich der Verbindlichkeit einer Rendite oder einer Verlustbegrenzung kennt das
Gesetz nicht (VwGH 26.11.2002, 99/15/0159). Davon ausgenommen sind gemäß § 124b Z 85 EStG 1988
grundsätzlich nur bestimmte Wertpapiere, deren festgelegte Bezugsgröße ein Index ist (siehe dazu Rz
6192 ff). Ein oder zwei Aktientiteln, die üblicherweise einem Discountzertifikat zugrunde gelegt
sind, erfüllen zwar nicht die Kriterien eines Index (hinsichtlich der Definition siehe Rz 6194), es
bestehen aber keine Bedenken, die Übergangsbestimmung des § 124b Z 85 EStG 1988 analog anzuwenden.
Das Vorgesagte gilt auch für andere Wertpapiere, bei denen der Anleger einen schuldrechtlichen
Anspruch auf Rückzahlung des hingegebenen Kapitals hat und die Höhe der Rückzahlung sich an der
Wertentwicklung einzelner Aktien oder einzelner anderer Wirtschaftsgütern richtet, die in ihrer
Gesamtheit nicht als Index anzusehen sind (z.B. Bonuszertifikate, Rohstoffzertifikate). **************************
>Dieser Kommentar macht die Besteuerung von >Zertis auf Einzel-Aktien aber nicht >vom Hebel abhängig!?
Das mit dem Hebel "Hebelregelung" habe ich selber noch nirgends in
qualifizierter Form gelesen. Nur irgendwann in einer Zeitung... Der Kommentar von der RCB
beantwortet aber den Grossteil der Fragen....
Hat einer von euch schon mal an eine Sammelklage gedacht? Ich lasse diese Sache gerade von einem Anwalt
prüfen.
Mag zwar naiv und sinnlos erscheinen, aber tatsächlich liegt mir diese Verkestung so
im Magen, weil sich's die Banken wieder einmal einfach gerichtet haben und die Finanz spielt zudem noch
mit.
>aber tatsächlich liegt mir diese Verkestung so im Magen, weil sich's die Banken wieder einmal einfach
gerichtet haben und die Finanz spielt zudem noch mit.
Ich meine wohl eher, dass es sich die
Finanz gerichtet hat, wenn sie jegliche Wertschwankung Zinserträgen gleichsetzt.
Für KHG ist das ein Zubrot, aber sicherlich nicht
signifikant. Dazu gab es bisher einfach zu wenige Anleger, die mit Zertifikaten handelten. Ich meine, wir
sprechen hier von einer Minderheit.
Die Frage ist, wer hier die wahren Profiteure dieser
Regelung sind? MMN sind es eben die Banken mit ihren KAGs. Es betrifft ja ausschliesslich den
Östereichischen Markt. BA-CA, Erste und Raiffeisen. Nach dem Motto, da müssen wir was machen, damit die
dummen Privatanleger ja nicht auf die Idee kommen, aus unseren Fonds auszusteigen und eventuell auf die
Idee kommen, diese Gelder in günstigere Zertifikate zu veranlagen (kein Ausgabeaufschlag, niedrigere/bis
keine Management Gebühr, jederzeit handelbar, etc....)
Zur Untermauerung meiner Ansicht frage
ich, wieviele Banker einem Privatanleger jemals ein Zertifikat angeboten haben? Mir noch nie. Ist auch
verständlich, da es ja gegen den Banker wäre.
>Die Frage ist, wer hier die wahren Profiteure dieser Regelung sind? >MMN sind es eben die
Banken mit ihren KAGs. Es betrifft ja ausschliesslich den Östereichischen Markt. BA-CA, Erste und
Raiffeisen. >Nach dem Motto, da müssen wir was machen, damit die dummen Privatanleger ja nicht
auf >die Idee kommen, aus unseren Fonds auszusteigen und eventuell auf >die Idee
kommen, diese Gelder in günstigere Zertifikate zu veranlagen >(kein Ausgabeaufschlag,
niedrigere/bis keine Management Gebühr, jederzeit handelbar, etc....)
Da ist was dran. Wie
sich allerdings leicht darstellen läßt, sind die Finanzierungsaufschläge und Spreads bei Zertifikaten
durchaus geeignet, bei ähnlicher Veranlagungsstrategie, Kostenähnlichkeit zu Fonds zu generieren.
Die verzögerungsfreie Handelbarkeit bei Realtimekursen mag ein Vorteil sein, aber für
längerfristig Orientierte (eben Fondspublikum) ist das kaum ein Argument.
Wenn man eine
Fondsperformance toppen will, sind Zertis wirklich geeigneter, solche werden aber auch gerade von von Dir
erwähnten Instituten selbst aufgelegt (Erste, RCB).
Die Komplizierung privater
Investitionsübersicht kann mMn nicht im Interesse der Banken liegen. Das ist eher ein Strampelversuch des
BMF, eine Umsatzsteuer auf alles, was sich bewegt, einzuführen, nur geht's halt nicht so glatt.
Noch ein Argument in Deiner Richtung, Alf: Die Erste legt gerade vier Immo-Zertis zur Zeichnung
auf, die demnächst auf den Markt kommen. Die sind auf 1-2 Jahre angelegt, also dezidiert keine Konkurrenz
zur Immo-Langfristkonkurrenz (qualifiziertes Urteil dazu würde mich i.Ü. interessieren, ich halte die
eingepreisten Finanzierungskosten für zu ambitioniert). Dennoch: Je freier der Markt, desto besser
für die Händler, denke ich.
Editiert am 10-08-05 um 10:42 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
@schertling
Ich beschäftige mich überhaupt nicht mit Immos und kann demnach
auch nichts dazu sagen. Nur ich gebe dir absolut recht, dass die Finanzierungskosten satt sind. Irgendwie
erinnern mich diese Zertis and die BAW Zertis, welche ja auch in den letzten Monaten herauskamen und, wie
wir wissen, zum grössten Teil bereits ausgeknockt wurden und durch neue ersetzt wurden!!! Warum sollten
Immos nicht auch mal intraday grössere Volatilität aufweisen?
Wie auch immer, die Beweggründe
für diese Verkestung interessieren mich brennend. Ich hatte diesbezüglich auch mit der RCB telefoniert
und diese halten sich natürlich bedeckt, da sie ja selbst nur eine Tochter der Raiffeisen sind.
Wie es aussieht, finden sich keine Mitstreiter hier im Forum. So wie die Handy-Masten-Steuer auch
gefressen wird. Just a thought.
>Wie auch immer, die Beweggründe für diese Verkestung interessieren mich brennend.
Die sind
grundsätzlich einfach, aus Sicht des BMF: Die Kest wird von den Banken/Brokern automatisch
eingezogen und ans BMF weitergeleitet. Was man hat, das hat man, und zwar gleich. Auf eine um
Monate/Jahre verzögerte, höchst lückenhafte, weil von der Mitarbeit der Steuerpflichtigen abhängige,
Erklärung von eventualen Spekulationsgewinnen kann man da verzichten, wenn's sich legislativ straffen
läßt.
>Wie es aussieht, finden sich keine >Mitstreiter hier im Forum. So >wie die
Handy-Masten-Steuer auch gefressen >wird. Just a thought. > >Gruss
@Alf:
Falls du wirklich die Nerven hast, bis vor den VwGH (und ev. den VfGH) zu ziehen,
halte mich bitte am laufenden bzw. ich hätte da 3 VwGH-Urteile für dich, die dir helfen könnten.
Maile mich bitte unbedingt an:
mueller666 (a) gmx at (siehe auch oben....)
Ich habe meine Diplomarbeit über diese Problematik geschrieben und jede Menge Material 1 Meter neben
mir herumliegen...
Wäre mir eine Ehre das BMF in die Knie zu zwingen....
Hi! Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen den drei Zertis, wenn sie eh alle spreadfrei
sind? Und wieso Schlupfloch, die 3 waren doch immer schon kestfreu? 1. August-Regelung? Auweia, da
ist mir scheinbar was entgangen. Was war denn am 1. August? Mir sind so komische Pimperlbuchungen am
Wertpapierkonto aufgefallen...
Der Unterschied ist, dass der Emissionskurs des Zertifikats über dem aktuellen Kurs liegt. Aktuell wird
aber nur der Kursanstieg der über dem Emissionspreis liegt bekestet, das heißt der Anstieg des
Zertifikats bis zum Emissionspreis ist Kest-Frei!!!
Editiert am 29-08-05 um 12:19 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
Editiert am 26-08-05 um 10:15 AM durch den Thread-Moderator
oder Autor
Nach meinem neuesten Wissensstand ist bei Einzeltiteln folgende Regelung
anzuwenden:
I) Bei Discountzertifikaten:
a) Wenn Vor 1.3.2004 emittiert bzw Vor
25.3.2004 (Tag des Discounterlasses des BMF): KEINE KEST
b) Wenn DZ nach diesen Stichtag
emmittiert: KEST
II) Bei anderen Zertifikaten auf Einzeltitel: (zB: Bonuszertfikat,
Speedzertfikat, Turbozertifikat etc.):
Laut Auskunft von RCB und anderen Experten: KEINE
Kest!
Meine Meinung:
Es sind die gleichen Regelungen wie bei Discountzertifikaten
anzuwenden!
Das bedeutet: Leider doch KEST für NEUE Zertifikate auf Einzeltitel jeglicher
Art! (Bonus, Speed, Turbo etc...)
Aber: Keine KEST für Zertifikate auf Einzeltitel im
folgenden Fall: Alte Emissionen, die nicht kapitalgarantiert sind UND vor dem 1.3.2004 emittiert
wurden UND vor dem 1.8.2005 endgültig geschlossen wurden...
Begründung: EST-RL Rz 6198a (gibt
da neuen "Wartungserlass vom März 2005)
bzw: Rz 6198a *********************************** 20.2.4.3.5 Discount Zertifikate
und andere Wertpapiere, die von Aktien oder Wirtschaftsgütern abhängen, die keinen Index bilden
Discountzertifikate sind Forderungswertpapiere, die das Recht verbriefen, am Tilgungstag
einen Betrag ausbezahlt zu bekommen, der vom Wert einer zugrunde gelegten Aktie abgeleitet wird. Es
handelt sich dabei um Schuldverschreibungen, bei denen der Gläubiger (Anleger) dem Schuldner
(Emittenten) einen Kapitalbetrag überlässt. Die Höhe des Entgelts für die Überlassung dieses
Kapitals knüpft dabei nicht an einem marktüblichen Zinssatz, sondern an eine von vornherein
festgelegte Bezugsgröße an. Die Differenz zwischen dem Rücklösungsbetrag, der sich nach den Anleihebedingungen bestimmt, und dem Ausgabepreis der Anleihe stellt das Entgelt für die
zeitraumbezogene Kapitalüberlassung dar, und bildet einen Zinsertrag gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 und 5
EStG 1988, der gemäß § 93 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegt. Eine
Einschränkung hinsichtlich der Verbindlichkeit einer Rendite oder einer Verlustbegrenzung kennt das
Gesetz nicht (VwGH 26.11.2002, 99/15/0159). Davon ausgenommen sind gemäß § 124b Z 85 EStG 1988
grundsätzlich nur bestimmte Wertpapiere, deren festgelegte Bezugsgröße ein Index ist (siehe dazu Rz
6192 ff). Ein oder zwei Aktientiteln, die üblicherweise einem Discountzertifikat zugrunde gelegt
sind, erfüllen zwar nicht die Kriterien eines Index (hinsichtlich der Definition siehe Rz 6194), es
bestehen aber keine Bedenken, die Übergangsbestimmung des § 124b Z 85 EStG 1988 analog anzuwenden.
Das Vorgesagte gilt auch für andere Wertpapiere, bei denen der Anleger einen schuldrechtlichen
Anspruch auf Rückzahlung des hingegebenen Kapitals hat und die Höhe der Rückzahlung sich an der
Wertentwicklung einzelner Aktien oder einzelner anderer Wirtschaftsgütern richtet, die in ihrer
Gesamtheit nicht als Index anzusehen sind (z.B. Bonuszertifikate, Rohstoffzertifikate). **************************
Ich schaue nur alle heiligen Zeiten in diesem sehr
begrüßenswerten Forum vorbei und möchte den heutigen Besuch zum Anlass nehmen, Euch einen Link zu
schicken, der Euch hoffentlich etwas weiterhelfen wird.
könnt Ihr ein paar interessante(?) Beiträge nachlesen (den letzten sogar vor offiziellem Erscheinen).
In der Juni Ausgabe des GEWINN findet Ihr beispielsweise den Hinweis, dass - entgegen dem Update von
Ottakringer - nach einer Info des BMF vom März 2005 nun doch alle Zertifikate auf Einzeltitel steuerfrei
sind (natürlich nur die nicht garantierten Altemissionen).
Natürlich können nicht alle
Beiträge in diesem Forum die korrekte Rechtslage wiedergeben, ich bitte jedoch um Verständnis, wenn ich
die bisherigen Beiträge aus Zeitgründen nicht kommentieren kann. Insbesondere möchte ich jedoch davor
warnen, steuerliche Infos einzelner Emittenten (und seien sie noch so nett aufbereitet) immer für bare
Münze zu nehmen. In der Praxis hat jede Bank ihre eigenen Lösungsansätze, die sich zudem nicht immer mit
der Meinung des BMF decken. Viele dieser Infos sind auch nicht auf dem letzten Stand.
Auch die
weiter oben veröffentlichte Liste steuerfreier Zertifikate ist mit Vorsicht zu genießen, da lt BMF zB
alle Zertifikate auf Edelmetalle als Garantieprodukte gelten und seit 1.8.2005 überhaupt nur mehr wenige
Produkte übrig bleiben, die auch heute noch steuerfrei erworben werden können (da die meisten
ausländischen Emissionen nicht vor dem 1.8.05 geschlossen wurden - dazu mehr unter dem oben angeführten
Link).
Bitte nicht ungehalten sein, wenn ich auf mögliche Antworten auf dieses Posting
entweder gar nicht reagiere oder erst in einiger Zeit wieder von mir hören lasse - bin wirklich ziemlich
im Stress.
Ach ja, noch was für Ottakringer: ETF´s sind mE keine steuerliche Alternative zu
Zertifikaten, da diese in der Regel als schwarze Fonds zu behandeln sind.
@TaxPro: Herzlichen Dank für den tollen Link - habe mir gleich alles ausgedruckt und werde mich
einlesen! Danke!
Ich hoffe du schaust immer wieder in dieses Forum!
Lieben
Gruss
Ottakringer
PS: Von den ETFs lasse ich einstweilen die Finger, gibt ja eh
noch einige Indexzertifikate die weit UNTER dem Emissionspreis notieren und bis zu diesem Wert STEUERFREI
sind.... (siehe mein Posting weiter oben...)
Wie ist
das mit dem Kapitaleinsatz <> 20% zu verstehen? Und rechnen das nun alle österreichischen
Banken für die riesige Anzahl von Zertifikaten uä. aus, um dann Kest abzuziehen oder nicht?
vergesst den "KEST-Kommentar" der RCB - der ist ja in keinster weise bindend. ich hatte ein "KEST-freies"
RCB Discount-Zerti auf Thyssen und musste beim verkauf (brokerjet) feststellen, daß mir 25% abgezogen
wurden..... da half auch keine rücksprache mit brokerjet....
>vergesst den "KEST-Kommentar" der RCB - >der ist ja in keinster >weise bindend. ich
hatte ein >"KEST-freies" RCB Discount-Zerti auf Thyssen >und musste beim verkauf
(brokerjet) >feststellen, daß mir 25% abgezogen >wurden..... da half auch keine >rücksprache mit brokerjet....
Die vorige Version des KEST-Kommentars war vielfach
falsch - habe auch deswegen bei der RCB reklamiert...
Jetzt haben Sie die Liste verändert -
und meinen oben vertretenen Rechtsansichten Recht gegeben...
Conclusio: RCB hatte tw.
Unrecht - ICH hatte Recht... (Hüstel, Hüstel....)
Meiner Meinung nach "überschiesst" die
RCB aber jetzt und ist "übervorsichtig":
Finde es sehr eigenartig, dass Optionsscheine! auf
Einzeltitel! zum Verkesten! sind - da ist das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen worden.
Bin der Meinung, dass das vor dem VwGH keinen Bestand hat....
Kann ja nicht sein, dass man
über den "Umweg" von nur Insidern bekannten EST-RL und Fachartikeln jahrzehntelange, im GESETZ verankerte
Besteuerungspraxis aushebelt...
Insbesondere diese neuartige "20%-Regel" (=Hebel 5 Regel)
bei Optionsscheinen regt mich auf - die orientieren sich offenbar am Fachartikel von Dr. Mayr aus dem BMF
(RdW 6/2005)... naja....
Werde dran bleiben...
Conclusio: Die RCB-Hinweise
KEINESFALLS ganz ernst nehmen - die sind "übervorsichtig" und unterwerfen fast alles der KEST...
Editiert am 31-10-05 um 03:13 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
>Hi Ottakringer! > >Eine Frage die der Thread evtl >schon
beantwortet, aber die Übersicht >mangelt mir aktuell: > >Sind
Open-End-Indexzertis (zB. auf Dax etc.) >die vor März 2004 begeben >wurden, evtl. auch
als Daueremission, >nun KEST-Frei, ja? > >Mir scheints ja so, aber ein >verflixtes Ding is das doch, >so viele "eventuell" und "weiß >ned recht" !
Grundregel:
Steuerfrei sind NUR Zertifikate, die VOR dem 1.3.2003 begeben wurden und
VOR dem 1. August 2005 geschlossen wurden.
Alles andere ist leider KEST-Pfichtig...
Steuerzuckerl/Trick: Ich persönlich kaufe NUR Zertifikate, die UNTER dem historischen
Ausgabepreis notieren, weil die Wertsteigerung von zB: 60 auf 100 (=Ausgabepreis) steuerfrei ist.
Soll heissen: Auch wenn die Produkte nach dem Stichtag emittiert wurden oder nicht
geschlossen wurden -> JEDE Wertsteigerung unter dem Ausgabepreis ist steuerfrei...
Weiter oben habe ich 3 alte DAX-Zertifikate empfohlen (sogar Spreadfrei!!!!), welche weit unter ihrem
ehemaligen Ausgabepreis von ca. 7000 DAX-Punkten notieren...