>Entweder kriegst nachträglich eine Gutschrift (wäre >sogar systemkorrekt) oder sie
korrigieren >die überhöhte KEST. > >Halte uns bitte am Laufenden darüber >- wir müssen alle erst >lernen mit der neuen Situation >umzugehen... > >Danke!
Es war ein Fehler von BJ - siehe Antwort von Ihnen:
Sehr geehrter Herr xxx
Jede Transaktion eines steuerpflichtigen Zertifikates über dem Emissionspreis (Kauf und Verkauf) muss der Besteuerung unterzogen werden; wobei beim Kauf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Emissionspreis gutgeschrieben wird. Beim Verkauf wird diese
Differenz von Ihnen bezahlt; somit wird bei einem Verlust sogar eine Steuergutschrift in
Summe entstehen und kein Verlust. Es muß immer die Kauftransaktion gegenübergestellt werden, da
dies so vom Gesetz vorgeschrieben wird.
In diesem Falle wurde Ihnen die dementsprechende
KESt-Gutschrift systembedingt aufgrund einer Datenbankumstellung nicht auf Ihr Konto gebucht.
Wir werden die fehlende KESt-Gutschrift so schnell wie möglich nachträglich auf Ihr Konto buchen.
Wir bitten Sie bis dahin noch um etwas Geduld.
Das BMF hat am 17.6.2005 mitgeteilt (auf der BMF-homepage), dass
Daueremissionen mit begrenztem Volumen und Laufzeitbeginn vor dem 1.3.2004 nur dann unter die
Übergangsregelung des § 124b Z 85 fallen und damit KESt-frei bleiben sollen, wenn die betreffende
Emission vor dem 1. August 2005 geschlossen wird. Diese Information kam völlig überraschend und steht
auch im offenen Widerspruch zu der oben zitierten RL-Bestimmung in Rz. 6197. "Vorratsemissionen" sollen
somit "neutralisiert" werden.
Konsequenzen:
Bei Emissionen inländischer Banken wird
aller Voraussicht nach versucht werden, die KESt-Freiheit der als Daueremissionen begebenen Zertifikate
durch rechtzeitiges Schließen vor dem 1.8.2005 zu erhalten. Da bei Auslandsemissionen in aller Regel
nicht erkannt werden kann, ob es sich um eine Daueremission handelt bzw. ob gegebenenfalls eine
Schließung vor dem 1.8.2005 erfolgt ist, sollte ...... von einer generellen KESt-Pflicht ausländischer
Zertifikate ab dem 1.8.2005 ausgegangen werden.
Termine mit
BMF mit Banken noch im Juli:
Das BMF hat jedoch in einem Termin am 7.7. in Aussicht gestellt,
dass zur Vermeidung von Härten nicht die gesamte Differenz zwischen Ausgabewert (das ist nicht der
Kaufkurs!) und Verkaufs- bzw. Tilgungswert verkestet werden müßte, sondern nur jener Betrag, der aufgrund
einer 'linearen' Verteilung auf den Zeitabschnitt ab dem 1.8.2005 entfällt. Für die technische Umsetzung
dieser linearen Abgrenzung wird noch ein Schreiben des BMF an die WKO abgewartet.
Die sog.
"lineare Verteilung" wäre die im Beitrag von "maximale" erhoffte Lösung. Hoffen wir, dass eine definitive
Entscheidung der Finanz noch vor dem 1. August rauskommt, damit seine Dispositionen darauf abstellen
kann.
Schaun mer mal ...
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Meines Erachtens ist diese
lineare Verteilung die maximal beste Lösung die die Finanz erzielen kann, wenn sie auch steuerfreie
Altzertifíkate ab 1.8.2005 KESt pflichtig macht.
Aber was wollten die Finanz nicht zuerst bei
den Genussscheinen. Alle ab 1.3.04 auch für alte Zeiträume steuerpflichtig. Danach alle
Genussscheine ab 1.3.04 generell steuerpflichtig. Faktisch kam heraus, alle Genussscheine die ab dem
1.3.04 gekauft werden, sind KESt pflichtig.
Halte es da eher mit pro-tax weiter oben, alle
steuerfreien Altzertifikate die bis 1.8.05 gekauft werden bleiben steuerfrei.
Was war den die
inhaltliche Absicht, daß alle steuerfreien Altzertis hinsichtlich neu ausgegebener Stücke geschlossen
werden. Damit die Finanz leicht ersehen kann, daß nicht mehr Stücke endlos nachgeschoben werden. Wenn nun von einem steuerfreien Altzertifikat nach 1.8.2005 keine Stücke mehr zugekauft werden, dann
erfüllt der Anleger ja inhaltlich diese Auflage.
************
Das BMF hat per
17.6. 2005 bekanntgegeben (vgl. BMF Homepage), dass Daueremissionen mit begrenztem Volumen, die vor dem
1.3. 2004 begeben wurden, nur dann kapitalertragsteuerbefreit sind, wenn die Emission vor dem 1.8. 2005
geschlossen wird. Im Bereich der inländischen Emissionen wird dieses Schließen der Daueremission
nachvollziehbar sein, im Bereich der ausländischen Emissionen ist Vorsicht angebracht, da ein Schließen
der Emission nicht so leicht erkannt werden kann.
Bezüglich Kapitalertragsteuerpflicht von
derartigen Emissionen, die per 1.8. 2005 nicht geschlossen werden, wurde vereinbart, dass nur eine ab
1.8. 2005 erzielte Wertsteigerung in Relation zur Wertsteigerung vom Laufzeitbeginn der Emission, der
Kapitalertragsteuer zu unterziehen ist.
Nur die ab 1.8. 2005 erzielte Wertsteigerung unterliegt der KESt. Die Abgrenzung hat
linear zu erfolgen.
Lösung: Die Dauer der Emission bis zur Veräußerung beträgt: 45
Monate Die Dauer vom 1.8. 2005 bis zur Veräußerung beträgt: 11 Monate Die KESt BMGl (anteiliger
Ertrag für 11 Monate) beträgt: 60/45*11=14,67
Da die Banken ihre EDV-Systeme auf die neue
Regelung per 1.8. 2005 noch nicht sofort umstellen können, wird mit dem BMF noch gesondert abgestimmt,
bis zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung tatsächlich zu gewährleisten ist (30.9.2005!?). Bis zu diesem
Zeitpunkt würden Verkäufe bzw Käufe noch KESt-befreit abgerechnet werden, danach würden Verkäufe/Käufe
der KESt-Pflicht unterliegen (inkl. Regelung Abgrenzung KESt ab 1.8. 2005).
Das Geld der KEST-Rückerstattung ist nach wie vor nicht auf meinem Konto, da BJ mit der Berechnung
anscheinend mahr als überfordert ist ...
> Die Berechnung der KEST Nachzahlungen ist
sehr > komplex, da es erstens mehrere Kunden betrifft, > und zweitens alle Käufe und
Verkäufe > berücksichtigt werden müssen.
das ist natürlich zu komplex für Mensch und
Maschine ...
... und überhaupt soll ich mich laut BJ nicht aufregen, da es ja nur eine
Goodwill-Aktion von BJ ist die KEST-Rückerstattung durchzuführen ...
>... und überhaupt soll ich mich >laut BJ nicht aufregen, da >es ja nur eine
Goodwill-Aktion >von BJ ist die KEST-Rückerstattung >durchzuführen ...
Hmm... ich dacht das wär steuerrechtlich vorgeschrieben? Sprich, wenn BJ solche Produkte anbietet
müssen sie auch die erforderlichen Buchungen durchführen... wird ja immer besser.
Aber,
interessant wird's ja erst bei der Valuta.
Ich bin noch immer bei der Ersten und da hat das
völlig problemlos geklappt - bis hin zum xls sheet, welches mein Berater sich anfertigen hat lassen um
die Berechnung nachvollziehbar zu gestalten.
Editiert am 02-08-05 um 12:44 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
wie soll eigentlich der Kunde im Rahmen seiner erhöhten Informationspflicht nachweisen,
dass er sein Papier schon vor dem 1.3.2005 (oder ein anderer Anleger????) gekauft hat???
Fallen eigentlich alle anderen arten von Zertifikaten wie Discountzertifikate oder Bonuszertifikate die
vor 1.3.04 emittiert worden sind unter diese Regelung???
>Fallen eigentlich alle anderen arten von >Zertifikaten wie Discountzertifikate oder
Bonuszertifikate >die vor 1.3.04 emittiert worden >sind unter diese Regelung???
Was VOR dem 1.3.2004 emittiert wurde aber nicht rechtzeitig geschlossen wird, fällt mA leider
auch unter die Verkestung!
Die Investmentfondsbranche hat zurückgeschlagen und die
Zertifikate beim Fiskus "schlechter stellen" lassen....
Zertifikate sind in Österreich
leider tot!
Ich habe deshalb 2 Alternativen:
1) Wenn ich mir zB: den DAX kaufen
würde, sollte man einen ETF kaufen (Exchange Traded Fund) Die werden an der Börse extrem liquide
gehandelt... Tw. ohne Spread!!!
2)Man kauft sich TURBO-Zertifikate auf den DAX mit einem
Hebel >5,1 - dann zählt dieses Produkt als Optionsschein (diese Ansicht ist aber mit Vorsicht zu
geniessen!!!!)
Editiert am 07-09-07 um 11:24 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
Bei der Beurteilung von Hebelzertifikaten gibt es außer den Parametern, wie Laufzeit,
Berechnungszinssatz, Abstand zwischen Basispreis und Knock-Out-Schwelle, noch einen Punkt, den man
jedenfalls beachten sollte: Die Kapitalertragsteuer.
Manche Anleger werden wahrscheinlich
auch schon die Erfahrung gemacht haben, dass sie ein Hebelzertifikat mit Gewinn verkauft haben und von
der Depotbank automatisch 25% des Kursgewinnes einbehalten und an das Finanzministerium abgeliefert
wurden. Völlig unabhängig davon, ob die Spekulationsfrist von einem Jahr und einem Tag eingehalten wurde
oder nicht.
Des Rätsels Lösung liegt in der aktuellen Steuergesetzgebung, wonach
Hebelzertifikate (egal ob Long oder Short) dann kestpflichtig sind, wenn sie zum Emissionszeitpunkt einen
Hebel von unter 5 haben. Wenn der Hebel allerdings zum Emissionszeitpunkt über 5 liegt, dann bleibt das
betreffende Wertpapier während seiner gesamten Laufzeit kestfrei, auch dann, wenn der Hebel durch eine,
für den Käufer positive, Kursentwicklung auf einen Wert von unter 5 fällt.
Die Kestpflicht
oder Kestfreiheit der Produkte steht also, wie gesagt, schon zum Emissionszeitpunkt fest und wird weder
von der Laufzeit, noch von Kursbewegungen oder irgend welchen anderen Faktoren beeinflusst.
Für den inländischen Privatinvestor ist dies jedenfalls ein Punkt auf den man genau achten sollte, da
es natürlich einen starken Einfluss auf die Gesamtperformance einer Veranlagung haben kann.
Die größten österreichischen Emittenten haben den Keststatus ihrer Produkte übersichtlich auf ihrer
Homepage dargestellt. Sollte es dennoch Unsicherheit über die steuerliche Situation geben, so ist eine
Rückfrage beim Emittenten empfehlenswert.
Wie schon in der Vorwoche beschrieben gibt es die
Grenze eines Hebels von mindestens 5 zum Emissionszeitpunkt, die eine Kestfreiheit von
Hebelzertifikaten möglich machen.
Diese Kestfreiheit muss jedoch auch noch bei der OEKB
angmeldet werden, um die effektive Kestbefreiung zu erreichen. So weit es mir bekannt ist, machen das die
österreichischen Emittenten auch, es ist jedoch nicht gesagt, dass ausländische Emittenten in gleicher
Weise mit dem Thema umgehen.
Um bezüglich des Keststatus eines Papieres ganz sicher zu gehen,
ist es also ratsam entweder meine Empfehlung der Vorwoche zu beachten und beim Emittenten rückzufragen
oder aber die Internetabfragemöglichkeit der Österreichischen Kontrollbank zu nützen.
Bei den
österreichischen Emittenten ist es, wie erwähnt, zumeist auf der Homepage schon übersichtlich
dargestellt, ob es bei den einzelnen Papieren eine Kestfreiheit gibt, oder nicht.
Sich mit den
einzelnen Produkten vor einem Kauf genau zu beschäftigen ist also auch in diesem Punkt sehr wichtig, um
die erhofften Gewinne dann auch wirklich steuerfrei realisieren zu können.
ich habe Zertifikate in meinem Depot die bis jetzt noch nicht Kestpflichtig waren (auch
beim Kauf), jetzt steht KEST-pflichtig lineare Abgrenzung, was passiert jetzt bei einem Verkauf ?
>Hi ! > >ich habe Zertifikate in meinem Depot >die bis jetzt noch nicht >Kestpflichtig waren (auch beim Kauf), >jetzt steht KEST-pflichtig lineare Abgrenzung, >was passiert jetzt bei einem >Verkauf ?
Dir sollte im Falle einer positiven
Entwicklung KEST abgezogen werden. In diesem Falle musst du eine KEST-Gutschrift für den Kauf beim Broker
einfordern. Normalerweise wird dann der einstige Kauf neu mit den richtigen KEST-Daten abgerechnet.
danke für die prompte Antwort, der Witz an der Sache ist ich habe diese Zertifikate 2005 eben deshalb
gekauft weil sie Kestfrei waren, und jetzt soll ich auf einmal Kest bezahlen ?
ist mir auch passiert ! war ziemlich ärgerlich- die bank hat erklärt, daß die zertifikate vom österr.wp-
service erst jetzt als kestpflichtig gekennzeichnet wurden und haben beinhart kest beim verkauf
verrechnet. das einzige was ich tun konnte, war die anteilige kest beim kauf zurückzufordern. leider
melden ausländische emittenten nicht die erforderlichen daten für eine kestfreistellung ein, deshalb oft
generell kestpflichtig. darum mache ich nicht mehr viel mit zertis !
es ist pervers, eigentlich das letzte. wie wollen die den Kaufkurs festlegen wenn ich ständig
getradet habe mit dem Papier ? habe jedenfalls schon mit Depotauflösung gedroht und erwarte einen
Rückruf
Editiert am 13-09-07 um 01:51 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
nein ist schon klar, aber z.B. habe ich noch ein paar Stückln von einen Papier das jetzt
auf einmal Kest pflichtig ist, mit dem ich früher ständig getradet habe, wo soll da der Kaufpreis
festgelegt werden ? noch dazu waren die Papiere vor einigen noch Kestfrei, hätte ich verkauft damals wenn
ich gewusst hätte daß sie umgestellt werden, wo ist der Service informiert zu werden rechtzeitig ?
danke für die Info, ich werde ihnen klipp und klar erklären daß es unmöglich ist einfach ein Papier auf
Kestpflichtig zu setzen ohne die Kunden vorher zu informieren.
>danke für die Info, ich werde >ihnen klipp und klar erklären >daß es unmöglich ist
einfach >ein Papier auf Kestpflichtig zu >setzen ohne die Kunden vorher >zu
informieren.
Das macht die OeKB und nicht dein Broker. Der Broker ist nur das ausführende
Institut welche die KEST in Zukunft einbehält und diese an das Finanzamt überweist. Sei froh das dein
Broker stillhält und nicht auch noch eine Nachverrechnung vornimmt.
ich habe das Zertifikat Oktober 2005 gekauft also nach dieser Novelle, es war Kestfrei und jetzt nach 2
Jahren ist es kestpflichtig ? kann doch nicht sein
>ich habe das Zertifikat Oktober 2005 >gekauft also nach dieser Novelle, >es war
Kestfrei und jetzt >nach 2 Jahren ist es >kestpflichtig ? kann doch nicht >sein
wenn man ein Wertpapier kauft, in diesem Fall ein Zertifikat schaut man
sich an wie es gehandhabt wird, Kestfrei deshalb habe ich es gekauft, bis letzte Woche war es kestfrei
und auf einmal nicht mehr ? Hätte ich es letzte Woche verkauft wäre keine KEST angefallen.
hab da auch gerade gesehen, dass bei XXX seit seit heute!!! viele turbos von ausländ. emittenten, die
bisher kestfrei waren, auf kestpflichtig umgestellt wurden...
naja wenn ich ein zerti kaufe, das zum kaufzeitpunkt als kestfrei seitens XXX eingestuft wird, dann würde
ich es auch gerne ohne kestabzug verkaufen...
frage: wie ist das wenn ich depot in brd habe,
ist da JEDER gewinn aus turbozerti EINDEUTIG nur spekpflichtig zu est-tarif in ö., ganz egal welches
zerti ich habe, auch wenn es in öst. kestpflichtig wäre?? bzw. ist dann auch jeder verlust zb bei ko des
zertis abzugsfähig???
Also ich finde das nicht gerade kundenfreundlich, dass die jetzt einfach Kest-pflicht auf bisher nicht
pflichtige Zertifikate einheben wollen, auch wenn man sie bereits länger als 1 Jahr hat, ohne die Kunden
VORHER zu informieren.
Was aber eigentlich unglaublich ist, ist die Tatsache, dass einem
niemand dort sagen kann wie die Abrechnung funktioniert. Wenn das nämlich so funktioniert wie bei allen
anderen Banken dann schulden die ihren Kunden nämlich eine Menge Kest-Unterschiedsbetrag vom Kauf.
Die können mir nicht einmal sagen was passiert wenn ich jetzt kaufe oder verkaufe
vor paar monaten hatte ich dieselben probs bei DA, haben auch von einen tag auf anderen umgestellt... bei
kauf ohne kest-gutschr., bei verkauf aber kompletter abzug, wurde dann aber korrigiert, nachdem ich der
sache nachgegangen bin.. (von sich aus hätten sie nichts gemacht!)
es kann nicht angehen so etwas von einen Tag auf den anderen zu ändern, ohne Info. ein Zertifikat
welches 2003 emittiert wurde, dann beim Kauf im Oktober 2005 als kestfrei ausgewiesen wird, später im
September 2007 zu ändern. Es muss eine Frist geben wo man verkaufen kann, siehe damals 2005.
das drama dabei ist, daß ausländische zertis jetzt sofort mit kest behaftet werden auch wenn der hebel
>5 war bei emission. deshalb weil die emittenten diese daten nicht bei de ökb melden ( zumindest die
meisten)und der fiskus daher automatisch kassiert. da muß man als inhaber dann nachweisen und
zurückfordern, aber den aufwand tu ich mir nicht an ! habe unlängst ein zerti von einer bank zur anderen
transferieren wollen wg. der unterschiedlichen handhabung ( spätere einpflegung der kestpflicht in die
dateien bei der anderen bank) aber das hat sich nun erledigt. jetzt müßte ich da u. dort kest zahlen.
eine kest-gutschrift bei kauf muß man jedenfalls reklamieren, das wird dann nachgeholt!! damit sind für
mich die ausl. zertis gestorben.!
man wird belohnt wenn man vorige Woche verkauft hat ? das schaue ich mir an, es interessiert mich nicht
wer hier was nicht meldet, zu spät einspeichert usw... ich habe gekauft weil es kestfrei angegeben war
und ich will es auch kestfrei verkaufen.
Ist es nicht eigentlich Aufgabe der depotführenden Bank zu beweisen oder von vorn herein festzustellen ob
der Hebel zum Zeitpunkt der Emission >5 war. Ich habe nämlich gerade festgestellt, dass es beim
jet-broker sehr wohl noch Zertis gibt die Kest-frei sind z. B. AT0000A04Z65
bei den inländern ist es schon ok, die melden ja an die ökb ! ansonst ist dies die bringschuld der
emittenten und da sind die großen ausl. zertibanken doch ziemlich schleissig. österreich ist da noch viel
zu klein und zertis haben sich ja noch nicht so durchgesetzt wie anderswo.
dabei handelt es sich um eines von der EB, genauso gibt es viele kestfreie von
der RCB; (nur alle bzw. die meisten ausländ. emittenten melden nichts an oekb!) bevor man eines kauft
sollte man es einfach auf deren Homepage bzw. auf profitweb.at überprüfen, wenn da gemeldet, sollten sie
normal auch vom broker als kestfrei behandelt werden..
wobei man nat. sagen muss die 25% kest
hat auch für viele steuerehrlichen zocker einen vorteil, wenn man gewinne so ab ca. 30.000 im jahr
macht...
f. langfristanleger über ein jahr behaltefrist, nat. eindeutig nachteil!!
@ peter35: bei ck3731, wurde bei kauf keine kest abgezogen, bei VK ursprünglich die komplette
kest abgezogen, hab dann reklamiert, und dann wurde storno gemacht und nur die kestdiff. abgezogen!!
war alles so um mitte juni die umstellung bei DA!!
Editiert am 13-09-07 um 09:23 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
habe mit jemand von einer Bank gesprochen der sich auskennt.Damals mit 1.8.2005 wurde dies
eingeführt, wie Ottakringer schön beschrieben hat, und es war eine Frist bis 1.10.2005 wo man Zeit hatte
sich zu beschäftigen ob man verkäuft oder sie hält.Das geht ja noch in Ordnung weil man ja erst ab
Stichtag 1.8.2005 KEST zahlen musste.Wenn jetzt einfach so umgestellt wird dürfte man erst den Tag der
Umstellung nehmen, also heute AB dem eine Steuer zu zahlen werde, ganz abgesehen davon das man
informieren hätte werden sollen bzw. eine Übergangsfrist machen.
Habe mich mittlerweile auf der Homepage der Comerzbank
schlau gemacht und dort zu all meinen Zertis die Emissionsprospekte gefunden. Das Ergebnis dieser
Rechergen war, dass fast alle meine Zertis mit einme Hebel der wesentlich über 5 lag emitiert wurden
(Hebel zum Emissionstermin im Prospekt ausgewiesen). Heißt das jetzt, dass ich mir eigentlich bezüglich
Kest keine Sorgen machen muß? - halte nämlich einen wesentlichen Anteil schon länger als ein Jahr
bei Optionsscheine kenn ich mich nicht so aus, aber so wie ich es verstehe müsste es Kestfrei sein. Hast
Du dieses Papier bei xxx gekauft als es Kestfrei war dort ?
dann geht es dir wie mir.es kann nicht angehen einfach sowas über Nacht machen und damit auch die
Altbestände auf einmal zu belasten, abgesehn natürlich davon das der Hebel bei Dir über 5 war bei der
Emission.