Editiert am 07-03-05 um 11:50 PM durch den Thread-Moderator oder
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>aber ist nicht der handel an >der börse gerade ein klassisches >beispiel für die "beteiligung am >allgem. wirtschaftlicher verkehr"????
Nein,
ist er nicht - sonst wäre ja jeder Kleinanleger/Spekulant sofort Gewerbetreibender! Klingt zwar am
1.Blick net gleich einleuchtend ich habe aber Recht!
sorry, daß ich die sicherheit, die hinter deiner antwort zu stehen scheint, ganz leise etwas in frage
stellen muß: die grenze zwischen gewerblicher tätigkeit und privater vermögensverwaltung liegt dort, wo
der umfang der gewöhnlichen (dehnbarer begriff) privaten vermögensverwaltung verlassen wird, durch die
umschlagshäufigkeit des vermögens bzw. auch durch den massiven einsatz von fremdkapital. das
nicht-anbieten von dienstleistungen für dritte ist mmn kein ausschlußgrund für die gewerbliche tätigkeit
(nachhaltigkeit, gewinnabsicht, teilnahme am wirtsch. verkehr)