Frage von "derLang": > hallo steuergott! > > noch eine ganz kurze frage: wie
sieht es aus mit "stückzinsen auf den > rentenanteil, der die kapitalgarantie sicherstellt" und
demnach bei emission > z.B. 75% beträgt und die option bzw. der risikoanteil 25% (annahme cppi
oder > zero mit option) bei garantieprodukten (100% am laufzeitende), wenn diese > unter
100% (oder zu 100% bei emission) gekauft wurden und zu 100% getilgt > werden? kann es dann
passieren, dass ich keine substanzgewinne habe (100% > kauf - 100% tilgung), jedoch kest für die
wertsteigerung des zeros bzw. des > anleihenteiles der struktur zahle??????
Antwort
des Ottakringers (SteuerGott? *g*):
Hallo "DerLange" *g*
Deine Frage ist verdammt
schwer! Aber ich werde es probieren: Prinzipiell gibt es im Steuerrecht 2 Theorien um solche
Produkte zu besteuern: Die "Einheitstheorie" und die "Aufspaltungstheorie". Bei der Einheitstheorie
ist es egal aus welchen Komponenten das strukturiere Finanzprodukt besteht, es wird dann gegebenenfalls
nur die Wertsteigerung besteuert. Die Einheitstheorie ist in Österreich vorherrschend und wird auch
in der Regel angewandt (Ausnahme: Wandel- und Optionsanleihen - bei denen wird die
Aufspaltungstheorie angewandt.... - ist aber sehr kompliziert...)
Bei der
"Aufspaltungstheorie" (in Österreich nur von Wenigen vertreten und steuerlich nicht gedeckt) wird das
Finanzprodukt in sämtliche Komponenten zerlegt und jede einzeln nach den passenden Steuerregeln
besteuert. Diese Handhabung ist aber viel zu kompliziert und wird daher auch nicht vom BMF angewandt
(ausser bei Wandel- und Optionsanleihen - da gibts einen Erlass aus dem Jahr 1994 bzw. steht was in den
EST-Richtlinien...)
Conclusio: Wir besteuern nach der Einheitstheorie.
Anwendung
auf dein Problem:
Spalte das Produkt nicht! auf. Ist es am Laufzeitende mehr wert dann
Besteuerung der Wertsteigerung, kriegt man nur die Kapitalgarantie zurück: Nix Steuer!
Falls
man es während der Laufzeit zB. um 96€(%) statt 100€ (%) kauft - zahlt man für die Differenz von 4 keine!
KESt. Erst ab 100€ wird Kest fällig.