ich hatte noch nie zertifikate, kenn mich damit auch nicht wirklich aus und ich weiß nicht wie verbreitet
die sind, aber:
könntest du auch andere steuer-fragen im zusammenhang mit aktien und optis
beantworten?
konkret würde ich gerne wissen, ob 1. die 1-jahres-spekulationsfrist auch für
optionsscheine gilt und 2. wie steuerlich der umstand zu behandeln ist, wenn man von einer aktie einen
bestand zwar ein jahr lang hält zwischendurch aber immer wieder zusätzlich damit tradet (wird von seiten
der finanz da das fifo, lifo, hifo-verfahren angewandt?)
Besteuerung von Zertifikaten STICHTAG 1. MÄRZ 2004
Im Rahmen des
Budgetbegleitgesetzes 2003 hat sich auch die Rechtsmeinung des BMF zur Besteuerung von Zertifikaten und
ähnlichen Produkten geändert. Emissionen von Zertifikaten bzw. ähnlichen Produkten sind per 1. März 2004
KESt-pflichtig, dh. es werden 25% KESt auf die Differenz zwischen Veräußerungspreis und Emissionspreis
abgezogen.
-------------------------------------------------------------------------------- Index-Zertifikate, die vor dem 1. März 2004 begeben wurden, können auch zukünftig am Sekundärmarkt
KESt-frei erworben werden. Für die korrekte Besteuerung von Zertifikaten bzw. ähnlichen Produkten bitten
wir Sie folgende Informationen zu beachten:
BETROFFENE PUNKTE IM DETAIL:
Laut aktueller Rechtmeinung des Bundesministeriums für Finanzen sieht die Besteuerung von Zertifikaten
wie folgt aus:
KESt-pflichtige Produkte
Indexzertifikate ab Emissionsdatum 1. März
2004 unabhängig von Existenz und Höhe einer Kapitalgarantie Indexzertifikate bis Emissionsdatum 1.
März 2004 mit Kapitalgarantie von mehr als 20 % Indexzertifikate mit Basis (in- oder ausländischem)
Investmentfonds mit inländischem Emittenten sind steuerlich gleich zu behandeln wie Indexzertifikate Indexzertifikate mit Basis (in- oder ausländischem) Investmentfonds mit ausländischem Emittenten sind
steuerlich wie ausländische Investmentfonds zu behandeln Diskontzertifikate mit Underlying
Einzeltitel: Die steuerliche Behandlung von Diskontzertifikaten auf Einzeltitel wurde durch den
BMF-Erlass vom 25. März 2004 geregelt. Sie gelten entgegen der bisher üblichen Bankenpraxis als
KESt-pflichtig. Diskontzertifikate mit Underlying Index, Turbozertifikate mit Unterlying Index,
Optionsscheine mit Underlying Index sowie Bonuszertifikate mit Underlying Index sind steuerlich gleich zu
behandeln wie Indexzertifikate.
KESt-freie Produkte
Indexzertifikate bis
Emissionsdatum 1. März 2004 mit Kapitalgarantie zwischen 0 % und 20 % sind nur unter den Voraussetzungen
des Spekulationsgeschäfts steuerlich zu erfassen Optionsscheine mit Underlying Einzeltitel: Unterschiedsbeträge von Veräußerungserlös über Anschaffungskosten sind nur unter den Voraussetzungen
des Spekulationsgeschäfts steuerlich zu erfassen Dies hat laut Rechtsexperten auch für
Bonuszertifikate und Turbozertifikate mit Underlying Einzeltitel zu gelten!
Bonuszertifikate
mit Underlying eines Index
Bonuszertifikate bis Emissionsdatum 1. März 2004 Bonuszertifikate mit unterem Schwellenwert - bei Unterschreiten der definierten Barriere keine
Kapitalgarantie Bonuszertifikate mit Gewinnschwelle - bei Überschreitung Auslösung einer
Kapitalgarantie und KESt-Abzug
In folgenden Fällen ist es empfehlenswert den Steuerberater zu
konsultieren:
Turbozertifikaten mit Underlying Einzeltitel: steuerliche Behandlung von
Unterschiedsbeträgen anlässlich der Tilgung Optionsscheine mit Underlying Einzeltitel: steuerliche
Behandlung von Unterschiedsbeträgen anlässlich der Realisierung eines Barausgleichs am Laufzeitende Bonuszertifikate mit Underlying Einzeltitel: steuerliche Behandlung von Unterschiedsbeträgen anlässlich
der Tilgung
Eventuelle Caps, Floors und Knock-Out-Bedingungen sind derzeit keine Kriterien
für die Bestimmung der Steuerpflicht. *********
Waahh, Discozertis also doch? Welche Niederlage, da hätt ich schon längst raus sollen aus dem ganzen
Krempel *grrr*. Da bemüht man sich extra, Fristen ablaufen zu lasssen wegen der blöden Spekusteuer, und
dann sowas. Herbe Einschnitte bei meinen Gewinnen bedeutet das *grmpf*.
vielleicht kann mich ja jemand aufklären: in österreich zahlt man für jeden trade mit turbo-zertis kest,
auch wenn der emmitent eine deutsche bank ist - richtig? und wieso ist die kest in deutschland bei diesen
papierdeln nicht fällig?
ausserdem hab ich mal gelesen das wenn man als beruf eben das
börsenleben angibt man irgendwie der kest entgehen kann? weiss da jemand mehr? oder kann man da irgendwas
mit ausländischen konten oder broker-accounts machen um zumindest für zertis der kapitalsertragssteuer zu
entkommen? wenn ich im 10 minuten-takt zertis trade sind 25% enorm belastend.
>vielleicht kann mich ja jemand aufklären: >in österreich zahlt man für >jeden trade
mit turbo-zertis kest, >auch wenn der emmitent eine >deutsche bank ist - richtig? >und wieso ist die kest >in deutschland bei diesen papierdeln >nicht fällig? > Antwort von Ottakringer: Die Depotführende! Bank ist verpflichtet die KESt abzuziehen -
sonst muss die Bank den Fiskus den Schaden ersetzen! Wer der Emittent ist, ist wurscht!
In Deutschland sind die Zertifikate ohne Kapitalgarantie (abgesehen von der Spekulationssteuer, wenn
Behaltefrist <1 Jahr) deswegen net steuerpflichtig, weil der "Ertrag" nicht als "Zins" angesehen wird,
sondern als eine steuerlich unbeachtliche Wertsteigerung des Kapitalstamms. Zum Vergleich:
Wertsteigerung von zB: Aktien kann man ja auch net als Zinsertrag behandeln. Conclusio: Zertifikate
gelten in Dtld eher als Aktien, in Österreich eher als Anleihen - darum in Österreich leider
KEST-Abzug!
>ausserdem hab ich mal gelesen das >wenn man
als beruf eben >das börsenleben angibt man irgendwie >der kest entgehen kann? weiss >da jemand mehr? oder kann >man da irgendwas mit ausländischen >konten oder
broker-accounts machen um >zumindest für zertis der kapitalsertragssteuer >zu
entkommen? wenn ich im >10 minuten-takt zertis trade sind >25% enorm belastend.
Wenn du den Beruf des Spekulanten GEWERBSMÄSSIG ausübst, würden diese Erträge als Einkünfte aus
einem GEWERBE betrachtet und im Sinne von §23 EStG besteuert. Konsequenz bei hohen Gewinnen: ca. 50%
Spitzensteuersatz! Also keine gute Idee!
(Gewisse steuerliche Vorteile lasse ich weg, sonst
werdet ihr wahnsinnig....)
@BrokerAccount in Deutschland haben: Habe ich mir auch schon
überlegt - ist mA eine gute Idee! Selbst wenn dir die Finanz draufkommt - zahlst halt net 25%Kest
sondern die 25% Sondersteuersatz im Sinne von § 37 Abs 8 EStG. Kommt (abgesehen von einem
Finanzstrafverfahren *g*) aufs Gleiche raus...
Andererseits: Die superkorrekten Deutschen
melden alle Zinserträge nach Österreich - dann haben dich die heimischen Finanzer. Meine geniale
Idee: Wenn aber Wertsteigerungen in Dtld NICHT als Zinserträge aufgefasst werden, kann es passieren,
dass solche Erträge NICHT nach Österreich gemeldet werden. (Was kümmert die arroganten Deutschen die
Österreichische Rechtslage) Aber wehe du kassierst auch nur 1Cent Zinsen aufgrund irgendwelcher
Cashbestände! Dann: Meldung des Depots an die österreichische Finanz!
Also ich traue mich net
ein illegales Konto in Dtld zu führen (sonst kriege ich "Berufsverbot"). Aber "normale" Menschen
könnten das riskieren - ev. das Depot belehnen, damit man keine HabenZinsen kassiert...
Hoffe
ich verwirrte dich nicht allzusehr! Habe nur mal "laut" gedacht und liege net allzuweit daneben...
danke für die auskunft! aber ob man nach jedem trade 25% vom gewinn als KEST abgibt oder 1x im monat 25%
vom gesamtgewinn zahlt ist ein RIESEN unterschied - und genau darum gehts mir. folgendes beispiel:
es werden 1000 zertis gekauft ... man macht 1000 euro gewinn dann 1000 euro verlust und wieder
1000 euro gewinn ... am ende bleiben also 500 euro gewinn (2*1000-25%KEST abzüglich 1000 verlust beim 2.
trade)
könnte man aber die kest vom reingewinn eines monats zahlen wäre der gewinn nach dem 3.
trade 750 (+1000-1000+1000)-25%KEST
gibt es echt keine möglichkeit die KEST selbst zu
entrichten am monatsende? so würde der fiskus kurzfristig weniger KEST bekommen aber ich hätte viel
schneller eine grössere summe beisammen und würde dann ergo viel mehr KEST zahlen ...
genau
das problem macht mir mit den 10-20 turbo-zerti trades pro tag so zu schaffen ... durch die 25% abzug von
jedem noch so kleinen gewinn hab ich nie einen polster für negativ-trades ... und vater staat hätte auch
mehr einnahmen wenn ich die KEST am monatsende abgeben könnte ...
aus +67 punkten im dax 2005 werden nach
berücksichtigung von der KEST gleich mal MINUS 11,5 wenn ich mich nicht verrechnet haben sollte ... wie
soll man so in österreich erfolgreich intraday traden? das wären mit meiner adapted-dax-straddle
strategie und 10 FDAX Kontrakten immerhin 17000 euro gewinn 2005 und so hätte ich minus gehabt
hier die einzelnen trades; die effektiven P/L dax-punkte seit anfang 2005, abzüglich 2 dax punkte
fees und zwecks nachvollziehbarkeit und in der 3. spalte dann 25% punkte abzug (=KEST):
Also deine Frage(n) sind bis jetzt die Schwierigsten - das freut mich! Danke!
Die aktuelle
steuerliche Situation in Öst. ist natürlich eine Frechheit und Diskriminierung. Gewinn auf
DAX-Turbos werden verkestet, Verluste sind aber steuerlich unbeachtlich. Da kommen dann plötzlich
ganz komische Zahlen raus... (Wird Zeit dass endlich einer klagt - die Chancen zu gewinnen sind
nicht so schlecht...!)
Ich kann dir nur 2 Lösungen vorschlagen: 1) Wennst wirklich
viel im Jahr verdienst (über 50.000€) dann respektiere die KEST und zahle.
2.) Wennst weniger
verdienst dann offenbare eines deiner Spekulantendepots (dort wo die ganzen Turbos etc getradet werden)
der Finanz und stelle einen Antrag, dass deine Kapitaleinkünfte deinem Durschschnittsteuersatz
unterworfen werden. Wennst wirklich nur 17000€ GESAMT-Einkünfte im Jahr hast (dh. Keine anderen
Einkünfte wie durch Arbeiten, Vermietung und Verpachtung, Betrieb etc.) dann hast eh nur einen
Durschschnittssteuersatz von ca. 17% (wenn ich mich net ganz verrechnet habe und man AVAB etc. aussen vor
lässt....) und bist dann auf jeden Fall besser als mit der 25% Kest. Wenn man dann noch bedenkt,
dass diese Zinseinkünfte dann noch mit dem halben Durchschnittsteuersatz besteuert werden würden (dh. 1/2
von 17% ist 8,5%) dann könnte sich das für dich erst recht Rechnen.
Ich habe aber nur laut
gedacht (geschrieben) und hoffentlich nicht allzuviele Denkfehler in meiner Argumentation drinnen. In deinem speziellen Fall brauchst wahrscheinlich einen wirklich guten Steuerberater!
lg Ottakringer
PS: Vielleicht kannst auch einen "Deal" mit der Finanz machen - dass die
negative KESt gegenrechenbar ist. Die lassen vielleicht mit sich reden. (du ahnst nicht was da oft für
ein Kuhhandel stattfindet ). Rede aber net mit einem kleinen Beamten, sondern gleich mit einem
hohen Viech....
danke nochmals für die auskünfte ottakringer die 17.000 waren nur ein beispiel für die möglichen
einkünfte im januar 2005 (bis dato eben) mit 10 FDAX Kontrakten, aber wie gesagt das problem hab ich seit
dem zertis be-KESTed werden. früher hab ich vom dax-zerti traden super leben können nur jetzt rutsch ich
immer nur ins minus (siehe rechenbeispiel) ... es ist unmöglich mit kurzen trades an geld zu kommen wenn
diese nicht mindestens um 50% mehr gewinn machen als die verlusttrades und das ist sehr sehr schwer. ich
zahl ja gern KEST und steuern weils mir ja selber auch zu gute kommt aber ich wollte die KEST eben vom
monatsgewinn oder quartalsgewinn zahlen (staat würde dann dank der viel grösseren summen mit der zeit so
und so mehr verdienen) wieso machts einem österreich so schwer ...
danke ottakringer für deine
zeit dich mit einem steuerrechtlich unbedarften so abzumühen
1000 Dank für die Liste! Beschränkt man sich nicht auf Open Ends, gibt es auch noch viele alte
Bonuszertis, die kestfrei sind, etwa das Volkswagen supergeniale 946927.
könnte mal bitte jemand einen eigenen thread allgemein zum thema "Besteuerung
von Spekulationsgewinnen" aufmachen? ich hätte da ein paar fragen u. finde, dass sie hier nicht wirklich
her passen. bin mir sicher, dass dieses thema für den einen oder anderen recht interessant ist
(bzw. sein sollte .
>Editiert am 20-06-05 um >03:38 PM durch den Thread-Moderator
oder >Autor > >>könnte mal bitte jemand > >Du
koenntest das aber auch selbst >machen wenn du dich fuer >das Thema interessierst
> > >Eventuell kommt aber auch dieser Thread >fuer dich in Frage >http://forum.aktien-online.at/dcforum/DCForumID4/109.html
Da ich
sowieso Steuerrecht studier(t)e und grosse Nachfrage betreffend die steuerliche Behandlung von
Spekulationsgewinnen besteht, habe ich einen eigenen, passenderen Thread eröffnet...
Name des
Threads: "Spekulationseinkünfte, Besteuerung Kapitaleinkünfte & Kapitalvermögen, Dividenden, Zinsen"
Information des Bundesministeriums für Finanzen zur Anwendung von § 124b Z 85 EStG 1988 auf
Daueremissionen mit begrenztem Volumen Auf Grund aufgetretener Zweifelsfragen betreffend die
Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung des § 124b Z 85 EStG 1988 auf Daueremissionen mit begrenztem
Volumen teilt das Bundesministerium für Finanzen ergänzend zu Rz. 6197 der EStR 2000 mit:
Daueremissionen mit begrenztem Volumen und Laufzeitbeginn vor dem 1. März 2004 fallen nur dann unter §
124b Z 85 EStG 1988, wenn die betreffende Emission vor dem 1. August 2005 geschlossen wird.
Bundesministerium für Finanzen, 17. Juni 2005 Quelle: www.bmf.gv.at (Steuern)
>>könnte mal bitte jemand > >Du koenntest das aber auch selbst >machen
wenn du dich fuer >das Thema interessierst > > >Eventuell kommt
aber auch dieser Thread >fuer dich in Frage >http://forum.aktien-online.at/dcforum/DCForumID4/109.html
danke für den
link auf den anderen thread.
sorry, wegen dem "könnte mal bitte jemand"... hatte nichts mit
faulheit zu tun . der entry war mein erstes posting hier u. ich war der meinung, dass es ein paar
thread-admins gibt, die neue themen eröffnen u. pflegen. zukünftig werde ich es selber schaffen
(hoffentlich).
habe gestern ebenfalls gesprochen mit jemand von der Rechtsabteilung der Erste Bank, welcher mit diesem
Thema direkt betraut ist und kompetent ist. Noch ist überhaupt nichts fix, also würde ich vorschlagen
abwarten.
folgende Mail bekam ich heute automatisch von der Direktbank
mit 1.8.2005 gibt es eine
Neuregelung für Zertifikate und damit werden vor allem fast alle ausländischen Zertifikate - auch
wenn Sie vor dem 1.3.2004 erstmals begeben wurden - kestpflichtig. Wegen großer Nachfrage wurde
der 5 % EuroZinsGARANT aufgestockt ! Besonders attraktiv ist diesemal der Langzeit-Highflyer RCB
Bluce Chip-Bond mit 8 % !
Auswirkung der steuerlichen Neuerungen zu Zertifikaten
per 1.8.2005 *****************************************************************************
Neuerung per 1.8.2005, die verhindert, dass weiteres kestfreies Volumen an Zertifikaten emittiert
wird. Wenn die kestfreien Emissionen nicht bis 1.8. geschlossen werden, dann wird die gesamte
Emission kestpflichtig ! Ausländische Emittenten werden großteils nicht auf diese österreichische Besonderheit Rücksicht nehmen und wir müssen damit ab 1.8. die KEST berechnen. Die österr.
Banken, die RLB OÖ und vor allem die RCB werden darauf Rücksicht nehmen. Es ist daher empfehlenswert
nach Möglichkeit - insbesondere bei Indexzertifikate - zu switchen.
Hi Otti - fallen unter diese Regelung auch Zertifikate auf EINZELAKTIEN die vor dem Stichtag emittiert
wurden? Wie kann man feststellen, ob ein Zertifikat geschlossen wurde?
Nach meiner Information betrifft die neue Regelungen Zertifikate die auf mind. 2 Aktien, also auf Baskets
aufgelegt worden sind. Was sagst du dazu otti??
>Nach meiner Information betrifft die neue >Regelungen Zertifikate die auf mind. >2
Aktien, also auf Baskets >aufgelegt worden sind. Was sagst >du dazu otti?? > >mfg und Mahlzeit!
Habe zur Zeit keine Zeit darüber nachzudenken - 2
Papiere sind aber eher kein Index...
Aber ich befürchte dass einfach alles verkestet wird
ausser: geschlossene Indexpapiere, die die Regelung iSd §128b Z 85 EStG erfüllen...
Editiert am 26-08-05 um 10:18 AM durch den Thread-Moderator oder
Autor
Editiert am 24-08-05 um 02:46 PM durch den Thread-Moderator
oder Autor
>Hi Otti - fallen unter diese >Regelung auch Zertifikate auf
EINZELAKTIEN >die vor dem Stichtag emittiert >wurden? >Wie kann man
feststellen, ob ein >Zertifikat geschlossen wurde?
Nach meinem neuesten Wissensstand
ist bei Einzeltitelt folgende Regelung anzuwenden:
I) Bei Discountzertifikaten:
a)
Wenn Vor 1.3.2004 emittiert bzw Vor 25.3.2004 (Tag des Discounterlasses des BMF): KEINE KEST
b) Wenn DZ nach diesen Stichtag emmittiert: KEST
II) Bei anderen Zertifikaten auf
Einzeltitel: (zB: Bonuszertfikat, Speedzertfikat, Turbozertifikat etc.):
Laut Auskunft
von RCB und anderen Experten: KEINE Kest!
bzw: Rz 6198a *********************************** 20.2.4.3.5 Discount Zertifikate
und andere Wertpapiere, die von Aktien oder Wirtschaftsgütern abhängen, die keinen Index bilden
Discountzertifikate sind Forderungswertpapiere, die das Recht verbriefen, am Tilgungstag
einen Betrag ausbezahlt zu bekommen, der vom Wert einer zugrunde gelegten Aktie abgeleitet wird. Es
handelt sich dabei um Schuldverschreibungen, bei denen der Gläubiger (Anleger) dem Schuldner
(Emittenten) einen Kapitalbetrag überlässt. Die Höhe des Entgelts für die Überlassung dieses
Kapitals knüpft dabei nicht an einem marktüblichen Zinssatz, sondern an eine von vornherein
festgelegte Bezugsgröße an. Die Differenz zwischen dem Rücklösungsbetrag, der sich nach den Anleihebedingungen bestimmt, und dem Ausgabepreis der Anleihe stellt das Entgelt für die
zeitraumbezogene Kapitalüberlassung dar, und bildet einen Zinsertrag gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 und 5
EStG 1988, der gemäß § 93 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegt. Eine
Einschränkung hinsichtlich der Verbindlichkeit einer Rendite oder einer Verlustbegrenzung kennt das
Gesetz nicht (VwGH 26.11.2002, 99/15/0159). Davon ausgenommen sind gemäß § 124b Z 85 EStG 1988
grundsätzlich nur bestimmte Wertpapiere, deren festgelegte Bezugsgröße ein Index ist (siehe dazu Rz
6192 ff). Ein oder zwei Aktientiteln, die üblicherweise einem Discountzertifikat zugrunde gelegt
sind, erfüllen zwar nicht die Kriterien eines Index (hinsichtlich der Definition siehe Rz 6194), es
bestehen aber keine Bedenken, die Übergangsbestimmung des § 124b Z 85 EStG 1988 analog anzuwenden.
Das Vorgesagte gilt auch für andere Wertpapiere, bei denen der Anleger einen schuldrechtlichen
Anspruch auf Rückzahlung des hingegebenen Kapitals hat und die Höhe der Rückzahlung sich an der
Wertentwicklung einzelner Aktien oder einzelner anderer Wirtschaftsgütern richtet, die in ihrer
Gesamtheit nicht als Index anzusehen sind (z.B. Bonuszertifikate, Rohstoffzertifikate). **************************
>Dieser Kommentar macht die Besteuerung von >Zertis auf Einzel-Aktien aber nicht >vom Hebel abhängig!?
Das mit dem Hebel "Hebelregelung" habe ich selber noch nirgends in
qualifizierter Form gelesen. Nur irgendwann in einer Zeitung... Der Kommentar von der RCB
beantwortet aber den Grossteil der Fragen....
Hat einer von euch schon mal an eine Sammelklage gedacht? Ich lasse diese Sache gerade von einem Anwalt
prüfen.
Mag zwar naiv und sinnlos erscheinen, aber tatsächlich liegt mir diese Verkestung so
im Magen, weil sich's die Banken wieder einmal einfach gerichtet haben und die Finanz spielt zudem noch
mit.
>aber tatsächlich liegt mir diese Verkestung so im Magen, weil sich's die Banken wieder einmal einfach
gerichtet haben und die Finanz spielt zudem noch mit.
Ich meine wohl eher, dass es sich die
Finanz gerichtet hat, wenn sie jegliche Wertschwankung Zinserträgen gleichsetzt.
Für KHG ist das ein Zubrot, aber sicherlich nicht
signifikant. Dazu gab es bisher einfach zu wenige Anleger, die mit Zertifikaten handelten. Ich meine, wir
sprechen hier von einer Minderheit.
Die Frage ist, wer hier die wahren Profiteure dieser
Regelung sind? MMN sind es eben die Banken mit ihren KAGs. Es betrifft ja ausschliesslich den
Östereichischen Markt. BA-CA, Erste und Raiffeisen. Nach dem Motto, da müssen wir was machen, damit die
dummen Privatanleger ja nicht auf die Idee kommen, aus unseren Fonds auszusteigen und eventuell auf die
Idee kommen, diese Gelder in günstigere Zertifikate zu veranlagen (kein Ausgabeaufschlag, niedrigere/bis
keine Management Gebühr, jederzeit handelbar, etc....)
Zur Untermauerung meiner Ansicht frage
ich, wieviele Banker einem Privatanleger jemals ein Zertifikat angeboten haben? Mir noch nie. Ist auch
verständlich, da es ja gegen den Banker wäre.
>Die Frage ist, wer hier die wahren Profiteure dieser Regelung sind? >MMN sind es eben die
Banken mit ihren KAGs. Es betrifft ja ausschliesslich den Östereichischen Markt. BA-CA, Erste und
Raiffeisen. >Nach dem Motto, da müssen wir was machen, damit die dummen Privatanleger ja nicht
auf >die Idee kommen, aus unseren Fonds auszusteigen und eventuell auf >die Idee
kommen, diese Gelder in günstigere Zertifikate zu veranlagen >(kein Ausgabeaufschlag,
niedrigere/bis keine Management Gebühr, jederzeit handelbar, etc....)
Da ist was dran. Wie
sich allerdings leicht darstellen läßt, sind die Finanzierungsaufschläge und Spreads bei Zertifikaten
durchaus geeignet, bei ähnlicher Veranlagungsstrategie, Kostenähnlichkeit zu Fonds zu generieren.
Die verzögerungsfreie Handelbarkeit bei Realtimekursen mag ein Vorteil sein, aber für
längerfristig Orientierte (eben Fondspublikum) ist das kaum ein Argument.
Wenn man eine
Fondsperformance toppen will, sind Zertis wirklich geeigneter, solche werden aber auch gerade von von Dir
erwähnten Instituten selbst aufgelegt (Erste, RCB).
Die Komplizierung privater
Investitionsübersicht kann mMn nicht im Interesse der Banken liegen. Das ist eher ein Strampelversuch des
BMF, eine Umsatzsteuer auf alles, was sich bewegt, einzuführen, nur geht's halt nicht so glatt.
Noch ein Argument in Deiner Richtung, Alf: Die Erste legt gerade vier Immo-Zertis zur Zeichnung
auf, die demnächst auf den Markt kommen. Die sind auf 1-2 Jahre angelegt, also dezidiert keine Konkurrenz
zur Immo-Langfristkonkurrenz (qualifiziertes Urteil dazu würde mich i.Ü. interessieren, ich halte die
eingepreisten Finanzierungskosten für zu ambitioniert). Dennoch: Je freier der Markt, desto besser
für die Händler, denke ich.
Editiert am 10-08-05 um 10:42 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
@schertling
Ich beschäftige mich überhaupt nicht mit Immos und kann demnach
auch nichts dazu sagen. Nur ich gebe dir absolut recht, dass die Finanzierungskosten satt sind. Irgendwie
erinnern mich diese Zertis and die BAW Zertis, welche ja auch in den letzten Monaten herauskamen und, wie
wir wissen, zum grössten Teil bereits ausgeknockt wurden und durch neue ersetzt wurden!!! Warum sollten
Immos nicht auch mal intraday grössere Volatilität aufweisen?
Wie auch immer, die Beweggründe
für diese Verkestung interessieren mich brennend. Ich hatte diesbezüglich auch mit der RCB telefoniert
und diese halten sich natürlich bedeckt, da sie ja selbst nur eine Tochter der Raiffeisen sind.
Wie es aussieht, finden sich keine Mitstreiter hier im Forum. So wie die Handy-Masten-Steuer auch
gefressen wird. Just a thought.
>Wie auch immer, die Beweggründe für diese Verkestung interessieren mich brennend.
Die sind
grundsätzlich einfach, aus Sicht des BMF: Die Kest wird von den Banken/Brokern automatisch
eingezogen und ans BMF weitergeleitet. Was man hat, das hat man, und zwar gleich. Auf eine um
Monate/Jahre verzögerte, höchst lückenhafte, weil von der Mitarbeit der Steuerpflichtigen abhängige,
Erklärung von eventualen Spekulationsgewinnen kann man da verzichten, wenn's sich legislativ straffen
läßt.
>Wie es aussieht, finden sich keine >Mitstreiter hier im Forum. So >wie die
Handy-Masten-Steuer auch gefressen >wird. Just a thought. > >Gruss
@Alf:
Falls du wirklich die Nerven hast, bis vor den VwGH (und ev. den VfGH) zu ziehen,
halte mich bitte am laufenden bzw. ich hätte da 3 VwGH-Urteile für dich, die dir helfen könnten.
Maile mich bitte unbedingt an:
mueller666 (a) gmx at (siehe auch oben....)
Ich habe meine Diplomarbeit über diese Problematik geschrieben und jede Menge Material 1 Meter neben
mir herumliegen...
Wäre mir eine Ehre das BMF in die Knie zu zwingen....
Hi! Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen den drei Zertis, wenn sie eh alle spreadfrei
sind? Und wieso Schlupfloch, die 3 waren doch immer schon kestfreu? 1. August-Regelung? Auweia, da
ist mir scheinbar was entgangen. Was war denn am 1. August? Mir sind so komische Pimperlbuchungen am
Wertpapierkonto aufgefallen...
Der Unterschied ist, dass der Emissionskurs des Zertifikats über dem aktuellen Kurs liegt. Aktuell wird
aber nur der Kursanstieg der über dem Emissionspreis liegt bekestet, das heißt der Anstieg des
Zertifikats bis zum Emissionspreis ist Kest-Frei!!!
Editiert am 29-08-05 um 12:19 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
Editiert am 26-08-05 um 10:15 AM durch den Thread-Moderator
oder Autor
Nach meinem neuesten Wissensstand ist bei Einzeltiteln folgende Regelung
anzuwenden:
I) Bei Discountzertifikaten:
a) Wenn Vor 1.3.2004 emittiert bzw Vor
25.3.2004 (Tag des Discounterlasses des BMF): KEINE KEST
b) Wenn DZ nach diesen Stichtag
emmittiert: KEST
II) Bei anderen Zertifikaten auf Einzeltitel: (zB: Bonuszertfikat,
Speedzertfikat, Turbozertifikat etc.):
Laut Auskunft von RCB und anderen Experten: KEINE
Kest!
Meine Meinung:
Es sind die gleichen Regelungen wie bei Discountzertifikaten
anzuwenden!
Das bedeutet: Leider doch KEST für NEUE Zertifikate auf Einzeltitel jeglicher
Art! (Bonus, Speed, Turbo etc...)
Aber: Keine KEST für Zertifikate auf Einzeltitel im
folgenden Fall: Alte Emissionen, die nicht kapitalgarantiert sind UND vor dem 1.3.2004 emittiert
wurden UND vor dem 1.8.2005 endgültig geschlossen wurden...
Begründung: EST-RL Rz 6198a (gibt
da neuen "Wartungserlass vom März 2005)
bzw: Rz 6198a *********************************** 20.2.4.3.5 Discount Zertifikate
und andere Wertpapiere, die von Aktien oder Wirtschaftsgütern abhängen, die keinen Index bilden
Discountzertifikate sind Forderungswertpapiere, die das Recht verbriefen, am Tilgungstag
einen Betrag ausbezahlt zu bekommen, der vom Wert einer zugrunde gelegten Aktie abgeleitet wird. Es
handelt sich dabei um Schuldverschreibungen, bei denen der Gläubiger (Anleger) dem Schuldner
(Emittenten) einen Kapitalbetrag überlässt. Die Höhe des Entgelts für die Überlassung dieses
Kapitals knüpft dabei nicht an einem marktüblichen Zinssatz, sondern an eine von vornherein
festgelegte Bezugsgröße an. Die Differenz zwischen dem Rücklösungsbetrag, der sich nach den Anleihebedingungen bestimmt, und dem Ausgabepreis der Anleihe stellt das Entgelt für die
zeitraumbezogene Kapitalüberlassung dar, und bildet einen Zinsertrag gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 und 5
EStG 1988, der gemäß § 93 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegt. Eine
Einschränkung hinsichtlich der Verbindlichkeit einer Rendite oder einer Verlustbegrenzung kennt das
Gesetz nicht (VwGH 26.11.2002, 99/15/0159). Davon ausgenommen sind gemäß § 124b Z 85 EStG 1988
grundsätzlich nur bestimmte Wertpapiere, deren festgelegte Bezugsgröße ein Index ist (siehe dazu Rz
6192 ff). Ein oder zwei Aktientiteln, die üblicherweise einem Discountzertifikat zugrunde gelegt
sind, erfüllen zwar nicht die Kriterien eines Index (hinsichtlich der Definition siehe Rz 6194), es
bestehen aber keine Bedenken, die Übergangsbestimmung des § 124b Z 85 EStG 1988 analog anzuwenden.
Das Vorgesagte gilt auch für andere Wertpapiere, bei denen der Anleger einen schuldrechtlichen
Anspruch auf Rückzahlung des hingegebenen Kapitals hat und die Höhe der Rückzahlung sich an der
Wertentwicklung einzelner Aktien oder einzelner anderer Wirtschaftsgütern richtet, die in ihrer
Gesamtheit nicht als Index anzusehen sind (z.B. Bonuszertifikate, Rohstoffzertifikate). **************************
Ich schaue nur alle heiligen Zeiten in diesem sehr
begrüßenswerten Forum vorbei und möchte den heutigen Besuch zum Anlass nehmen, Euch einen Link zu
schicken, der Euch hoffentlich etwas weiterhelfen wird.
könnt Ihr ein paar interessante(?) Beiträge nachlesen (den letzten sogar vor offiziellem Erscheinen).
In der Juni Ausgabe des GEWINN findet Ihr beispielsweise den Hinweis, dass - entgegen dem Update von
Ottakringer - nach einer Info des BMF vom März 2005 nun doch alle Zertifikate auf Einzeltitel steuerfrei
sind (natürlich nur die nicht garantierten Altemissionen).
Natürlich können nicht alle
Beiträge in diesem Forum die korrekte Rechtslage wiedergeben, ich bitte jedoch um Verständnis, wenn ich
die bisherigen Beiträge aus Zeitgründen nicht kommentieren kann. Insbesondere möchte ich jedoch davor
warnen, steuerliche Infos einzelner Emittenten (und seien sie noch so nett aufbereitet) immer für bare
Münze zu nehmen. In der Praxis hat jede Bank ihre eigenen Lösungsansätze, die sich zudem nicht immer mit
der Meinung des BMF decken. Viele dieser Infos sind auch nicht auf dem letzten Stand.
Auch die
weiter oben veröffentlichte Liste steuerfreier Zertifikate ist mit Vorsicht zu genießen, da lt BMF zB
alle Zertifikate auf Edelmetalle als Garantieprodukte gelten und seit 1.8.2005 überhaupt nur mehr wenige
Produkte übrig bleiben, die auch heute noch steuerfrei erworben werden können (da die meisten
ausländischen Emissionen nicht vor dem 1.8.05 geschlossen wurden - dazu mehr unter dem oben angeführten
Link).
Bitte nicht ungehalten sein, wenn ich auf mögliche Antworten auf dieses Posting
entweder gar nicht reagiere oder erst in einiger Zeit wieder von mir hören lasse - bin wirklich ziemlich
im Stress.
Ach ja, noch was für Ottakringer: ETF´s sind mE keine steuerliche Alternative zu
Zertifikaten, da diese in der Regel als schwarze Fonds zu behandeln sind.
@TaxPro: Herzlichen Dank für den tollen Link - habe mir gleich alles ausgedruckt und werde mich
einlesen! Danke!
Ich hoffe du schaust immer wieder in dieses Forum!
Lieben
Gruss
Ottakringer
PS: Von den ETFs lasse ich einstweilen die Finger, gibt ja eh
noch einige Indexzertifikate die weit UNTER dem Emissionspreis notieren und bis zu diesem Wert STEUERFREI
sind.... (siehe mein Posting weiter oben...)
Wie ist
das mit dem Kapitaleinsatz <> 20% zu verstehen? Und rechnen das nun alle österreichischen
Banken für die riesige Anzahl von Zertifikaten uä. aus, um dann Kest abzuziehen oder nicht?
vergesst den "KEST-Kommentar" der RCB - der ist ja in keinster weise bindend. ich hatte ein "KEST-freies"
RCB Discount-Zerti auf Thyssen und musste beim verkauf (brokerjet) feststellen, daß mir 25% abgezogen
wurden..... da half auch keine rücksprache mit brokerjet....
>vergesst den "KEST-Kommentar" der RCB - >der ist ja in keinster >weise bindend. ich
hatte ein >"KEST-freies" RCB Discount-Zerti auf Thyssen >und musste beim verkauf
(brokerjet) >feststellen, daß mir 25% abgezogen >wurden..... da half auch keine >rücksprache mit brokerjet....
Die vorige Version des KEST-Kommentars war vielfach
falsch - habe auch deswegen bei der RCB reklamiert...
Jetzt haben Sie die Liste verändert -
und meinen oben vertretenen Rechtsansichten Recht gegeben...
Conclusio: RCB hatte tw.
Unrecht - ICH hatte Recht... (Hüstel, Hüstel....)
Meiner Meinung nach "überschiesst" die
RCB aber jetzt und ist "übervorsichtig":
Finde es sehr eigenartig, dass Optionsscheine! auf
Einzeltitel! zum Verkesten! sind - da ist das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen worden.
Bin der Meinung, dass das vor dem VwGH keinen Bestand hat....
Kann ja nicht sein, dass man
über den "Umweg" von nur Insidern bekannten EST-RL und Fachartikeln jahrzehntelange, im GESETZ verankerte
Besteuerungspraxis aushebelt...
Insbesondere diese neuartige "20%-Regel" (=Hebel 5 Regel)
bei Optionsscheinen regt mich auf - die orientieren sich offenbar am Fachartikel von Dr. Mayr aus dem BMF
(RdW 6/2005)... naja....
Werde dran bleiben...
Conclusio: Die RCB-Hinweise
KEINESFALLS ganz ernst nehmen - die sind "übervorsichtig" und unterwerfen fast alles der KEST...
Editiert am 31-10-05 um 03:13 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
>Hi Ottakringer! > >Eine Frage die der Thread evtl >schon
beantwortet, aber die Übersicht >mangelt mir aktuell: > >Sind
Open-End-Indexzertis (zB. auf Dax etc.) >die vor März 2004 begeben >wurden, evtl. auch
als Daueremission, >nun KEST-Frei, ja? > >Mir scheints ja so, aber ein >verflixtes Ding is das doch, >so viele "eventuell" und "weiß >ned recht" !
Grundregel:
Steuerfrei sind NUR Zertifikate, die VOR dem 1.3.2003 begeben wurden und
VOR dem 1. August 2005 geschlossen wurden.
Alles andere ist leider KEST-Pfichtig...
Steuerzuckerl/Trick: Ich persönlich kaufe NUR Zertifikate, die UNTER dem historischen
Ausgabepreis notieren, weil die Wertsteigerung von zB: 60 auf 100 (=Ausgabepreis) steuerfrei ist.
Soll heissen: Auch wenn die Produkte nach dem Stichtag emittiert wurden oder nicht
geschlossen wurden -> JEDE Wertsteigerung unter dem Ausgabepreis ist steuerfrei...
Weiter oben habe ich 3 alte DAX-Zertifikate empfohlen (sogar Spreadfrei!!!!), welche weit unter ihrem
ehemaligen Ausgabepreis von ca. 7000 DAX-Punkten notieren...
Editiert am 25-01-05 um 09:58 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
Ottakringer, gibts irgendwo einen (Dir bekannten) Link auf den Primärtext, irgendwie kann
ich ned glauben dass es keine Fristen gibt für die Verkestung von Discozerti-Erträgen (zB. nach
Emissionsdatum bzw. Kaufdatum, die Diskussion hatten wir ja letztes Frühjahr, da waren wir ja der
Meinung, dass alles vor März frei bleibt).
Der Betrag ist schon verschmerzbar, aber doch
deutlich über 1000€, und die hätt ich lieber auch nach dem Versilbern selber in Händen
PS.: Übrigens hätt ich den Thread gern im Off Topic, damit er länger überlebt - oder is Dir das
unrecht??
>Discozertis vor März werden nicht verkestet. > >Discozertis vor März werden nicht
verkestet. > Ja, BBio hat wieder mal Recht! Discounter, die vor dem 1.März 2004
begeben wurden werden net verkestet:
Da sieht man
dass gewisse Discounter verkestet werden (Emission ab dem 1.3.2004) und viele Discounter NICHT verkestet
werden (Emission VOR dem 1.3.2004)
Meiner Ansicht nach sind Disounter NIEMALS zu verkesten,
weil das nicht explizit im Gesetz steht! (siehe meine Beiträge viel weiter oben).
Wir sind ja
schliesslich net in einer Bananenrepublik! (Wenn schon in einer "MozartKugelRepublik" *g*)
Besteuert darf nur auf gesetzlicher Basis werden (Art 18 B-VG Stichwort: "Legalitätsprinzip" usw...-
die Juristen unter euch verstehen was ich meine...) Meine richtige Rechtsansicht bedarf aber noch
der Bestätigung des VwGH.
@BBio oder Alptraum: Wollts ihr net klagen? Euch mit der Finanz
anlegen? Dann werdet ihr legendär! Na?
Herzlichen Dank Bbio und Ottakringer, diesfalls tritt keine Notwendigkeit einer Klage ein (mangels
Tatbestand ). Bin gespannt, ob das auch bis BJ durchgedrungen ist oder da Schriftverkehr nötig wird
anlässlich der Liquidierung.
Hastu noch son altes Zeug, Bbio, dass Du weißt wie sies machen
bei BJ, Du tradest ja mehr mit den Zertis auch?
> >PS.: Übrigens hätt ich den Thread >gern im Off Topic, damit >er länger
überlebt - oder >is Dir das unrecht??
Ad Thread soll überleben: Das hoffe ich auch
mein Thread überlebt. Der war nämlich wochenlang nicht auffindbar! Hatte schon die Panik! Passiert aber
oft das Foren verschinden und dann wieder auftauchen. (und ich suche die Foren ordentlich über die
Suchfunktion - net dass ihr glaubt ich weiss nur von den Foren die auf der Startseite sind) Habe
jetzt den ganzen Thread auf meinem PC abgespeichert - für den Fall der Fälle....
@off-the-Topic stellen: Bin noch unschlüssig. Geht das überhaupt? Kann wahrscheinlich nur der
Admin... Aber wenn er off-the-Topic ist sehen mein Forum weniger Leute - will mich ja steuerlich
austoben
lg Ottakringer
PS: "Warum erfrischt mich das Ottakringer bloss
so..."
>> >>PS.: Übrigens hätt ich den Thread >>gern im Off Topic, damit >>er länger überlebt - oder >>is Dir das unrecht?? > >Ad Thread soll
überleben: Das hoffe >ich auch mein Thread überlebt. >Der war nämlich wochenlang nicht
>auffindbar! Hatte schon die Panik! >Passiert aber oft das Foren >verschinden
und dann wieder auftauchen. >(und ich suche die Foren >ordentlich über die Suchfunktion
- >net dass ihr glaubt ich >weiss nur von den Foren >die auf der Startseite
sind) > >Habe jetzt den ganzen Thread auf >meinem PC abgespeichert - für >den Fall der Fälle.... >
Genau das mein ich, das Steuerthema brennt nicht
täglich, und da kanns hier schon leicht mal passieren, dass in einer Ausmistaktion was wegkommt.
>@off-the-Topic stellen: Bin noch unschlüssig. Geht >das überhaupt? Kann wahrscheinlich nur
>der Admin...
Schon, aber den kann man lieb bitten .
>Aber wenn er
off-the-Topic ist sehen >mein Forum weniger Leute - >will mich ja steuerlich austoben
> >
Das könnte wahr sein, aber wenn die angestrebte Konsequenz
durchgezogen wird werden die interessierten Leute das in Zukunft off topic suchen (weil ja hier nurmehr
ÖAktien-Threads). Wie groß die Verluste an "Laufkundschaft", kann ich ned beurteilen, habs mir so noch
ned angesehen.
>Genau das mein ich, das Steuerthema >brennt nicht täglich, und da >kanns hier
schon leicht mal >passieren, dass in einer Ausmistaktion >was wegkommt. > >>@off-the-Topic stellen: Bin noch unschlüssig. Geht >>das überhaupt? Kann
wahrscheinlich nur >>der Admin... > >Schon, aber den kann man lieb >bitten .
Sofern mein Thread wirklich in Gefahr kommt gelöscht zu werden werde ich
einen Antrag auf Versetzung stellen. Danke für den Hinweis Alptraum!
Wenn du Optionsscheine innerhalb der 1jährigen Frist gewinnbringend
verkaufst - sind sie steuerpflichtig (sofern du soviel Gewinn hast dass du über gewisse Steuerliche
Grenzen kommst...)
Antwort auf Frage 2:
wie steuerlich der umstand zu behandeln
ist, wenn man von einer aktie einen bestand zwar ein jahr lang hält zwischendurch aber immer wieder
zusätzlich damit tradet (wird von seiten der finanz da das fifo, lifo, hifo-verfahren angewandt?)
Habe für dich nachgeguckt - aber leider nix in den Erlässen gefunden. Das Gesetz drückt sich da
net klar aus. Im Zweifel sollte aber die Methode gewählt werden, die für den Steuerpflichtigen am
besten ist...
In der Praxis wird aber auf die Versteuerung sowieso immer wieder "vergessen"!
Böse Buben!
Frage von "derLang": > hallo steuergott! > > noch eine ganz kurze frage: wie
sieht es aus mit "stückzinsen auf den > rentenanteil, der die kapitalgarantie sicherstellt" und
demnach bei emission > z.B. 75% beträgt und die option bzw. der risikoanteil 25% (annahme cppi
oder > zero mit option) bei garantieprodukten (100% am laufzeitende), wenn diese > unter
100% (oder zu 100% bei emission) gekauft wurden und zu 100% getilgt > werden? kann es dann
passieren, dass ich keine substanzgewinne habe (100% > kauf - 100% tilgung), jedoch kest für die
wertsteigerung des zeros bzw. des > anleihenteiles der struktur zahle??????
Antwort
des Ottakringers (SteuerGott? *g*):
Hallo "DerLange" *g*
Deine Frage ist verdammt
schwer! Aber ich werde es probieren: Prinzipiell gibt es im Steuerrecht 2 Theorien um solche
Produkte zu besteuern: Die "Einheitstheorie" und die "Aufspaltungstheorie". Bei der Einheitstheorie
ist es egal aus welchen Komponenten das strukturiere Finanzprodukt besteht, es wird dann gegebenenfalls
nur die Wertsteigerung besteuert. Die Einheitstheorie ist in Österreich vorherrschend und wird auch
in der Regel angewandt (Ausnahme: Wandel- und Optionsanleihen - bei denen wird die
Aufspaltungstheorie angewandt.... - ist aber sehr kompliziert...)
Bei der
"Aufspaltungstheorie" (in Österreich nur von Wenigen vertreten und steuerlich nicht gedeckt) wird das
Finanzprodukt in sämtliche Komponenten zerlegt und jede einzeln nach den passenden Steuerregeln
besteuert. Diese Handhabung ist aber viel zu kompliziert und wird daher auch nicht vom BMF angewandt
(ausser bei Wandel- und Optionsanleihen - da gibts einen Erlass aus dem Jahr 1994 bzw. steht was in den
EST-Richtlinien...)
Conclusio: Wir besteuern nach der Einheitstheorie.
Anwendung
auf dein Problem:
Spalte das Produkt nicht! auf. Ist es am Laufzeitende mehr wert dann
Besteuerung der Wertsteigerung, kriegt man nur die Kapitalgarantie zurück: Nix Steuer!
Falls
man es während der Laufzeit zB. um 96€(%) statt 100€ (%) kauft - zahlt man für die Differenz von 4 keine!
KESt. Erst ab 100€ wird Kest fällig.
>Antwort auf Frage 1: > >Wenn du Optionsscheine innerhalb der 1jährigen > >Frist gewinnbringend verkaufst -
sind sie >steuerpflichtig (sofern du soviel Gewinn >hast dass du über gewisse >Steuerliche Grenzen kommst...) > umkehrschluß: nach einer behaltefrist von einem jahr
(bei optis sowieso eher unwahrscheinlich) wäre der gewinn daher steuerfrei?!
>Antwort auf
Frage 2: > >wie steuerlich der umstand zu behandeln >ist, wenn man von einer
>aktie einen bestand zwar ein >jahr lang hält zwischendurch aber >immer wieder
zusätzlich damit tradet >(wird von seiten der finanz >da das fifo, lifo, hifo-verfahren
>angewandt?) > >Habe für dich nachgeguckt - aber >leider nix in den
Erlässen >gefunden. Das Gesetz drückt sich >da net klar aus. >Im Zweifel
sollte aber die Methode >gewählt werden, die für den >Steuerpflichtigen am besten
ist... >
die fifi, lifo usw. habe ich aus dem handelsrecht bei der bewertung von
vorräten, hab mir gedacht, daß hier analog vorgegangen wird, meine befürchtung ist, daß bei anwendung des
fifo (first in / first out) bei laufendem trading nie ein bestand die jahresbehaltefrist erreichen kann,
und ob die finanz das jeweils für den steuerpflichtigen günstigere modell akzeptiert...??
ein
weiteres problem liegt in der gefahr der einstufung als "gewerblich", bei häufigen trades insb. auch mit
belehnung/fremdkapitaleinsatz: dann ist nicht nur die möglichkeit der steuerfreien gewinne nach einem
jahr behaltefrist weg, es droht auch die pflichtversicherung in der gsvg
>umkehrschluß: nach einer behaltefrist von einem >jahr (bei optis sowieso eher >unwahrscheinlich) wäre der gewinn daher >steuerfrei?! > Ja, wennst was
länger als 365 Tage hältst - steuerfrei! (aber net bei Zertifikaten die zum Verkesten sind - die fallen
ja unter §27 EStG und nicht unter § 30 EStG!)
>ein weiteres problem liegt in der >gefahr der einstufung als "gewerblich", >bei häufigen trades insb. auch >mit
belehnung/fremdkapitaleinsatz: dann ist nicht >nur die möglichkeit der steuerfreien >gewinne nach einem jahr behaltefrist >weg, es droht auch die >pflichtversicherung
in der gsvg > >danke nochmals >loser
"Gewerblich" könnte es nur
dann wennst damit nach aussen auftrittst und ev. Kundengelder betreust. Inserate in der zeitung schaltest
usw. (Selbst dann würde es unter einen anderen Steuertatbestand fallen) Fazit: Privates Zocken kann
nie gewerblich werden!
Das Kriterium "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr"
wird NICHT erfüllt - daher: NIX gewerblich!
>"Gewerblich" könnte es nur dann wennst >damit nach aussen auftrittst und >ev.
Kundengelder betreust. Inserate in >der zeitung schaltest usw. (Selbst >dann würde es
unter einen >anderen Steuertatbestand fallen) >Fazit: Privates Zocken kann nie
gewerblich >werden! > >Das Kriterium "Beteiligung am allgemeinen
wirtschaftlichen >Verkehr" wird >NICHT erfüllt - daher: NIX >gewerblich! > >lg >Ottakringer
aber ist nicht der handel an
der börse gerade ein klassisches beispiel für die "beteiligung am allgem. wirtschaftlicher
verkehr"????
Editiert am 07-03-05 um 11:50 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
>aber ist nicht der handel an >der börse gerade ein klassisches >beispiel für die "beteiligung am >allgem. wirtschaftlicher verkehr"????
Nein,
ist er nicht - sonst wäre ja jeder Kleinanleger/Spekulant sofort Gewerbetreibender! Klingt zwar am
1.Blick net gleich einleuchtend ich habe aber Recht!
sorry, daß ich die sicherheit, die hinter deiner antwort zu stehen scheint, ganz leise etwas in frage
stellen muß: die grenze zwischen gewerblicher tätigkeit und privater vermögensverwaltung liegt dort, wo
der umfang der gewöhnlichen (dehnbarer begriff) privaten vermögensverwaltung verlassen wird, durch die
umschlagshäufigkeit des vermögens bzw. auch durch den massiven einsatz von fremdkapital. das
nicht-anbieten von dienstleistungen für dritte ist mmn kein ausschlußgrund für die gewerbliche tätigkeit
(nachhaltigkeit, gewinnabsicht, teilnahme am wirtsch. verkehr)