Ist zwar etwas off Topic aber trotzdem sehr amüsant:
Gerade ist mir bei einer beruflichen
Recherche zufällig etwas interessantes zum Thema Lotterien, Lotto Toto,u.dgl. untergekommen.
Laut Werbeabgabengesetz 2000 §1 Abs. 3 gilt NICHT als Werbeleistung die mediale Unterstützung gemäß §
17 Abs. 7 des Glücksspielgesetztes und deshalb auch nicht Werbeabgabenpflichtig
Kurz
erklärt(hoffe ich hab das als Nichtjurist richtig verstanden):
Die österreichischen Lotterien
zahlen für ihre Werbungen (egal ob Print oder TV) keine Werbeabgabe - sind ja in Österreich auch immerhin
5 % !!!
Und das bei diesen Besitzverhältnissen (Banken, Privatstiftungen u.dgl.) Is ja
eigentlich eine Frechheit wie sich die das alle richten.