Das Glücksspiel
erfreut sich in Österreich großer Beliebtheit. Dort, wo Geld und Werte bewegt werden, lauern allerdings
auch immer Gefahren. Zum Schutz der sozialen Ordnung braucht der Glücksspielmarkt in erster Linie eine
ordnungspolitische und auch steuerliche Kontrolle.
Ordnungspolitische Ziele sind
* Vermeidung krimineller Handlungen (Nutzung von Glücksspielen zur Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung; Einnahmequelle für kriminelle Syndikate; sonstige betrügerische Aktivitäten) * Vermeidung wirtschaftlicher Existenzgefährung (Suchtgefahr) * Finanzmarktstabilität
(Pyramidenspiele, Geldwäsche) * Jugendschutz * Konsumentenschutz
Ein
gänzliches Verbot der Glücksspiele wäre nicht sinnvoll und hätte negative Konsequenzen, wie z.B. ein
Abdrängen in die Illegalität, eine unkontrollierte Gewinnauszahlung oder eine mögliche Druckausübung der
Veranstalter auf die Spielteilnehmer.
Ähnliche negative Folgen hätte die Durchführung von
Glücksspielen unter Wettbewerbsbedingungen. Die Europäische Union hat daher zu Recht die Regelung dieses
Wirtschaftsbereiches den Mitgliedstaaten überlassen. Daher ist die Durchführung solcher Spiele in
Österreich dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol). Zusätzlich sieht das Gesetz eine staatliche
Überwachung vor (Glücksspielaufsicht).
Glücksspiele im Sinne des Glücksspielgesetzes sind jene
Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen. Antworten auf
die wichtigsten Detailfragen ersehen Sie in den FAQs.