>zumindest hat die baca ein kz >von 22 angegeben. dies ist >jetzt erreicht. zeit um
gewinne >mitzunehmen,25% in 4 tagen ist >nicht schlecht !!
Ich traue mich
nicht overnight ohne Aktien dazustehen. Aber grundsätzlich stehen die Chancen gut, daß es wieder runter
geht. Die Gründe: 1.Bankanalysten, die abstufen z.b. BA-CA 2.Musterdepots, die verkaufen z.b.
ABB 3. Zocker, die rausgehen z.b. Nogger
Andererseits: Da mögen einige verkauft haben,
grundsätzlich aber positiv gestimmt sein und wieder rein wollen.
Die Erfahrung ist aber ganz
klar: Wenn der Optimismus hoch ist, gehts wieder runter. So, so oft schon bei bwin passiert.
- Lotto Niedersachsen rügt "deutliche Mängel" - CDU Schleswig-Holstein schlägt duales
Staatsvertragssystem vor
Die Front für den geplanten Glücksspielstaatsvertrag bröckelt. Während einige Ministerpräsidenten im Hauruck-Verfahren unterschreiben wollen, zögern andere
demonstrativ. Und Toto-Lotto Niedersachsen rügt sogar die Mängel des vorliegenden Vertrags in einem offenen Brief. "Der Lottoblock fällt auseinander," so Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbandes. "So schonungslos wie Lotto Niedersachsen hat noch keine Lottogesellschaft die
Mängel des aktuellen Vertragsentwurfs aufgezeigt."
In seinem offenen Brief rügt der
Geschäftsführer von Toto-Lotto Niedersachsen, Dr. Rolf Stypmann, mit deutlichen Worten den Entwurf
des Staatsvertrages. Er äußert erhebliche Zweifel an einem Internetverbot bei Lotto und
kritisiert die Diskriminierung selbst des "altehrwürdigen Toto". Bauchschmerzen machen den
staatlichen Lottogesellschaften auch die geplante Suchtdatei für Spieler verschiedenster
Glücksspiele. Stypmann stellt klar, dass ein reiner Sportwettenstaatsvertrag aus seiner Sicht die
beste Lösung wäre.
Inzwischen hat die CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein ein solches duales Staatsvertragsystem für Sportwetten und Lotto vorgeschlagen. Diese Option ist,
anders als der Glücksspielstaatsvertragsentwurf, europa- und verfassungsrechtskonform. Danach
würde das Sportwettenrecht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert neu geregelt; bei Lotto und
Lotterien bliebe dagegen alles beim bewährten Alten - wie im Lotteriestaatsvertrag von 2004
geregelt. "Wir begrüßen das ausdrücklich, denn es ist in jedem Fall der intelligenteste Weg," kommentierte Norman Faber. "Der geltende Staatsvertrag bietet ausreichende Instrumente, den
Lotteriemarkt zu regeln und die Förderung von Sport, Sozialem und Kultur zu sichern." http://www.isa-casinos.de
Das Kaufsignal
wurde ausgelöst, das erste Kursziel der letzten Prognose (http://www.be24.at/blog/entry... ) erreicht, der Trendkanal des aktuellen
Aufwärtstrends um seine Rising-Resistance-Line (RRL)ergänzt, an der eine Trendwende erfolgen könnte. Eine
solche wäre ab 21 angezeigt und ein Fall bis 18 wieder möglich. Schafft es hingegen der Kurs über die
RRL, wäre eine Trendkanalverbreiterung indiziert und solcherart ein weiterer Anstieg bis 28. Zu beachten
ist jedoch das Fibonacci-Retracement bei 26 – ein Close im Bereich 28 – 26 ist daher weniger
wahrscheinlich, ein Tageshoch aber allemal. Daher wäre ein Kauf nun nochmal ab 23(-> 26 – 28) zu
erwägen, ein Stop hingegen bei 21(-> 18).
Hätte mir heute eher nachgebende Kurse erwartet - kann aber noch kommen.
Nachdem gestern die
22 nicht überwunden wurde und die Verkaufsbereitschaft bei 22 herum deutlich zugenommen hat, hätte ich
heute eher sinkende Kurse erwartet. Kommt heute der nächste Sprung oder hat der Brechstangenkäufer jetzt
seine gewünschten Stücke? Oder macht er nur Pause? Auch ein Verkäufer z.b. Erste Bank hält sich natürlich
zurück, solange die Kurse so steigen um den Anstieg nicht zu behindern.
Wenn ich tippen müßte:
Wir haben jetzt einen charttechnisch bedingten Anstieg im Zuge des Ausbruchs aus der Seitwärtsbewegung
bei 18 gesehen. Es hat langfristige Käufe aber auch Zocker gegeben. Wir werden jetzt mMn einen
Aufwärtstrend bilden, aber natürlich nicht so steil wie die letzten Tage. Ein Rückgang auf 20, oder 19
halte ich für denkbar. Sollte der Brechnstangenkäufer noch nicht fertig sein, kann es natürlich einen
weiteren Schub nach oben geben. Meine Stücke behalte ich vorerst also noch. Insgesamt haben wir diese
Situation bei bwin schon mehrmals erlebt, und die Aktie hat noch jedes mal wieder korrigiert. Das Tal der
Tränen wurde aber mMn durchschritten. 15er Kurse werden wir mMn nicht mehr sehen.
Habe einen Teil meiner Tradingposition auch verkauft... denke auch dass es ein bisschen zurückgehen wird.
BrokerXXX scheint jetzt jeden Tag zwischen 9.30 und 10.30 Pause zu machen
Und hier jammern immer alle, dass der Poker Account von ongame nicht richtig funktioniert
Sehr geehrter xxx Kunde!
xxx ist zur Zeit nicht verfügbar. Wir entschuldigen
uns für die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten. Für dringende Wertpapierorders senden Sie uns
bitte ein Fax an:
+43 0 1234567891011
Mit freundlichen Grüßen Ihr xxx
Team
Ist schwer zu sagen ob man jetzt noch einsteigen sollte, der Kurs ist mMn noch immer
unterbewertet, aber eine Korrektur müsste mMn schon kommen - auf 18-19€ - also jetzt verkaufen und unten
wieder aufsammeln ist sicher eine gute Idee ... solange sie dann auch aufgeht (es passiert ja nie das
was man erwartet)
Aber wenn der Broker nicht funktioniert kann man ohnehin nichts machen!
Habe wohl das SL von einem User weiter oben erwischt 20,60.
Deshalb mit Fragezeichen, weil gut
möglich ist, daß auch nich die 20er SL fallen sollen und man zu 19,50 reinkommt. Aber auch möglich, daß
wir wieder nach oben korrigieren auf 21.
Naja, da hatte ich doch gestern wie schon sooo oft die richtige Nase!!! Mein Problem ist nur ich
mach es dann nie!!!!!! Am Abend hab ich mich noch gefreut es nicht getan zu haben - aber jetzt beiß
ich mich in den A...!!
Eh egal, hätte ich verkauft wär´s heute weiter gestiegen!!!!
Konnte meine gekauften Stücke wieder bei 20,87 in den Verkauf stellen. Würde jetzt wieder gerne eine
Abstauberorder setzen, aber ist sehr, sehr zäh. Aber dafür eben die Spesen niedrig...
Billig kann hier aber sehr schnell sehr teuer werden. MMn nach ist preiswert die richtige Alternative.Und
stabil ist die DA-Plattform ganz sicher. Hat sich gerade eben gezeigt
"Sie wurden aus Sicherheitsgründen nach einer gewissen Zeit der Inaktivität ausgeloggt."
ICH und inaktiv? Sowas von aktiv was ich heut traden wollt. Aber keine Angst, wollt mir eh
keine BWIN kaufen, sondern was anderes (im Bereich 2,92-3,00).
Also ich mach heut mal
Frühschluß, nächste Woche is auch noch Börsehandel.
Und rein in meinen Nobelhobel, und ab
in die Provence
zurück zu den News bwin - Goldman Sachs erhöht Kursziel von
18,28 auf 20,13 Euro Intraday 3 Monate 1 Jahr
Bwin Int. Entert. Ag
Bwin Int.
Entert. Ag
Bwin Int. Entert. Ag Die Aktienanalysten von Goldman Sachs haben das Kursziel
für die Titel des Internet-Sportwetten- und Glücksspiel-Anbieters bwin von 18,28 auf 20,13 Euro erhöht.
Das Anlagevotum "Neutral" wurde hingegen bekräftigt. Für das laufende Geschäftsjahr 2007 bestätigten die
Wertpapierexperten die Ertragsschätzungen je Aktie von minus 0,62 Euro. Für das Folgejahr werden nun
jedoch minus 1,35 Euro (zuvor: minus 1,37 Euro) je Aktie erwartet.
Gewinnschätzungen
nach unten angepasst - Anlagevotum weiterhin "Neutral"
Am Freitag gegen 9:25 Uhr in der Früh
notierten die bwin-Aktien an der Wiener Börse mit einem Plus von 1,61 Prozent bei 22,15 Euro.
ich glaube einfach nicht so gerne an Zufälle: wenn man sich in der Vergangenheit die letzten ordentlichen
Bewegungen z.B. bei BWin ansieht, dann war xxx unter Garantie nicht erreichbar im entscheidenden
Moment Bei BWin ist die Situation besonders haarig, da die dahinter stehende Bank ja wohl
nennenswerte Eigeninteressen hat
>ich glaube einfach nicht so gerne >an Zufälle: wenn man sich
Natürlich ist das
kein Zufall. Wenn alle gleichzeitig handeln wollen, dann gibt's eben Probleme. Auch hier im Forum ist
bwin ja die meistdiskutierteste Aktie. Wenn dann alle gleichzeitig rein oder raus wollen, dann stürzen
die Broker eben ab. Ist übrigens bei allgemeinen Crash Tagen bei praktisch allen Broker so.
Was soll los sein in den letzten Tagen ein ordentlicher Anstieg und jetzt folgt halt eine gewisse
Korrektur!! Will gar nicht wissen wieviele kleine nur auf eine Anstieg gewartet haben um bei +/- 0
raus zu können das haben sie halt auch getan inkl. Erste Bank (wahrscheinlich)
... konnte auch schon wieder rückkaufen... hehe.. zwar nicht so billig wie Wien Broker, dafür hab ich
meine auch teurer hergegeben... jetzt, mit größerer Aktienanzahl kann's wieder aufwärts gehen...
*grins*...
Editiert am 09-02-07 um 11:43 AM durch den Thread-Moderator oder
Autor
ich glaube nicht, das wir schon unten gelandet sind. Die heute schon erreichten 19,74
sehen wir sicher noch einmal, bevor es wieder nach oben drehen kann.
Im Moment kauft Gott sei
Dank jemand nach wie vor "wie wild" alles zusammen, was er bekommen kann - warum so jemand nicht einfach
zur Erste geht und mit denen einen Blockdeal vereinbart, ist mir allerdings ein Rätsel. Bei einer
bestimmten Menge muss er/sie/es sich sowie outen.
@WienBroker: ich bin ja bei Dir, dass es
sicher sehr schwer für den Broker ist, wenn auf einmal sehr viel Traffic daher kommt. Aber erstens hängt
die Software seit einiger Zeit wieder sehr oft und zweitens habe ich einen Internet-Börsezugang, damit
ich auf genau solche Marktreaktionen (- 10% in ein paar Minuten) reagieren kann, denn damit läßt sich nun
einmal am meisten Geld verdienen. Wenn ich auf so kurzfristige Marktmoves nicht reagieren kann, kann ich
auch bei meiner Bank anrufen und denen sagen was ich kaufen bzw. verkaufen will.
wenn Du die neue WBAG Plattform mit dem Echtzeit Orderbuch hast, dann ist gleich daneben der Button
Tickdaten; dahinter verbirgt sich die gewünschte Information
Ich kann wieder traden, nur was soll ich tun? -8% ist einerseits nicht wenig, aber da wird ja
nur der gestrige Anstieg korrigiert. Ich glaube, daß momentan alles möglich ist: 1. "Das war's" und wir
gehen wieder 19 oder 18. oder 2. "Das war's mit der der Korrektur" und wir gehen auf 23.
Halte
mal weiter die Langfristposi und warte ab. Gehts heute noch stärker runter, werde ich zugreifen.
Hab mich grad sehr erschreckt; Sind heute keine Nettrading Aufträge erfüllt worden wegen Serverproblemen.
Schön, dass somit weder Verkauf bei 21,55 und Kauf bei 20,05 durchgeführt wurden. Ein teuerer
Spaß.Diese Geschichten erschweren das Handeln mit Papieren wie Bwin deutlich. Weiss jemand, wie die
rechtliche Lage in diesen Fällen ist?
>Hab mich grad sehr erschreckt; Sind >heute keine Nettrading Aufträge erfüllt >worden wegen Serverproblemen. Schön, dass >somit weder Verkauf bei 21,55 >und
Kauf bei 20,05 durchgeführt >wurden. >Ein teuerer Spaß.Diese Geschichten erschweren das
>Handeln mit Papieren wie Bwin >deutlich. >Weiss jemand, wie die rechtliche
Lage >in diesen Fällen ist?
Wenn du die Orders bereits aufgegeben hast, dann kannst
du da sicher reklamieren. Allerdings hat das eigentlich nichts mit dem Server zu tun. Wenn die Aufträge
im System sind, dann haben sie den Broker bereits verlassen. Also, nicht aufregen, sondern einfach mal
nachfragen und abklären. Sind Banken eindeutig im Unrecht, dann bekommt man sein Geld immer.
Tja, Leute, das Risiko tragen wir als Kleinaktionäre, speziell in hochvolatilen Börsephasen zu
Haussezeiten, wo wirklich jeder Aktien will. Ich fürchte da ist das schlimmste noch nicht
ausgestanden.
Aktuell aber eben extremes Interesse bei JWD und Bwin, Skyeurope haussiert
ebenso, das ruiniert bisweilen auch den BE/WiBla-Server.
Abhilfe? Jetbroker könnte mal ein
wenig aufrüsten, das Problem ist ja bekannt (wird aber wohl teur sein, Spitzenlast zu organisieren), oder
man organisiert sich idealerweise eine Alternative, um handlungsfähig zu bleiben
Ich würde
dazu aber jenseits der Landesgrenzen gehen, die heimischen Zustände sind insgesamt nirgendwo zumutbarer
als beim Möchtegern-Jetset
Die Trendbildung wird durch die aktuelle Konsolidierung nicht
im geringsten beeinflusst, für Bwin siehts derzeit insgesamt erstaunlich erfreulich aus. Lediglich ein
Rückfall unter die 18 (per SK) sollte nicht passieren.
Editiert am 09-02-07 um 01:54 PM durch den Thread-Moderator oder
Autor
hab ich zufällig beim Jahresausgleich gefunden:
steht nicht viel neues
drinnen...
Virtuelle bzw. aufgezeichnete Sportwetten - Eingriff in das Glücksspielmonopol ?
Ja! Wetten auf virtuelle Sportveranstaltungen (z.B. Pferde- oder Hunderennen), deren
Ergebnisse von einem Computer generiert werden, oder auf aufgezeichnete Sportveranstaltungen - bei beiden
Wettarten ist es dem Spielteilnehmer nicht möglich, Informationen über Starter, Rennbahn, Datum, Wetter
oder andere Rahmenbedingungen in Erfahrung zu bringen - sind unzulässig, weil sie die in der klassischen
Sportwette vorherrschenden Geschicklichkeitskomponenten zu Gunsten des Zufalls vermindern. Die Sportwette
wird dadurch zum Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes und ist von einer gewerberechtlichen
Bewilligung nicht mehr erfaßt. Der UVS Niederösterreich hat die Glücksspieleigenschaften solcher Wetten
in einem Erkenntnis vom 28.11.2006 bestätigt.
Soweit bei diesen Wetten ein
Spielvertrag über das Internet abgeschlossen wird und die Entscheidung über Gewinn/Verlust zentralseitig
erfolgt, handelt es sich jedenfalls um "elektronische Lotterien" gemäß § 12a Glücksspielgesetz und dürfen
diese nur mit Bewilligung des Bundesministeriums für Finanzen durchgeführt werden.
Online-Glücksspiele im Internet, ausländische Glücksspiele - Was ist zu beachten?
Grundsätzlich gilt: was sonst nicht erlaubt ist, das ist auch im Internet verboten. Glücksspiele - z.B.
Poker, Roulette/Beobachtungsroulette, Two Aces, Black Jack, u.a. - dürfen weder real noch online im
Internet ohne Konzession nach dem Glücksspielgesetz entgeltlich angeboten werden.
Soweit
bei Glücksspielen im Internet ein Spielvertrag über das Internet abgeschlossen wird und die Entscheidung
über Gewinn/Verlust zentralseitig erfolgt - was für gewöhnlich immer der Fall ist -, handelt es sich
jedenfalls um "elektronische Lotterien" gemäß § 12a Glücksspielgesetz und dürfen diese nur mit
Bewilligung des Bundesministeriums für Finanzen durchgeführt werden.
Das Bewerben sowie
das Anbieten von ausländischen oder sonst illegalen Glücksspielen in Österreich, wie auch die Teilnahme
an ausländischen Glücksspielen vom Inland aus ist - auch auf elektronischem Weg - nicht zulässig!
Besondere Vorsicht gegenüber nicht näher bekannten Anbietern sollte schon deshalb herrschen, weil gegen
allfällige Vorenthaltung von Gewinnen oder im Betrugsfall rechtliche Schritte kaum möglich oder gar
erfolgreich sein werden (Offenlegung der eigenen strafbaren Handlung). Die staatlich kontrollierten
österreichischen Glücksspiele haben hingegen einen Sicherheitsvorsprung! Auch auf dem Daten-Highway.
Sind "Poker" und "Beobachtungsroulette" konzessionspflichtige Glücksspiele?
Ja!
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit Erkenntnis vom 8.9.2005, Zl. 2000/17/201, bestätigt, dass
"Poker" und seine Spielvarianten "7 Card Stud", "Texas Hold´Em" und "5 Card Draw" sowie das
"Beobachtungsroulette" Glücksspiele - und somit keine Geschicklichkeitsspiele - sind. Somit ist deren
legale Durchführung nur mit einer Konzession nach dem Glücksspielgesetz und nur in konzessionierten
Spielbanken zulässig. Jede andere Durchführung ist illegal!
Bisher wurden "Cardcasinos"
auf Basis eines Gewerbescheines betrieben, der für gewöhnlich das "Durchführen erlaubter Kartenspiele
ohne Bankhalter" gestattete. In der Regel wurden/werden dort allerdings nicht erlaubte Glücksspiele
durchgeführt. Zu dieser Formulierung hat der VwGH mit Erkenntnis vom 4.9.2002, Zl. 2002/04/0115
entschieden, dass eine Anmeldung gemäß § 339 Abs. 2 GewO 1994 u.a. die genaue Bezeichnung des Gewerbes zu
enthalten hat. Diesem Erfordernis wird (nur) dann entsprochen, wenn die gewählte Bezeichnung die Art der
beabsichtigten Gewerbeausübung eindeutig erkennen und keinen Zweifel über den damit umschriebenen
Gegenstand aufkommen lässt. Eine solche Anmeldung fällt nunmehr in den Bereich "Veranstaltungswesen" der
Bezirksverwaltungsbehörden und hat die genaue Bezeichnung des Spieles sowie genaue Spielregeln zu
enthalten. Dies erleichtert sowohl die Abgrenzung zu anderen Gewerben sowie zu konzessionspflichtigen
Glücksspielen.
Das Glücksspielgesetz (GSpG) bestimmt auch Ausnahmen aus dem
Glücksspielmonopol (§ 4 Abs. 1 GSpG), Bereiche im Glücksspiel also, die durch Landesgesetze näher
geregelt sein können. Hat das jeweilige Bundesland von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, können
diese vom Glücksspielmonopol ausgenommenen Spiele frei durchgeführt werden.
Um unter die
Ausnahmebestimmung zu fallen, müssen Kartenspiele und andere Spiele folgende Anforderung erfüllen:
1. Es handelt sich bei dem Spiel um kein Glücksspiel iS des Glücksspielgesetzes oder
2. handelt es sich doch um ein Glücksspiel iS des Glücksspielgesetzes, so darf es nicht als
"Ausspielung" durchgeführt werden. Eine "Ausspielung" liegt vor, wenn ein Unternehmer diese veranstaltet,
organisiert oder anbietet oder auch nur die Möglichkeit zur Teilnahme bietet. Von wem der "Gewinn"
(vermögensrechtliche Gegenleistung) in Aussicht gestellt wird, ist nicht entscheidend für eine
"Ausspielung", er kann vom Unternehmer selbst, aber auch von Dritten stammen, also auch von anderen
Mitspielern. Keine Ausspielung liegt beispielsweise dann vor, wenn ohne organisierenden Unternehmer im
privaten Rahmen (bspw. Wohnzimmer) ohne Bankhalter (dh die Spieler spielen gegeneinander) gespielt
wird.
Da bei einem Cardcasino ein Unternehmer mitwirkt, dürfen nur Spiele angeboten
werden, die eben keine Glücksspiele, sondern Geschicklichkeitsspiele sind. Typische
Geschicklichkeitsspiele sind Tarock, Bridge, Schnapsen oder Schach.
Nach Ansicht des
Bundesministeriums für Finanzen führt die Mehrzahl der in Österreich betriebenen Card- oder
Internetcasinos illegal Glücksspiele durch - eben Poker-Varianten, Two Aces oder Beobachtungsroulette -,
weshalb seitens des Bundesministeriums für Finanzen eine Vielzahl von Anzeigen bei den zuständigen
Strafbehörden eingebracht wurden und die entsprechenden Verfahren derzeit anhängig sind.
Wer
darf in Österreich Glücksspiele durchführen?
Im Allgemeinen ist die Durchführung dem Bund
(Bundesminister für Finanzen) vorbehalten. Dieser kann das Recht zur Durchführung von sogenannten
"Ausspielungen" an andere übertragen. Bei einer Ausspielung handelt es sich um ein entgeltliches
Glücksspiel. Es stehen einander "Einsatz" und "Gewinn" in Vermögenswerten gegenüber. Als "Einsatz" kommt
nicht nur Bargeld in Frage, auch die entgeltliche Teilnahme über Mehrwerttelefonnummer, Mehrwert-SMS,
verpflichteter Warenkauf, Zuschläge zum Warenpreis etc. Der "Gewinn" also die vermögensrechtliche
Gegenleistung muss dabei lediglich in Aussicht gestellt sein. Sie kann vom Veranstalter erbracht werden,
aber auch von anderen Mitspielern stammen. Zur Erlangung einer Konzession müssen zahlreiche
Voraussetzungen erfüllt sein. Solange eine Konzession besteht, kann kein anderer Konzessionswerber eine
solche Berechtigung erlangen. Gegenwärtig gibt es zwei private Unternehmen, die alle derzeit zulässigen
Glücksspiele unter staatlicher Aufsicht durchführen.
Bestimmte Formen des sogenannten
"kleinen" Glücksspiels (um geringe Einsätze) sind vom Monopol ausgenommen. Für deren Durchführung
benötigt man daher keine Bewilligung nach einem Bundesgesetz. Diese Spiele können aber durch
landesgesetzliche Bestimmungen geregelt oder auch gänzlich verboten sein. In diesen Regelungsbereich
fallen etwa das Kirtagsglücksrad, mit dem Sachpreise ausgespielt werden, oder auch jene zahlreichen
Geldspielautomaten, die nur Einzelspiele mit geringem Einsatz/Gewinn zulassen dürfen, sowie einige andere
(traditionelle) Glücksspielarten. Weitere Informationen dazu erteilen die Ämter der zuständigen
Landesregierungen.
Wenn z.B. die Durchführung eines nicht unter das Glücksspielmonopol
fallenden Spieles oder eines davon ausgenommenen Glücksspieles im Land Wien vorgesehen ist, erteilen
Informationen:
Magistratsabt. 4/Ref.7 Dresdner Str. 75 1200
Wien Tel. 4000-86201, 86202 (Link am Seitenende)
Entrichtung von Vergnügungssteuer für Tombolas, Glückshäfen, Juxausspielungen, Sportwetten,
Spielapparate
Magistratsabt. 7
Wiener
Veranstaltungsgesetz, Legistik; Spielapparatebeirat
Magistratsabt. 36 Dresdner Str. 75 1200 Wien Tel. 4000-36336 (Link am
Seitenende)
Veranstalterkonzessionen zum Betrieb von Spiellokalen und
von Spielapparaten; Behördliche Angelegenheiten des Wettwesens Magistratsabt.
62 Lerchenfelder Str. 4 1080 Wien Tel. 4000-86395, 89421
Anmeldung von Tombolas, Glückshäfen, Juxausspielungen
Neben den staatlich
konzessionierten großen Glücksspielen und den Monopolausnahmen bestehen weitere Möglichkeiten für
Spielveranstalter:
* Eine kleine Ausspielung (Tombola, Glückshafen,
Juxausspielung) z.B. im Rahmen einer Ballveranstaltung ist gänzlich bewilligungsfrei, hat aber dennoch
unter Beachtung bestimmter Regeln abzulaufen. * Größer angelegte derartige Ausspielungen
bedürfen einer Bewilligung des zuständigen Amts der Landesregierung bzw. der
Bezirksverwaltungsbehörde. * Die Berechtigung für eine bundesweite humanitäre Lotterie
mit einem mehrmonatigen Verkauf erteilt das Bundesministerium für Finanzen.
Das Glücksspiel
erfreut sich in Österreich großer Beliebtheit. Dort, wo Geld und Werte bewegt werden, lauern allerdings
auch immer Gefahren. Zum Schutz der sozialen Ordnung braucht der Glücksspielmarkt in erster Linie eine
ordnungspolitische und auch steuerliche Kontrolle.
Ordnungspolitische Ziele sind
* Vermeidung krimineller Handlungen (Nutzung von Glücksspielen zur Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung; Einnahmequelle für kriminelle Syndikate; sonstige betrügerische Aktivitäten) * Vermeidung wirtschaftlicher Existenzgefährung (Suchtgefahr) * Finanzmarktstabilität
(Pyramidenspiele, Geldwäsche) * Jugendschutz * Konsumentenschutz
Ein
gänzliches Verbot der Glücksspiele wäre nicht sinnvoll und hätte negative Konsequenzen, wie z.B. ein
Abdrängen in die Illegalität, eine unkontrollierte Gewinnauszahlung oder eine mögliche Druckausübung der
Veranstalter auf die Spielteilnehmer.
Ähnliche negative Folgen hätte die Durchführung von
Glücksspielen unter Wettbewerbsbedingungen. Die Europäische Union hat daher zu Recht die Regelung dieses
Wirtschaftsbereiches den Mitgliedstaaten überlassen. Daher ist die Durchführung solcher Spiele in
Österreich dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol). Zusätzlich sieht das Gesetz eine staatliche
Überwachung vor (Glücksspielaufsicht).
Glücksspiele im Sinne des Glücksspielgesetzes sind jene
Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen. Antworten auf
die wichtigsten Detailfragen ersehen Sie in den FAQs.