Kalte Progression abschaffen und Steuerbelastung anpassen, wie das schon bei einigen Staaten in Europa
gehandhabt wird.
Seit 2010 wird die Kalte Progression für die Schweizer Bundessteuer
jährlich ausgeglichen, was einige Kantone schon ehedem für die weitaus höhere Staatssteuer und die daran
gekoppelte Gemeindesteuer taten. Ähnliche Regelungen zum Ausgleich der kalten Progression gibt es
beispielsweise in Frankreich und in Kanada.
>Die Beamtenpensionenen auf ASVG Höchstpension runterstreichen >wäre schon mal ein sofort
budgetwirksammer, gerechter >Schritt...
Budgetwirksam sicher, gerecht nicht.
Deren Beitragszahlungen waren zuvor meines Wissens ja auch höher als im ASVG.
Gerecht
wäre mE wenn für jeden Pensionisten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen die Pension
ermittelt würde. Nachdem da bei vielen eine große Reduktion herauskommen würde müßte das über z.b.
die nächsten 15 Jahre durch für diese Personen niedrigere Erhöhungen ausgeglichen werden (unter
der Inflationsrate). So hat jeder genug Zeit sich darauf einzustellen. Eine Mindestpension darf
dabei nicht unterschritten werden.