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ForennameOff Topic: Nicht Börsenbezogene Diskussionen
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20348, Pensionskassen: Bald mehr als 1 Million Österreicher mit Zusatzpension 
Eingetragen von Warren Buffett, 17.1.19 17:46
Pensionskassen: Bald mehr als 1 Million Österreicher mit Zusatzpension 
Mit Ende 2018 verwalten neun Pensionskassen Vermögen von knapp 22 Mrd. Euro für über 947.000 Personen und sind damit Österreichs größter privater Pensionszahler

Die heimischen Pensionskassen wachsen weiter: Mit Ende 2018 verwalten neun Pensionskassen bereits ein Vermögen von knapp 22 Milliarden Euro für mittlerweile über 947.000 Personen. Damit sind die Pensionskassen der größte private Pensionszahler Österreichs. Die weltweite Entwicklung der Finanz- und Kapitalmärkte wirkte sich 2018 auf die kurzfristige Performance aus: Sie lag Ende 2018 bei minus 5,18 Prozent (nach plus 6,13 Prozent im Vorjahr). Das für die Pensionskassen-Kunden besonders wichtige langjährige durchschnittliche Jahresergebnis über 28 Jahre liegt inklusive dem Jahr 2018 bei plus 5,17 Prozent pro Jahr. 

„Starke Schwankungen an den internationalen Börsen wie 2018 kommen selten vor, aber es gibt sie. Sie sind Teil des langfristigen Verlaufs im Sinne eines normalen Investitionszyklus. Langfristig ändert das nichts am Erfolg der Kapitalmärkte und am heimischen Pensionskassen-System“, erklärt Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen, in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Für unsere Kunden und deren Zusatzpensionen zählen insbesondere die langfristigen Erträge über Jahre bzw. Jahrzehnte. Dieses langjährige durchschnittliche Jahresergebnis der Pensionskassen über 28 Jahre liegt inklusive dem Jahr 2018 bei plus 5,17 Prozent pro Jahr“, ergänzt Zakostelsky. 

Pensionskassen haben Reserven gebildet 

Aufgrund der guten Veranlagungsergebnisse der letzten Jahre haben die Pensionskassen Reserven gebildet. Diese „Schwankungsrückstellungen“ bewirken, dass sich Schwankungen auf den Kapitalmärkten nicht so stark auf die Pensionshöhe auswirken. Eine Schwankungsrückstellung ist mit dem Reservekanister eines Autos vergleichbar. 

Weiterentwicklung: Vorschlag General-Pensionskassenvertrag

Die Pensionskassen arbeiten laufend an der Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule). Mit Maßnahmen zum Ausbau soll ein nachhaltiger Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut geleistet werden. Ein Vorschlag in diesem Sinne ist der General-Pensionskassenvertrag. 

Bislang können Arbeitnehmer, die bereits einen Pensionskassen Vertrag haben, das in einer Vorsorgekasse (Abfertigung Neu) sowie auch in der „Abfertigung Alt“ angesparte Guthaben bei Pensionsantritt steuerbegünstigt in die Pensionskasse übertragen und dadurch in eine lebenslange Rente umwandeln lassen. Das soll in Zukunft auch für all jene Menschen in Österreich möglich sein, in deren Unternehmen noch keine Pensionskassen-Lösung vereinbart ist. Ihnen soll es mittels eines „General-Pensionskassenvertrages“ (d.h. mit standardisierten Bedingungen) ebenfalls ermöglicht werden, ihre Abfertigung an eine Pensionskasse zu übertragen und dadurch eine lebenslange Rente zu erhalten. Dies wird allen Österreicherinnen und Österreichern ab sofort die Möglichkeit einer Zusatzpension eröffnen. 

Steuerreform 2020: Impulse für die weitere Verbreitung des Pensionskassenmodells 

Im Rahmen der avisierten Steuerreform 2020 der Bundesregierung gibt es zudem einige Möglichkeiten, um die weitere Verbreitung des Pensionskassenmodells zu fördern: Die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitgeberbeiträge zu einer Betriebspension ist seit langem geregelt. Wichtig wäre hier eine Gleichstellung der Arbeitnehmerbeiträge, d. h. die steuerliche Absetzbarkeit auch von Eigenbeiträgen der Arbeitnehmer. Zudem wäre es sinnvoll, bei kleinen Einkommen anstelle der steuerlichen Absetzbarkeit ein Prämienmodell vorzusehen, damit die Wirksamkeit für den einzelnen garantiert wird (Geringverdiener-Modell). 

Arbeitgeber-Eigenbeiträge 

Weiterer Veränderungsbedarf ergibt sich beim Thema „Arbeitgeber-Eigenbeiträge“: Derzeit sind zwar die Beiträge eines Unternehmens für die Mitarbeiter (Arbeitgeber-Beiträge) steuerlich absetzbar, nicht jedoch die Beiträge dieses Unternehmens für den ebenfalls mitarbeitenden „geschäftsführenden Gesellschafter“ (so genannte Arbeitgeber-Eigenbeiträge). Hier besteht Änderungsbedarf. 

„Die Bundesregierung hat ein klares Bekenntnis zum Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge abgegeben. Ich bin zuversichtlich, dass dies im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher in den kommenden Monaten in Angriff genommen werden wird“, erklärt Andreas Zakostelsky. 
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