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ForennameÖsterreichische Aktien im In- und Ausland
Betreff des ThemasKeine Dividende
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163269, Keine Dividende
Eingetragen von Warren Buffett, 27.5.13 21:34
EANS-Adhoc: Wiener Privatbank SE / BESCHLÜSSE DER 29. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG =

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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
27.05.2013

WIENER PRIVATBANK SE: BESCHLÜSSE DER 29. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Wien, 27. Mai 2013. In der 29. ordentlichen Hauptversammlung der Wiener
Privatbank SE am 27. Mai 2013 wurden Mag. Klaus Umek, Dr. Walter Platzer,
Patrick Butler (M.A. Oxford) und Mag. Nai Tseng Chen neu in den Verwaltungsrat
der Gesellschaft gewählt. Der Verwaltungsrat der Wiener Privatbank SE besteht
damit aus Mag. Klaus Umek, Mag. Friedrich Kadrnoska, Dr. Walter Platzer, Patrick
Butler (M.A. Oxford) und Mag. Nai Tseng Chen. In der an die Hauptversammlung
anschließenden konstituierenden Verwaltungsratssitzung wurde Mag. Klaus Umek zum
Verwaltungsratsvorsitzenden und Mag. Friedrich Kadrnoska zum Stellvertreter des
Verwaltungsratsvorsitzenden bestellt.

Weiters wurde gemäß dem Gewinnverwendungsvorschlag des Geschäftsführenden
Direktoriums beschlossen, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2012 auf neue
Rechnung vorzutragen. Es erfolgte die Entlastung aller Mitglieder des
Geschäftsführenden Direktoriums sowie des Verwaltungsrates für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2012. Die Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates für
das Geschäftsjahr 2012 wurde gemäß dem vorliegenden Antrag beschlossen. Zum
Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2014
wurde die KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
bestellt.

Die 29. ordentliche Hauptversammlung erneuerte gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 und Abs. 1a
und 1b AktG die Ermächtigung an den Verwaltungsrat zum zweckfreien Rückerwerb
eigener Aktien. Weiters wurde der Verwaltungsrat für die Dauer von 30 Monaten
vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und 1b AktG
ermächtigt, im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß eigene Aktien zu einem
niedrigsten Gegenwert von EUR 2,27 und einem höchsten Gegenwert von EUR 30,00
pro Aktie zu erwerben. Ferner wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, die auf
Grundlage des Beschlusses erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen sowie für die Dauer von 5 Jahren vom Tag
der Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs 1b AktG auch auf eine andere gesetzlich
zulässige Art als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu veräußern.
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