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ForennameÖsterreichische Aktien im In- und Ausland
Betreff des ThemasRE: Steuerhinterziehung
URL des Themashttps://aktien-portal.at/forum/../forum/boerse-aktien.php?az=show_topic&forum=124&topic_id=3403&mesg_id=3593
3593, RE: Steuerhinterziehung
Eingetragen von sgt_serge, 19.12.05 17:19
von der Seite eines Steuerberaters:

Nach jeder Abgabenprüfung wandert der abgeschlossene Akt zum Strafreferenten des Finanzamtes. Dieser prüft, ob vorsätzlich oder fahrlässig hinterzogen wurden. Ist dies der Fall, wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Das passiert auch wenn die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht fristgerecht gemeldet oder Steuererklärungen nicht eingereicht werden. Wurde mehr als € 75.000 hinterzogen, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Ohne Gerichtsverfahren endet die Sache mit einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe. Sehr selten wird das Verfahren eingestellt. Die Geldstrafe beträgt bei Ersttätern meist 10 bis 30% der hinterzogenen Abgaben. Reuige Sünder können sich vor Beginn einer Betriebsprüfung auch selbst anzeigen. Von der Strafe ist man aber nur dann befreit, wenn man sofort zahlt. Säumnis- und Verspätungszuschläge sind übrigens keine Finanzstrafen.

Dieses Thema ist allerdings so komplex, dass Beratung unbedingt nötig ist.



Für die größten Hinterziehungsfälle und Schmuggelfälle, nämlich solche mit strafbestimmenden Wertbeträgen über 500.000 € und gewerbsmäßiger Begehung wurde die Freiheitsstrafdrohung von 3 auf 5 Jahre angehoben.

Also, wer EUR 500k an Spekulationssteuer nicht versteuert hat... naja... der kann sich einen Anwalt hoffentlich leisten :-)
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