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ForennameÖsterreichische Aktien im In- und Ausland
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3509, RE: Spekulationsgewinne, Besteuerung Kapitaleinkünfte & Kapitalvermögen, Dividenden, Zinsen etc.
Eingetragen von xalex, 22.7.05 12:27
Editiert am 22-07-05 um 01:51 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

danke für die vielen interessanten beiträge in dem thread... finde ich sehr informativ.

was mich zu diesem thema interessieren würde ist, wie mit spekulationsgewinnen u. -fristen bei einer ges.m.b.h. umgegangen wird (wie es z.b. der B.E. mit dem musterdepot hat).

angenommen ich spekuliere mit den einnahmen, die ich mit einer gmbh erwirtschafte u. mache z.b. gewinne mit aktien, die ich unterjährig gekauft u. wieder verkauft habe (also innerhalb der spekulationsfrist). muss ich die dann in irgendeiner form zusätzlich versteuern oder werden die einfach in die bilanz aufgenommen und wie die anderen einnahmen mit 25%köst u. bei entnahme noch mal mit 25% kest versteuert?

ich arbeite derzeit als einzelunternehmer mit gewerbeschein, überlege aber gerade eine gmbh zu gründen u. ob es dann nicht sinnvoller wäre, meine kurzfristigen investments lieber als firma zu tätigen, statt als privatperson (u. dann ~50% "spekulationssteuer" auf die gewinne mit der est an die finanz abzuliefern).

ein anderer vorteil wäre noch, dass ich mit geld "spekulieren" könnte, dass noch nicht versteuert ist (also bereits von der finanz zur hälfte "aufgefressen" wurde). bei gewinnen erhöht das dann halt meine zu versteuernden erlöse der gmbh, aber bei verlusten wars wenigstens teilweise geld, dass sowieso die finanz bekommen hätte.

sind diese überlegungen richtig oder ist da ein denkfehler enthalten?
hat damit hier zufällig schon wer erfahrung bzw. kennt sich damit aus u. hat ein paar infos/anmerkungen dazu, bevor ist damit zu einem steuerberater gehe?

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