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ForennameÖsterreichische Aktien im In- und Ausland
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3471, RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
Eingetragen von maky, 28.6.05 14:56
Du trägst den Gesamtbetrag (Gewinne-abzgl. Verluste) in Kennzahl 380 deiner 2004 Steuererklärung. Man muss nicht jede Transaktion angeben.

Abgabefristen:

Versäumt man Abgabefristen, so kann es zu Säumniszuschlägen von den geschuldeten Abgaben kommen. (2% der Steuerschuld). In der Regel schreibt man an das Finanzamt und bittet um Verlängerung des Termins. Wobei man 2 Dinge unterscheiden muss:

1. Ich bin als Steuerpflichtiger gemeldet, sprich ich habe eine Steuernr. und wurde informiert, dass ich zu den vorgegebenen Termin die Erklärungen abgeben muss.

2. Ich habe meine Tätigkeit erst begonnen und muss noch um eine Steuernur. ansuchen. In diesen Fällen werden die fristen nicht so eng gesehen.

Im Fall 1. bekommt man spätestens im Oktober eine Mitteilung vom Finanzamt, wo sie auffordern die Erklärung nachzubringen. Kommt man dieser Aufforderung auch nicht nach, kann die Steuer vom Finanzamt festgelegt werden und hat man mit großer Wahrscheinlichkeit eine Betriebsprüfung.
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