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ForennameÖsterreichische Aktien im In- und Ausland
Betreff des Themas@AL (2)
URL des Themashttps://aktien-portal.at/forum/../forum/boerse-aktien.php?az=show_topic&forum=124&topic_id=3403&mesg_id=3415
3415, @AL (2)
Eingetragen von Jaeger_und_Sammler, 20.6.05 23:31
Bei einem Finanzstrafverfahren dürfen sie Deine Konten öffnen.

Also wenn die Post mal irrtümlich Deine Kontoauszüge beim Finanzamt abliefert, oder wenn ein neidischer Nachbar Deine Auszüge in seinem Postkasten findet und öffnet und anonym beim Finanzamtskummerkasten einwirft (das machen sie gerne!), oder wenn Deine Ex nicht weiterweiß, was sie Dir noch alles auswischen kann (das ist die beste Informationsquelle für´s Finanzamt, so vergrämte Ex-Geliebte oder Ex-Frauen weinen sich gerne bei jemandem aus, und wenn es nur ein Amt ohne Gefühle ist, Hauptsache jemand hört geduldig zu, was für ein Unmensch der Ex ist, Steuerschnorrer noch dazu), dann erfährt das Finanzamt davon, und wenn Du Glück hast, leiten sie Deine Post ohne näheres Hinsehen als "Irrläufer" an Dich weiter, aber wenn Du Pech hast und extra groß und deutlich auf dem Kuvert steht "An das Finanzamt! Anonyme Anzeige!", dann schauen sie genauer hin und eröffnen vielleicht ein Steuerstrafverfahren gegen Dich.

Als kleiner Aktienonliner lachen sie wohl Tränen über Dich und machen nichts weiter. Wenn interessante Hinterziehungsbeträge rauskommen, kannst Du ein Finanzstrafverfahren riskieren.

Ich glaube, ein einziger Kontoauszug ist da zu wenig, da müssen schon deftige und recht gut recherchierte Tatsachenberichte (von der Ex oder vom Nachbarn) drinnen stehen.

Am ehesten kommt es meiner Meinung nach wohl zur Kontenöffnung, wenn Du andere Dinge auch noch drehst (z.B. als Handwerksbetrieb höhere Umsätze ohne Rechnung machst, oder betriebliches und privates Konto oft vermischst).
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