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228523, FISK-Fiskalprognose Österreich: Budgetdefizit von 7,6% des BIP im Jahr 2021
Eingetragen von Warren Buffett, 16.6.21 16:16
FISK-Fiskalprognose: Budgetdefizit von 7,6% des BIP im Jahr 2021
Mittelfristig nur langsame Rückführung der Schuldenquote; Rückkehr zu nachhaltiger Budgetpolitik nach Pandemie nötig
Fiskalregelbericht 2021 und Empfehlungen des Fiskalrates

Der Fiskalrat veröffentlicht erstmalig eine mittelfristige Fiskalprognose von 2021 bis 2025. Sie geht im Jahr 2021 noch von einem ausgeprägten gesamtstaatlichen Budgetdefizit in Höhe von 7,6% des Brutto-inlandsprodukts (BIP) aus. Dieser Prognosewert spiegelt die anhaltenden budgetären Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wider, die vor allem aus der Verlängerung bestehender (z. B. Kurzarbeit, Investitionsprämie) und Etablierung neuer Maßnahmen (Verlustersatz, Ausfallsbonus) resultieren. Ausschlaggebend dafür waren die zeitweise Schließung des Handels und der personennahen Dienstleistungen in der ersten Jahreshälfte 2021 sowie die verzögerten Öffnungsschritte für Gastronomie, Beherbergung und Veranstaltungen. Ab dem Jahr 2022 wird mit einer sukzessiven Rückführung des Budgetdefizits auf 0,9% des BIP bis zum Jahr 2025 gerechnet, unter der Annahme, dass der Großteil der COVID-19-Maßnahmen zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2021 ausläuft und keine neuen diskretionären Maßnahmen beschlossen werden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote erreicht im Jahr 2021 einen historischen Höchststand mit 88,7% des BIP und wird in den Folgejahren nur langsam zurückgehen. „Trotz dieser deutlichen Verfehlung der Maastricht-Kriterien, also Budgetdefizit von max. 3% und Schuldenquote von max. 60% des BIP, hat Österreich aufgrund der außergewöhnlichen Rahmenbedingungen durch Corona kein Defizitverfahren der EU zu befürchten.“, so Prof. Christoph Badelt, der neue Präsident des Fiskalrates.




Diskretionäre Gegensteuerung infolge von Corona prägt gesamtstaatliche Einnahmen- und Ausgabenentwicklung noch bis 2022

Die FISK-Frühjahrsprognose geht zunächst von einer verhaltenen Erholung der Staatseinnahmen (2021: +3,0% auf 189,8 Mrd Euro oder 49,2% des BIP) aus. In den Folgejahren 2022 und 2023 nimmt die Dynamik mit Zuwachsraten von +5,4% und +4,0% zu, sodass im Jahr 2022 mit 200,0 Mrd Euro das Vorkrisenniveau der Staatseinnahmen wieder überschritten werden sollte (2019: 195,5 Mrd Euro). Nach dem historischen Einnahmenrückgang 2020 um 11,3 Mrd Euro, der alle Einnahmenhauptkategorien durch den makroökonomisch und diskretionär bedingten Rückgang der Steuerbasen betraf, tragen mittelfristig die wirtschaftliche Erholung und der sukzessive Rückfluss gestundeter Steuern zur stabilen Einnahmenentwicklung bei.

Aufgrund der anhaltenden Gesundheitskrise werden sich die Staatsausgaben laut FISK-Frühjahrsprognose auch noch im Jahr 2021 erhöhen (+0,7% auf 219,0 Mrd Euro oder 56,8% des BIP). Diese Entwicklung ist durch die Verlängerung bzw. Anpassung bestehender sowie die Etablierung neuer Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und zur Konjunkturbelebung geprägt, für die der Fiskalrat im Jahr 2021 Ausgaben in Höhe von 15,2 Mrd Euro erwartet. In den Folgejahren wird ein moderates Ausgaben¬wachstum von unter 2% prognostiziert, da der Einfluss diskretionärer Maßnahmen (unter der „No-policy-change-Annahme“) abnimmt. Der Verlauf der Gesamtausgaben ist im Wesentlichen durch die Subventionen (Kurzarbeit und COFAG-Hilfspakete, wie Fixkostenzuschuss, Verlustersatz, Ausfallsbonus) determiniert. Zudem spielen die monetären Sozialleistungen für die Gesamtentwicklung eine große Rolle (v. a. Unterstützungsleistungen für Arbeitslose, deren Zahl im Jahr 2025 immer noch um rund 20.000 Personen über dem Vorkrisenniveau 2019 liegt).




Weiterhin kein ÜD-Verfahren trotz übermäßiger Defizite und Schuldenstände 2021 und 2022

In den Jahren 2020 bis 2022 werden die Maastricht-Kriterien (Defizitobergrenze von 3% des BIP und rasche Rückführung der Staatsschuldenquote) klar verfehlt. Dies ist der COVID-19-Pandemie und damit einem außergewöhnlichen Ereignis mit enormer Unsicherheit bezüglich der makroökonomischen und fiskalischen Auswirkungen geschuldet. Deshalb entschied die Europäische Kommission – für alle Mitgliedstaaten der EU –, kein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren) einzuleiten.

Behutsame, aber aktive Rückkehr zu nachhaltiger Budgetpolitik nach Ende der Pandemie

Nach Bewältigung der COVID-19-Pandemie soll „dem Timing beim Wechsel vom Krisenmodus hin zur Unterstützung des wirtschaftlichen Aufschwungs und in weiterer Folge zur schrittweisen Rückkehr zur nachhaltigen Budgetpolitik besonderes Augenmerk geschenkt werden“, so Badelt. Unbestritten ist die bedeutende Rolle öffentlicher und privater Investitionen, um die besonderen Herausforderungen der Gegenwart, wie Klimawandel, Digitalisierung und Bildungsverlust in der Gesundheitskrise, zu bewältigen. Der Fiskalrat empfiehlt weiters, EU-Mittel für wichtige Impulse zu nutzen, die ökosoziale Abgabenreform (mit Kompensationszahlungen für eine soziale Verteilung der Abgabenlast) fortzuführen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Krisenresilienz, zur Stärkung des Wachstumspotenzials und zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu priorisieren. Zudem sollen leistungsfähige Systeme des Sozialstaates und nachhaltige Staatsfinanzen durch strukturelle Reformen, etwa durch nachhaltige Ausgestaltung und Finanzierung des österreichischen Pflegesystems, abgesichert werden.

Schließlich sollte die österreichische Bundesregierung engagiert an der Weiterentwicklung des EU-Fiskalrahmens im Spannungsfeld zwischen Fiskaldisziplin und Flexibilisierung der regelgebundenen Fiskalpolitik, das sich vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie verstärkt hat, mitwirken.

Presseunterlagen, Fiskalregelbericht und Empfehlungen unter www.fiskalrat.at.
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