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227703, VIG wird FMA-Strafe in Sachen s Immo bekämpfen
Eingetragen von Warren Buffett, 11.5.21 16:59
VIG wird FMA-Strafe in Sachen s Immo bekämpfen

Finanzaufsicht sah Meldepflicht verletzt und verdonnerte VIG, Wiener Städtische und Städtischen Versicherungsverein zu insgesamt 680.000 Euro

Die Vienna Insurance Group (VIG), ihre Tochter Wiener Städtische und die Mutter Wiener Städtischer Versicherungsverein haben von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Strafe von insgesamt 680.000 Euro aufgebrummt bekommen. Grund ist eine frühere s-Immo-Beteiligung von gut einem Zehntel, die aus Sicht der FMA nicht ordnungsgemäß gemeldet worden war. Die VIG betonte zu einem "Börsianer"-Bericht dazu, man habe alle gesetzlichen Bestimmungen genau eingehalten.
Beim Verkauf der Aktien sei der Kapitalmarkt rechtzeitig und vollumfänglich informiert worden, so dass zu jeder Zeit vollständige Transparenz geherrscht habe, erklärte die VIG am Montagnachmittag. Im Gesetz sei ganz klar geregelt, dass nur Änderungen an den Stimmrechtsanteilen gemeldet werden müssten. Da seinerzeit nur die Fondsgesellschaft die Stimmrechte innegehabt habe, "bestand für uns hinsichtlich dieser Stimmrechtsanteile keine Meldepflicht". Die Fondsgesellschaft habe ihren Stimmrechtsanteil immer gesetzeskonform gemeldet.

Die Frage der Meldepflicht, die die FMA bereits im April 2019 genauer zu prüfen in Aussicht stellte, bezog sich auf s-Immo-Aktien, die die zur VIG gehörende damalige s Versicherung in Spezialfonds gehalten hatte. Beim Verkauf dieser Aktien hatte die s Versicherung, die 2018 in der Wiener Städtischen aufgegangen ist, diese Titel nicht in die Berechnung der Meldeschwellen einbezogen, "aus unserer Sicht völlig rechtskonform", wie die VIG heute betonte.

Vielmehr seien diese Aktien in den Spezialfonds, wie gesetzlich vorgeschrieben, unmittelbar von der Fondsgesellschaft gemeldet worden, da auch nur diese über das Recht zur Ausübung der Stimmrechte verfügt habe. Von der FMA wurden VIG, Wiener Städtische und Wiener Städtischer Versicherungsverein per Bescheid mit je 226.667 Euro Sanktion belegt, so die VIG. Dass die VIG diese Entscheidung als ungerechtfertigt ansieht und den Bescheid bekämpfen wird, hatte davor der "Börsianer" berichtet.
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